Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen
Unwissentlich Plagiat angeboten Online?

Ich habe unwissentlich Plagiate online angeboten, es war das erste Mal, dass ich überhaupt online was angeboten habe. Ich dachte sie wären original, weil ich sie als Geschenk bekommen habe, stelle sich jedoch als Irrtum heraus. Jemand wollte sie für 35€ kaufen. Im Einzelhandel hätten ähnliche Markenprodukte original einen Wert von 100€. Aber so wie die Fälschungen gibt es keine 1 zu 1 originalen, nur ähnliche. Nachdem ich wusste, dass es Plagiate sind, hab ich sie natürlich sofort rausgenommen, und den Käufer kontaktiert, mein Bedauern erklärt, und falls er das Geld schon überwiesen haben sollte (16 Stunden, nach dem ich ihm meine IBAN und Namen rausgegeben habe), ich diesen Betrag demnächst sofort zurücküberweisen werde. Die Ware habe ich natürlich nicht versendet, ist also nicht in Umlauf geraten. Kann dieser Nutzer aus welchem Grund auch immer rechtlich gegen mich vorgehen und könnte das Konsequenzen mit sich ziehen? Kann er mich irgendwo „verpetzen“, weil Beweise hat er ja nicht, da er die Ware nie erhalten hat, auf den Bildern war nichts erkenntlich und nicht er sondern ich habs ja im Nachhinein erkannt an den Etiketten, die nicht auf den Bildern zusehen sind. Ich hab ihm zwar auf ehrliche Weise geschrieben, dass sie nicht original sind und ich sie deswegen nicht verkaufen darf. Aber reicht das allein, um ein Beweis gegen mich zu haben, dass ich Schadensersatz oder was auch immer zahlen muss?

Das ist jetzt alles rein hypothetisch, und vom Nutzer weiß ich noch nicht, ob er das Geld überhaupt überwiesen hat, und wie seine Stimmung gerade ist. Er antwortet nicht.

Aber wie schon erklärt, ich hab niemandem Beteiligten Schaden zugefügt, Markenrechte erkenne ich natürlich an, niemals war da ein absichtlich böswilliger Gedanke von Ausnutzung oder Betrug, was ich auch u.A. anhand meiner Chatverläufe (Screenshots) belegen kann.

Muss ich mir Sorgen machen, oder mache ich mich unnötig verrückt?

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