Gewerbliche Verkäufer muss Ware zurück nehmen?

6 Antworten

wenn du es als Bastlerware deklarierst, geht dir ggf Kohle flöten aber hast durchschnittlich bestimmt viel weniger Rücksendungen

mache aber besser vor dem Versand Fotos, sonst wird deine Bastlerware ausgeschlachtet und trotzdem zurückgeschickt.

Kosten // Nutzen würde ich eine Zeit kurz ausprobieren: "Versuch macht kluch"

und dir viel Erfolg in deinem neuen Gewerbe

halloHallo858 
Fragesteller
 26.12.2021, 19:58

danke dir vielmals. Ja das es weniger Rückläufer gibt wird so sein und das ist auch mein Ziel, mir wäre für meine Planung wichtig zu wissen ob ich trotzdem umtauschen muss, auch wenn ich als defekt und Bastlerware verkauft habe. Im Automobilgewerbe weiß ich das Bastlerware zum Beispiel so etwas ausschließt

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Wer bitte schön kauft schon Waren, die du als defekt beschreibst zu mehr als einem Schrottpreis ?

Eine Garantie musst du nicht geben, das ist eine freiwillige Erklärung.

Aber du unterliegst der gesetzlichen Gewährleistung. Bei einem online kauf hat ein Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Ansonsten hat er nicht grundsätzlich ein Rückgaberecht. Desweiteren muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Wenn man defekt schreibt, muss man schon genau dabei schreiben,was im einzelnen defekt ist. Man kann nicht einfach "defekt" schreiben, und sich dabei jeglicher Gewährleistung entziehen.

Wenn du die Ware in einem Laden anbietest, musst du sie nicht zurücknehmen. Bietest du sie im Netz an, schon !

Grundsätzlich musst du es vor Ort nicht zurücknehmen bei nicht gefallen, da es heißt :" Gekauft wie gesehen"

Online sieht das aber anders aus, dort musst du ein Widerrufsrecht geben auch bei gebrauchter Ware.

Die Gewährleistung kannst du auf 1 Jahr herabsetzten, hier gilt aber auch die 6 Monate Regel.

halloHallo858 
Fragesteller
 26.12.2021, 20:14

ja richtig das weiß ich, ich rede aber nicht von gebrauchter Ware, sondern von defekt/bastlerware

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Tenerazia  26.12.2021, 20:17
@halloHallo858

Nein, wenn du sagst :" Ist Defekt" dann nicht, das heißt aber nicht das du bei der Beschreibung was verheimlichen kannst.

Du als Verkäufer bist dennoch verpflichtet die Wahrheit anzugeben beim Artikel, ansonsten kann der Käufer die belangen.

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Ratefuchs007  26.12.2021, 20:26
@Tenerazia

Das ist falsch:

Es geht hier nicht um einen Sachmangel, sondern um das ganze normale Widerrufsrecht.

Und das kann man im Fernabsatz nicht ausschließen, niemals.

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Tenerazia  26.12.2021, 21:59
@Ratefuchs007

Wo habe ich denn das Widerrufsrecht gemeint ?

Der 1 Satz geht auf den stationären Handel, sprich vor Ort. Dort geht gekauft wie gesehen, er muss nichts zurücknehmen.

Dazu habe ich aber im 2 Satz noch folgendes geschrieben :

"das heißt aber nicht das du bei der Beschreibung was verheimlichen kannst."

Hier gehe ich auf die Verkaufsbeschreibung ein, die, wie beim Onlinehandel genau wie vor Ort wahrheitsgetreu sein muss, ansonsten kann der Käufer den Vertrag widerrufen aufgrund Arglistiger Täuschung.

Ich habe hier NIE behauptet das man das Widerrufsrecht ausschließen kann, da ich hier nicht davon geredet habe.

Also wie kommen Sie auf diesen Quatsch ?

"Und das kann man im Fernabsatz nicht ausschließen, niemals."

Interessant, dann möchte ich sie gerne als mein Händler haben, am besten Richtung Software, ich kaufe dann bei ihnen Online Produkte und gebe diese dann per Widerrufsrecht wieder zurück.

Denn man kann es ja nicht ausschließen richtig

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Gipsy000  26.12.2021, 20:16

der Knackpunkt ist wohl die Bezeichung in einem Onlineangebot : Ausdrücklich als defekt, oder "nur" als Gebrauchtware

diese Wortpassage habe ich bei einer e-recht-Seite gefunden:

"..Allerdings stellt sich sich Frage was ein Mangel ist. Bei ausdrücklich als defekt verkaufter Ware ist der Defekt kein Mangel mehr.

Wird die Ware jedoch nur als gebraucht verkauft muss sie auch funktionstüchtig sein und ein Defekt wäre auch ein Mangel."

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Wenn du Waren aus Haushaltsauflösungen anbietest, musst du das natürlich auch genau so inserieren. Das sind ja gebrauchte Sachen. Da bist du nicht verpflichtet, eine Gewähr zu leisten. Folglich musst du auch nichts zurück nehmen.

Ratefuchs007  26.12.2021, 19:58
Folglich musst du auch nichts zurück nehmen.

Ähem...

Der Begriff Widerrufsrecht sagt Dir aber schon was, oder?

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DerHans  26.12.2021, 19:59
@Ratefuchs007

Widerrufsrecht gilt nur im Online-Handel zwischen Privaten und Gewerbetreibenden. Gebrauchte Waren verhökert man auf dem Flohmarkt.

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Ratefuchs007  26.12.2021, 20:00
@DerHans

Stimmt, überlesen.

Aber er verkauft auch auf dem Flohmarkt als Gewerblicher, wenn die Sachen aus seiner gewerblichen Tätigkeit stammen.

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halloHallo858 
Fragesteller
 26.12.2021, 20:00

ich danke für deine Hilfe! Ja natürlich wird es so beschrieben. Wie gesagt würde ich bei jedem Artikel dqazu schreiben "da ich das Gerät nicht kenne, verkaufe ich als ungetestete Bastlerware/ defekt". Mein Ziel ist es, wenn es unsere Gesetzesgebu7ng ermöglicht das ich nichts zurück nehmen muss. Ich bin ja kein Ladengeschäft und möchte die Artikel mit fairer Beschreibung weiterreichen

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