Reisegewerbekarte oder nur Gewerbeanmeldung nötig?

1 Antwort

Du musst zusätzlich eine Reisegewerbekarte beantragen, wenn du deine Waren außerhalb deiner festen Betriebsstätte anbieten willst. Die RGK gilt dann für ganz D.

Das hat mit Steuern überhaupt nichts zu tun. Du kannst auch beides unter einer Steuernummer laufen lassen (stehendes Gewerbe + Reisegewerbe).