Waren vermitteln?

3 Antworten

Ob diese Form des "Einkaufsvermittlers" überhaupt geht... Zwar ist das ein klassisches Reihengeschäft, aber die Verträge sind nicht einfach zu bekommen. Es kann schon an der Technik liegen, dass zwar bei jedem Kunden eine Lieferadresse hinterlegt werden kann, aber keine für jeden Auftrag.

Es wird mit Privatkunden auch nicht funktionieren, wenn sie verstehen was da läuft. Die erwarten ja, dass die Ware, die sie kaufen wollen tatsächlich da liegt. Aber beim Großhändler könnte eine Ware ja auch ausverkauft sein. Die Lieferung sich weiter verzögern oder so.

Viele wollen auch nicht, dass die Kunden die Bezugsquelle erfahren. Verschickt aber der Großhändler oder der Hersteller, dann gehen immer Informationen mit, auf denen Kontaktdaten stehen.

Alles was so getrieben wird und zur Gewinnerzielung dient ist gewerblich und somit an zumelden.

Ob das,  was du da vorhast, rechtlich so einwandfrei ist, lasse ich einmal dahingestellt.

Zu Zeiten von Neckermann, Quelle und Co nannte man dies Sammelbesteller. jedoch hatte der Sammelbesteller letztendlich die Ware vor Ort.

Du handelst mit Gewinnerzielungsabsicht, also ist das eindeutig Gewerbe und muss angemeldet werden.