GA-OPs - Sollte die Krankenkasse das übernehmen?
Hallo Community.
Kommen wir heute zum Thema GA-OPs (Geschlechtsangleichende Operationen). Diese betreffen hauptsächlich trans* Menschen.
GA-OPs dienen dazu, den Körper so anzupassen, dass er der Geschlechtsidentität entspricht. Sie sind mit der einzige Weg, wie trans* Menschen ihre Geschlechtsdysphorie (Unwohlsein mit dem Körper/Leidensdruck) bekämpfen können.
Nun spalten sich die Meinungen. Die einen sagen, es würde sich dabei um Schönheits-OPs handeln; die anderen widersprechen dieser Meinung, da diese Operationen durchaus als medizinisch notwendig angesehen werden können.
Daher die Frage:
Sollten geschlechtsangleichende Operationen von der Krankenkasse übernommen werden?
Schreibt gerne eure Meinung dazu, aber bleibt dabei respektvoll. 🏳️🌈
119 Stimmen
Was heißt "mit der einzige Weg"? Sind sie nun der einzige Weg oder sind sie es nicht?
Sie sind mit der einzige Weg. Damit meine ich: meistens
32 Antworten
von Krankenkassen werden nicht nur Lebensnotwendige Maßnahmen übernommen, und auch nicht nur medizinisch notwendige. Das ist falsch.
Selbst wenn es so wäre, könnte man argumentieren mit Geschlechtsdysphorie, da diese, bzw. der Leidensdruck von trans Personen sehr wohl real sind, und zu Suizid führen kann. Da medizinisch analysiert Geschlechtsdysphorie existent ist, und diese rein vom Geschlecht abhängt, gibt es da auch nichts zu diskutieren. trans Personen sind nach der Transition in fast allen Fällen glücklicher und haben weniger bis keine Geschlechtsdysphorie.
Aber wie gesagt, die Krankenkassen übernehmen nicht nur lebensnotwendige Maßnahmen, mal angenommen keine trans Person würde sich umbringen.
Viele Krankenkassen übernehmen beispielsweise auch einen Teil einer Professionellen Zahnreinigung. Ist diese notwendig? Nein, und hier wäre sicherlich mehr Argumentationsspielraum, da auch ohne diese kein Leidensdruck vorhanden sein muss.
Außerdem zahlt die Krankenkasse auch für Vorsorgeuntersuchungen, nach 6 Wochen AU Lohngeld, usw.
Dafür bezahlen wir auch.
Also ja, GaOP‘s sollten übernommen werden
Selbst wenn es so wäre, könnte man argumentieren mit Geschlechtsdysphorie, da diese, bzw. der Leidensdruck von trans Personen sehr wohl real sind, und zu Suizid führen kann. [...]
Ohne dein Argument abwerten zu wollen, es reicht wenn es diese Menschen in eine Depression treibt. Denn dann sind sie nicht mehr arbeitsfähig und gerade das möchte eine Krankenkasse eigentlich immer vermeiden. Ich weiß, diese Ansicht ist zynisch, aber allzu oft denken Krankenkassen an Gesamtbilanzen, nicht an einzelne Menschenleben.
Ja, ganz klar. Die KK sollte derartige medizinisch indizierte Behandlungen übernehmen.
Wie würdest du die Hürden ansetzen, was sollte es für Vorraussetzungen dafür geben, wie sieht es mit Bedenkzeit, Mindesalter u.s.w. aus?
Die medizinische Indikation wird von Menschen mit Expertise festgestellt. Was ich persönlich denke, ist irrelevant.
Die Krankenkassen tragen die Kosten für GaOPs und die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme kannst du in der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienst nachlesen.
Hallo LunarEclipse,
moralische Begründungen lasse ich mal außen vor.
Wer es sich wünscht, diese komplexen, langwierigen und wohl sehr schmerzhaften Eingriffe an sich vornehmen zu lassen muss unter der aktuellen Situation sehr leiden. Personen die leiden arbeiten aber nicht besonders effizient - eine Krankenkasse möchte aber Beitragszahler die gut verdienen. Es dürfte sich also rein monetär rechnen die Kosten der Operationen zu tragen, um damit langfristig höhere Einnahmen zu generieren.
Ja sie sollen wie bisher auch übernommen werden, wenn sie Medizinisch notwendig sind. Wie ein erheblicher Leidensdruck.
Ergänzung:
In den letzten Jahren zeigte sich eine zunehmende Tendenz zur Entpathologisierung der Geschlechtsinkongruenz in der wissenschaftlichen Debatte. So war die medizinisch-wissenschaftliche Sicht noch bis in die 1990er-Jahre dahin gehend, dass Trans als eine psychische Erkrankung betrachtet wurde, die es mit Mitteln der Psychotherapie, und in Ausnahmefällen (als „ultima ratio“), auch mit Mitteln der somatischen Medizin zu behandeln galt. In der 1990 veröffentlichten ICD-10, der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“, wird die Diagnose „Transsexualismus“ vergeben, die sich deutlich auf den Wunsch „im anderen Geschlecht zu leben“ bezieht. Hierbei sind non-binäre Personen noch nicht berücksichtigt. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen bestehen muss, damit die Diagnose Transsexualismus vergeben werden kann. Darüber hinaus befindet sich die Diagnose im Kapitel für psychische Störungen, wird also als psychische Erkrankung eingeordnet.
In der 2013 erschienen DSM-5, dem „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“, wurde bereits ein Schritt in die Richtung der Entpathologisierung unternommen, indem nicht mehr die „Transsexualität“ (das Trans sein als solches) als Diagnose kodiert wurde, sondern vielmehr die Geschlechtsdysphorie, d.h. das Leiden unter der Geschlechtsinkongruenz. Hier gingen die Autor_innen bereits so weit, dass die Inkongruenz zwischen dem zugewiesenen und dem erlebten Geschlecht als Normvariante aufgefasst und nur der entstehende Leidensdruck als klinisch relevant betrachtet wurde.
In der aktuellen ICD-11, die 2018 erschienen ist und 2022 in Kraft treten soll, wird die Diagnose Geschlechtsinkongruenz genannt und taucht im Kapitel „Umstände, die die sexuelle Gesundheit beeinflussen“ auf. Es handelt sich also qua Diagnosekategorie nicht mehr um eine psychische Störung. Hierdurch soll eine De-Stigmatisierung von trans Menschen erreicht und trans als eine Geschlechtsidentiät von vielen beschrieben werden und eine Entpathologisierung stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht ersichtlich, was diese Revision der diagnostischen Kriterien für die Zukunft der Behandlung von trans Personen in der medizinischen Versorgung bedeutet, weder allgemein noch mit Blick auf die sozialrechtliche Bewertung der Diagnose.
Quelle: socialnet
Zitiere hier mal eine ältere Antwort von mir:
Im Grunde zahlen trans Menschen ihre OPs auch selbst,, aber schauen wir doch erstmal was der Hintergrund der medizinischen Maßnahmen ist:
Die Operationen und sonstigen Maßnahmen sind dazu gedacht, um die Dysphorie zu lindern, die häufig mit der Transidentität einhergeht. Insofern sind sie auch medizinisch notwendig, da sie den entstandenen Leidensdruck eindeutig lindern.
Das sind also keine Schönheitsoperationen. Für die müssten auch trans Personen selbst zahlen, ohne dass die Krankenkasse ihre Finger im Spiel hat. Beispielsweise bekommt eine trans Frau einen Brustvergrößerung auch nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch die Hormontherapie kein nennenswertes Wachstum erzielt werden konnte.
Selbst die Korrektur vermurkster OPs muss häufig durch die Betroffenen selbst gezahlt werden oder wird nur teilweise von den Krankenkassen getragen.
Des Weiteren zahlt ein Großteil der Menschen im Laufe des Lebens ohnehin mehr ein, als sie selbst in Anspruch nehmen (Stichwort: Solidaritätsprinzip).
Hierzu noch ein Beispiel:
Ich habe 2023 eine Mastektomie vornehmen lassen. Kosten lt. Krankenkasse ca. 5500€. Davor habe ich 5 Jahre lang monatlich etwa 120€ an Krankenkassenbeiträgen (studentische Versicherung) gezahlt, ohne dass ich während dieser Zeit großartig beim Arzt war oder andere Kassenleistungen in Anspruch genommen habe. Da haben sich also nur während dieser 5 Jahre ca. 7200€ angesammelt und die Behandlung, die durch die Krankenkasse übernommen wurde, habe ich so letztlich doch irgendwie selbst bezahlt.
Insofern: Jeder bekommt die Behandlung, die er benötigt, und im Endeffekt zahlt man es ja sowieso aus eigener Tasche, sofern die Summe nicht exorbitant hoch ist (was sie bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen faktisch nicht ist).
Danke für deine Antwort