Opa hat Wohnrecht, wir wohnen zusammen, darf ich meinen Onkel rauswerfen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Mutter hat besagtes Haus geerbt, mein Opa, er hat lebenslanges Wohnrecht, wohnt im Erdgeschoss und ich in den oberen zwei Etagen.

Es handelt sich nicht um zwei Wohnungen streng genommen, ich habe für den oberen Bereich im Flur eine Tür einbauen lassen für die nur ich einen Schlüssel habe. Die Küche im Erdgeschoss teilen mein Opa und ich uns so wie auch abstellflächen im Keller, wie auch den Garten.

ich habe einen Mietvertrag und bin auch dort im Haus gemeldet.

jetzt geht es um das eigentliche Problem.

Mein Onkel und ich haben unlösbaren Streit. Er besucht natürlich meinen Opa, seinen Vater. Wogegen ich allerdings auch nichts habe, ist schließlich sein Vater.

Mein Onkel beschimpft und brüllt mich sobald er mich sieht grundlos an, und mein Großvater will sich daraus halten. Er sagt zu mir nur tue was du tun musst zu mir.

meine Frage ist, da ich mich in den Gemeinschaftsräumen nicht normal bewegen kann wenn er da ist, ob ich ihn der Wohnung verweisen darf und ihm ein Hausverbot aussprechen darf, und ob das auch gilt wenn mein Opa seinen Besuch wünscht.

ich möchte es ehrlich gesagt soweit nicht kommen lassen, werde ich auch denke ich nicht, aber ich würde ihm das gerne vor Augen halten, dass ich diesen Schutz gehen könnte.

Klar kann ich das auch einfach jetzt daher sagen um ihm zu drohen, aber ich drohe nicht gerne mit hohlen Nüssen.

ich hoffe das er sich nach der Drohung zusammen reißt und mir einfach aus dem Weg geht, wie ich ihm auch aus dem Weg gehe.

Wohnrecht, Familie, Recht, Mietrecht, Hausverbot, Streit, gesetzlich
Wohnrecht aufheben , nervlich am Ende?

Wir haben von der Kinderlosen Tante meines Mannes vor 15 Jahren das Haus überschrieben bekomme, wo wir aufgestockt haben. Die Tante(wird heuer 89 und ist noch komplett fitt ), war schon immer sehr bösartig und wird immer schlimmer, statt in dem Alter froh zu sein, daß immer jemand da ist. Es kommt schon ewig kein Besuch mehr zu uns, auch die Freunde der Kinder kommen nicht mehr, wegen der bösen Tante.... Dieses Wochenende eskalierte die Situation leider mal wieder, meine Schwiegermutter war nur einen halben Tag da, weil Tante wieder auf sie extrem losging (Schwiegermutter hat auch Wohnrecht und wurde von der Tante aufgezogen ). Einerseits beschwert sich die Tante, dass selbige nie da ist, doch kaum ist diese da, dreht sie durch und sie wird aufs übelste beschimpft, oder auch mit Pfannen beworfen !!Mein Mann bekam das leider dieses Wochenende mit, und ist auch ausgerastet !! Er hat jetzt schon die Notarin angerufen und einen Termin ausgemacht, ob er nicht die Tante aus dem Haus bringen kann !! Ich liebe ihn wirklich sehr und halte auch die Tante nicht aus, aber ich arrangiere mich immer wieder mit ihr, denen fällt einfach der Schmäh für so alte Leute. Die Frau ist fast 89,irgendwann ist in naher Zukunft sowieso Schluß..Ich habe den ganzen Tag nur noch Herzklopfen und Angst, dabei bin ich normalerweise psychisch sehr stabil, aber langsam geht es nicht mehr, ich kann nicht mehr.

Wohnrecht, Familie, Psychologie, böse, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung, aufheben
Laminat/Parkett Schaden (durch Kondenswasser!) - was muss ich zahlen?

Hi leute,

ich habe bis vor kurzem eine Wohnung angemietet.

Ich war dort für 15 Monate zur Miete.

Der Vermieter hat nun bei der Übergabe bemängelt, dass das Laminat ausgetauscht werden muss, weil ein Schaden im Bereich des Fensters ist.

Er will das nun, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das selbst machen werde, um kosten zu sparen ,dass das Laminat durch eine Fach Firma ausgetauscht wird.

Nun ist es so, dass der Schaden durch Kondenswasser kam -Die Wohnung hat nur ein Fenster - ,ansonsten ist das Laminat in Ordnung.

Das Laminat :

  • ist bereits 10 Jahre in der Wohnung
  • hat ca 4-5 Vormieter erlebt
  • hat eine leicht dunkle Verfärbung nur im Bereich des Fensters.(nichts ist aufgequollen, die Struktur ist so wie immer)
  • wurde meines Wissens nicht renoviert in der Zeit

Er behauptet auch es sei Parkett, wo ich mir nicht sicher bin, weil doch sehr leicht kratzer in das wasauchimmer gingen.

In meiner neuen Wohnung habe ich Parkett, den Unterschied merke ich täglich.

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals um eine Einbau Rechnung gebeten (damit ich schriftlich habe, wie alt und was das Ding nun ist), die er schön ignoriert hat, um mir dann anschließend den Einsatz einer Fach-Firma anzukündigen.

Nun meine Frage...

Darf er das?

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage ist?

Meinem Empfinden nach, ist das hier ganz schön hart, den gesamten Preis von mir zu verlangen.

Ebenfalls empfinde ich das Verhalten als unangebracht...

Ich würde mir hier einen Anwalt nehmen, denke ich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Laminat, Parkett, Mietrechtschutz
Treppenhaus abschliessen erlaubt?

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung im 3.Stock und habe folgende Situation:

Der Mitbewohner im Erdgeschoss schließt jeden Abend gegen 18 Uhr die Tür im Treppenhaus ab.

(Also nicht seine eigene Wohnungstür sondern die Tür, die aus dem Treppenhaus raus auf die Strasse führt)

Mal abgesehen davon, dass das umständlich ist wenn ich mal nach 18 Uhr Besuch bekomme (weil dann muss ich 3 Stockwerke runterlaufen um die verschlossene Tür aufzuschliessen) - ich frage mich vor allem was passieren könnte, wenn mal Feuer im Haus ausbricht.

Denn ich weiß nicht ob ich in einer solchen Situation daran denke, den Hausschlüssel mitzunehmen - zumal ich auch 2 kleine Kinder habe um die ich mich in so einem Fall auch kümmern müsste.

(Und selbst wenn ich den Schlüssel in einem solchen Fall hätte, weiß ich nicht ob es so toll ist dann noch erst an einem Türschloss rumantieren zu müssen ...)

Und ohne Schlüssel wäre ich dann im Treppenhaus eingesprerrt (während mein Mitbewohner aus dem EG über seinen Garten flüchten kann)

Ich werde das Thema mit meinem Nachbarn im EG und auch mit den anderen Mitbewohnern besprechen, hätte aber vorher folgende Frage:

Das Treppenhaus gilt doch als Fluchtweg, darf ein Mitbewohner dann einfach so, ohne Rücksprache mit den anderen Bewohnern, die Tür im Treppenhaus abschliessen, d.h alle anderen Mitbewohner einschliessen, und den Fluchtweg so blockieren?

Gibt es z.B gesetzliche Regelungen? (In der Hausordnung ist diesbezüglich nichts vermerkt)

Danke

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Nachbarschaft, Treppenhaus, Fluchtweg
Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?

Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.

Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.

Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?

Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?

Oder mein Bruder als Vermieter?

oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.

Wohnrecht, Recht, Grundsicherung, Untermiete, Hauptmieter
Kann man den Ehepartner einfach so aus der gemeinsamen Wohnung klagen?

Wieder mal bin ich überrascht, was in unserem Rechtsstaat alles möglich zu sein scheint, aber weil ich es irgendwie doch nicht ganz glauben kann, wollte ich mal nachfragen.

Folgende Situation:

Ein Freund von mir ist seit 10 Jahren verheiratet und hat mit seiner (Noch)-Ehefrau ein gemeinsames Kind im Alter von 8 Jahren. Die beiden wohnen in einem abbezahlten Haus, das jedem genau zur Hälfte gehört. Nun hat sie sich aber in einen anderen Mann verliebt und will sich daher von meinem Freund trennen. Knackpunkt an der Sache ist nun, daß sie von ihm fordert, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Und sollte er das nicht freiwillig tun, würde sie ihn herausklagen. Seine Rechtsanwältin hat ihm angeblich bestätigt, daß das möglich wäre.

Und da frage ich mich nun, mit welchem Recht sie das kann bzw. warum es überhaupt möglich ist, jemandem aus seinem Eigentum herauszuklagen. Und wenn überhaupt wäre doch eigentlich sie diejenige, die gehen müsste, da sie ja die Verursacherin dieser Situation ist. Er hat sich ja überhaupt nichts zu schulden kommen lassen und es kann doch nicht sein, daß er sich jetzt eine andere Wohnung suchen muß, nur weil seine Frau sich neu verliebt hat. Natürlich müsste sie ihn dann auch auszahlen, aber er wäre somit quasi gezwungen, seinen Anteil am Haus zu verkaufen und seine Wohnung aufzugeben, obwohl er das weder möchte noch irgendwas dafür kann. Und das ist mit meinem Rechtsempfinden irgendwie nicht vereinbar.

Nicht einmal säumige Mieter bekommt man aus der Wohnung so einfach raus und dann soll das gehen, wo jemandem das Haus bzw. die Wohnung sogar zur Hälfte gehört.

Sitmmt das so und wenn ja, mit welcher Begründung?

Haus, Wohnrecht, Recht, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Ehe
Abzocke in Studentenwohnheim?

Hallo liebe Community,

Eine befreundete Kommilitonin von mir wohnt in einem Studentenwohnheim und hat ein Fluchtfenster in ihrem Zimmer. Im Mai diesen Jahres hat sie wohl das Fenster "falsch" geöffnet und ist an den Notknopf gekommen, kein Alarm wurde ausgelöst, kein Feuerwehreinsatz, nix. Das Fenster wurde repariert (es musste nichts ausgetauscht werden) uns es konnte ganz normal weiter benutzt werden. In den Semesterferien ist sie dann in die Heimat geflogen zu ihren Eltern (sie ist Asiatin) und als sie wiederkam war das komplette Fenster samt Rahmen ausgetauscht worden. Obwohl vertraglich vorgeschrieben wurde sie nicht darüber benachrichtigt, dass Aufgrung von Baumaßnahmen ihr Zimmer betreten werden muss etc. und als Krönung hat sie vor ein paar Tagen eine Rechnung über 2.000 Euro bekommen. Auf der Rechnung steht das falsche Meldungsdatum des Schadens und die falsche Zimmernummer. Außerdem ist der erste Satz der Rechnung meiner Meinung nach grammatikalisch nicht korrekt und auch nach googlen konnte ich nichts über die wortwörtlich so beschriebene Sachlage "Fluchtfenster Anlage ausgelöst" finden. Für mich klingt das stark nach Abzocke, sie spricht noch kein sehr gutes Deutsch und dank der zeitnahen Zahlungsfrist ist sie natürlich schon in Panik. Erst kürzlich musste ihre ebenfalls asiatische Nachbarin 400 Euro für einen kaputten Vorhang bezahlen. Ich gehe morgen mit ihr zum Studentenwerk und gucke was sich da machen lässt.

Habt ihr schonmal sowas erlebt? Vielleicht stolpert ja jemand mit Rechtswissen hier drüber. Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp!

Alles Liebe, hadschihalefoma

Wohnrecht, Recht, Fluchtweg, Studentenwohnheim
Wie kann ich meinen Onkel aus dem Haus vertreiben?

Hallo liebe Community

Ich wende mich an euch da ich es auf alle erdenklichen Weisen bisher probiert habe und nichts davon funktioniert hat

Zur Erklärung:

Wir ( meine Mutter und ich ) haben uns vor 10 Jahren dazu entschlossen meinen Onkel aus Vorarlberg ( Österreich ) zu uns zu holen da es meinen Großeltern nicht gut ging und sie Pflege benötigten. Meine Mutter wollte keine Heimhilfe, sprich jemand der 24/7 bei den Großeltern ist und sie pflegt deswegen hat sie sich damals für meinen Onkel entschieden da es, was man dazu sagen muss, ja Kostengünstiger ist. Wir haben ein Zweifamilienhaus, meine Mutter und ich oben, meine Großeltern und mein Onkel unten.

Die Arbeit die er ( mein Onkel) mit ihnen ( Großeltern ) hatte will ich ihm gar nicht aberkennen... Dank ihm konnte meine Mutter weiter arbeiten genau so wie ich....

Beide sind mittlerweile verstorben und er wohnt immer noch hier....

Ich weiß es ist "Familie" ABER und jetzt kommt das große aber .... Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt das Vergnügen mit ihm zusammen zu leben... Alles noch schön und gut ...

Das Hauptproblem ist, das er nichts aber auch wirklich gar nichts im Haushalt macht ...mal abgesehen von Dreck... Ich habe ihn oft genug erklärt das es so nicht weiter gehen kann und auch er sich an gewisse Regeln halten muss.

Meine Frage an euch ist jetzt wie bekomm ich ihn OHNE der Zustimmung von meiner Mutter aus dem Haus raus ?!

Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und hoffe auf ein paar Antworten

Liebe Grüße

Wohnrecht, Familie, Hausrecht
Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?

Ich versuche mich so kurz zu halten wie es geht: Wir haben vor ca. 3 Monaten eine Eigentumswohnung erworben (Haus besteht aus 3 Parteien: 2 Wohnungen, die durch den Hausverwalter vermietet werden und 1 Eigentumswohnung, die wir erworben haben). Beim Kauf sagte uns der vorherige Eigentümer nichts davon, dass die Wände feucht sind bzw. Probleme mit Schimmel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Als wir nun die ersten Tapeten abgerissen haben, haben wir sofort Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Wir haben es dem vorherigen Wohnungseigentümer geschickt, woraufhin er uns sagte, dass er davon nicht wusste. Zwei Wochen später haben wir jedoch von der Frau des ehemaligen Besitzers über Ecken erfahren, dass sie die Wände schonmal wegen der Feuchtigkeit auf hatten (sie wussten es also doch!). Wir haben einen Gutachter rauskommen lassen, der uns mitteilte, dass zwei Außenwände komplett feucht sein und dass der Auslöser wahrscheinlich unversiegelte Fugen an der Außenfassade sind, die erst versiegelt werden müssen, woraufhin die Wand aufgemacht, desinfiziert und ein Trockenzelt aufgebaut werden müsse. Die Mieter, die unter uns wohnen, haben uns mitgeteilt, dass sie ebenfalls Probleme mit Schimmel haben. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Der ehemalige Eigentümer (Stichwort arglistige Täuschung) und zusätzlich der Hausverwalter (in der Teilungserklärung ist der Anteil 1/3 für uns, 2/3 für ihn), da die Ursache ja anscheinend von außen kommt? Im Moment stellt sich jede Partei quer, sowohl der vorherige Eigentümer, als auch der Hausverwalter - unserer Auffassung nach müssen aber beide zahlen; haben wir damit Recht? Schonmal vielen Dank im Voraus!

Wohnrecht, Schimmel, Recht, Kosten, Eigentumswohnung, feuchte wände
Mietminderung weil kein Internetanschluss möglich ist?

Hi,

ich kenne mich da nicht so genau aus da es meine erste eigene Wohnung ist, vielleicht könnt ihr mir helfen wäre echt toll bin am verzweifeln :(. Folgende Lage: Ich bin im April in eine Wohnung gezogen und wollte natürlich einen DSL Vertrag abschließen wegen Internet & Telefon. Es gibt in der Wohnung einen Telefonstecker und meine Nachbarin hat auch Internet, und vom Aufbau her hat sie quasi die gleiche Wohnung. Wie auch immer, vom Vermieter wurde mir nichts darüber mitgeteilt das irgendwas mit dem Internet nicht gehen würde und im Mietvertrag steht auch nicht davon.

Jetzt war ich bei mittlerweile 2 Anbietern O2 und Vodafone. O2 hat mit mitgeteilt das der Vormieter noch im Vertrag zu seine scheint, nachdem ich zu Vodafone gewechselt habe weil O2 ziemlich unfähig schien und Vodafone außerdem bessere Konditionen hat wurde mit zuerst auch mitgeteilt das evlt der Vormieter noch die Leitung blockiert, dann vor kurzen hieß es nein, es werde das Netzt ausgebaut und es sei bei mir gar kein Anschluß nötig.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Kann ich von meinem Mieter eine Mietminderung verlangen. Was da abgeht, vorallem weil der Vermierter sehr unkooperativ verhalten hat, kann kaum noch legal sein, denn soweit ich weiß gehört Internetzugang zum Grundrecht

Zusatzfrage: Wenn ihr noch Ideen hättet wie ich Internet ins Haus bekommen könnte wäre ich euch dankbar. Hier in meiner Stadt kann man noch über den Strom/Stromanbieter Internet beziehen aber das ist an meinem Standort nicht verfügbar und der Gigacube von Vodafone ist jetzt auch nicht das ware für den aktiven Internetgebrauch.

Vielen dank für hoffentlich zahlreiche Tipps und Antworten.

Internet, Wohnrecht, wohnen
Wo ist das Wasser hin nach einem Wasserschaden mit 12.000 L Wasser?

Hallo zusammen, wir wohnen als Mieter in einem 2 Familienhaus in der oberen Etage. Die Vermieter selber wohnen nicht vor Ort. Der Vermieter hat nebenan (spiegelverkehrt) auch noch mal ein Zweifamilienhaus. Die beiden Zweifamilienhäuser sind durch die Bodenplatte verbunden. Vor zwei Wochen hatten wir einen großen Wasserschaden in einem der beiden Häuser. Dort sind 12.000 Liter Wasser ausgelaufen. Im Hausflur bei uns (welche die obere Wohnung bewohnen) haben sich die Mamorfliesen innerhalb von einem Tag dunkel verfärbt. Die Garage der Mieter, welche die untere Wohnung bewohnt, bekommt Risse im Boden und das Holzpakett nässt auch langsam. Die Feuerwehr war vor Ort und hat den Wasserschaden anhand der Wasseruhr festgestellt, da diese vor kurzem erst ausgetauscht wurden. Man konnte die Literzahl also sehr gut ablesen. Trotzdem hat die Feuerwehr den Wasserschaden nicht gefunden, da es in keiner Wohnung anzeichen von Flecken oder Feuchtigkeit gab. Also haben wir die Vermieter benachrichtigt, die Pfingstsonntag einen Klempner geschickt haben. Dieser hat den Wasserschaden dann ausfindig gemacht und das defekte Rohr ausgetauscht. Am Dienstag darauf kam dann jemand von der Trocknungsbaufirma, welche uns mitteilte, dass es mit trocken machen nicht getan ist. Man müsste sowohl Boden als auch Wände austauschen. Seit dem ist nichts mehr passiert. Die Wände schimmeln mittlerweile und es riecht modrig. Die Vermieter sind darüber aber in Kenntnis gesetzt. Vergangenen Mittwoch gab es dann den Höhepunkt. Es gab einen Gasgeruch bei uns in BEIDEN Häusern. Also trat auch wieder die Feuerwehr an. Diese haben auch einen geringen Messwert gemessen, allerdings nicht so, dass wir aus den Wohnungen raus müssten. Auch darüber wurden die Vermieter in Kenntnis gesetzt. Aber lange Rede kurzer Sinn - Wo sind die 12.000 Liter Wasser hin? Sind diese dann ins Fundament rein? Andere meinten, unter dem Haus könnte sich eine Wasserblase gebildet haben. Was hat es damit auf sich? Ein Statiker war bis dato noch nicht vor Ort. Vielen Dank im Voraus. Ein schönes Wochenende und viele Grüße, Crangelos

Wohnrecht, Wasser, Wohnung, Mieter, trocknen, Wasserschaden, Mieterschutzbund
Kann man etwas gegen eine geistig behinderte Nachbarin unternehmen?

Hallo zusammen, in der Nachbarwohnung ist vor wenigen Wochen eine geistig behinderte Frau eingezogen. Diese schreit sehr häufig durch Ihre Behinderung bedingt und trampelt durch die Wohnung. Da wir relativ dünne Wände haben ist das bei uns im Wohnzimmer sehr deutlich zu hören. Die Dame öffnet nicht die Tür wenn man klingelt und wenn man sie auf der Straße anspricht wirkt sie verängstigt und geht weiter, sodass man denke ich mit dem direkten Gespräch nicht weiter kommt.

Nun bin ich in einer sehr unangenehmen Situation. Zum einen ist mir klar, dass die Dame sehr wahrscheinlich nichts für ihr Geschrei kann. Zum anderen fühle ich mich aber sehr durch das Geschrei gestört. Mittags und Nachmittags sehe ich über das ganze noch hinweg, wenn die Frau jedoch nach 23 Uhr, wenn ich schlafen möchte extrem herumschreit ist auch meine Toleranz zu Ende, da ich auch meine Arbeit zu bestreiten habe und dafür erholt sein muss.

Ich frage mich nun, was man hier tun kann. Darf eine Frau, die geistig behindert ist überhaupt alleine Wohnen? Müssen solche Menschen einen Vormund / Betreuer haben und wie könnte ich an die Kontaktdaten dieser Person kommen? Was für Lösungen bieten sich hier an? Ab wann wird so eine Person statt in einer privaten Wohnung in einem entsprechenden Wohnheim untergebracht? Habe ich hier als Mieter Ansprüche oder wiegt auch in Fällen, wo ein normaler Schlafrythmus gestört ist das Toleranzgebot stärker als mein eigener Anspruch auf ruhiges Wohnen?

Wohnrecht, Lärm, Behinderung
Nachbarn haben Stuhl im Hausflur stehen, trotz bitte nimmt Sie es nicht weg, was tun?

Hallo zusammen,
Ich habe schon oft genug stress mit meiner Nachbarin gehabt.
Ganz unten wohnt mein vermieter, darüber die Nachbarin mit der ich Stress habe und auf dem Dachgeschoss wohne ich.
Allein als ich hier eingezogen bin machte sie wütend, weil sie überzeugt davon war, junge leute sind NUR LAUT.
Wir haben uns oft gestritten, Sie kam jedesmal hoch wenn ich am streichen war, (obwohl wir tagsüber am renovieren waren, feiertage wurden selbstverstandlich beachtet), sie kam weil ich angeblich zu laut am spülen war, wenn ich besuch hatte, wenn ich die hausflur geputzt habe, wenn der techniker kam und und und..
Schonmal meinte Sie auch, wenn ihnen der Stuhl im weg steht sprechen sie mich an. Und auf dauer hat mich das schon genervt. Und jetzt hab ich sie lieb drum gebittet, das sie den Stuhl wegnimmt, weil es zu eng ist und vor allem wenn ich einkaufe und müll runtertrage macht es probleme. Ich muss ja nicht wegen ein Stuhl eingeschrengt werden.
Daraufhin meinte Sie, es ist ihr Recht, ich müsste mit dem Vermieter sprechen. Das tat ich auch! Er lächelte doof und meinte Sie wohnt länger hier, er könne es ihr nicht verbieten. Ich war echt sauer. Noch nichtmal mein Vermieter sieht es als problem, er meinte ich wäre jung und es müsste kein problem sein den Stuhl mal weg zu tun falls es nötig ist.
Ich finde es echt unfair, nur weil sie hier länger wohnt, heisst es lange nicht das ich mich einschränken muss. Und überhaupt zahle ich ja auch Miete!
Was kann ich tun? Übertreibe ich es? Ich zeige euch mal ein Bild.

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Wohnrecht, Nachbarin
Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

Hallo, mein Vermieter hat sich einige richtig dicke Klöpse geleistet. Vorweg, ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, aufgrund von Eigenbedarf o.Ä.

1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt eine Katze angeschafft habe und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

-Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe). Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas. Draussen lag Schnee und es waren Minusgrade. Beim ersten mal saß ich das ganze Wochenende ohne Heizung im Haus und musste mit dem Backofen heizen. Beim zweiten mal hat er die Heizung am gleichen Abend wieder angestellt und seine Frau hat sich schriftlich entschuldigt.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Was sind meine Rechte und was kann ich tun? Gespräche sind nicht möglich. Er brüllt nur herum und zuhören hat er wohl nie gelernt.

Danke für eure Hilfe.

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Rechte und Pflichten zum Thema Wohnrecht: Welche Rechte hat der Bewohner mit Wohnrecht und welche Pflichten hat der Hauseigentümer?

Folgender Sachverhalt: Meine Oma hatte drei Kinder, zwei Töchter und einen Sohn. Sie besaß ein kleines Haus mit Keller sowie Anbau, Garten, Scheune und Hof. Ihr letzter Wille: Die Töchter sollen die gesamte Immobilie samt Grundstück erben, aber ihr Sohn hat ein Wohnrecht im Anbau sowie Nutzungsrecht von Keller, Scheune, Hof und Garten. Das Haus lassen die Töchter leer stehen, da der Bruder keine Mieter akzeptiert und mit Ärger droht. Damit kann man leben. Aber: Der Bruder meint nun seine Schwestern seien seine Hausmeister und müssten renovieren, Schnee im Hof schaufeln, die Strassenfront räumen und kehren, sowie diverse Neckereien wie: die Türklinke wackelt, das Hoftor klemmt, der Baum im Hof muss gestutzt werden usw.t Er droht: Wenn die Immobilie nicht in Schuss gehalten würde, ziehe er auf ihre Kosten ins Hotel und das müssten die Schwestern dann bezahlen. Falls er jemals in ein Pflegeheim käme würde sein Wohnrecht in Geld bewertet und die Schwestern müssten dann auch für eine Unterkunft in einem Pflegeheim aufkommen.

Ist das richtig so?

Meine Eltern leben noch und haben ihr Erbe bereits vor Jahren mit warmer Hand verteilt. Meine Brüder wurden ausbezahlt. Ich habe das Elternhaus überschrieben bekommen. Meine Eltern ließen sich ein Wohnrecht eintragen. Wenn die Sache oben stimmen würde, müsste ich später für meine Eltern den Hausmeister spielen (ich wohne 500km entfernt) und eine Unterkunft im Pflegeheim alleine bezahlen.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass das so nicht stimmen kann.

Wer weiss sicher was das Wohnrecht wert ist und welche Pflichten der Hauseigentümer hat?

Wohnrecht, Mietrecht, Erbrecht
Einwohnermeldeamt verweigert Anmeldung des Wohnsitzes?

Hallo, ich komme gerade ziemlich angepisst vom Einwohnermeldeamt zurück. Folgende Situation: mir wurden heute die Schlüssel meiner Wohnung übergeben. Der Möbelwagen kommt aber erst in 4 Tagen, solange lebe ich noch in einer anderen Wohnung in Untermiete. Als ich nach 1h warten dann dran kam, wurde ich gefragt, ob ich bereits umgezogen wäre. Ich sagte, dass ich gerade die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen habe, aber noch ein paar Tage in einer anderen Wohnung (also das mit der Untermiete) wohnen werde, da die Möbel wie gesagt erst später kommen. Daraufhin hat mir die Dame die Anmeldung verweigert, da ich ja noch nicht endgültig dort wohne! In meinem Selbstverständnis ist es doch so, dass ich, solange ich Miete zahle, auch dort wohne! Ich habe ja auch die Schlüssel schon und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mein Name steht schon am Briefkasten und überall.

Ich versicherte der Dame, dass ich in wenigen Tagen endgültig einziehen werde, warum sollte ich mich denn sonst da anmelden? Das war ihr alles egal und dann fragte ich, wie sie das denn nachprüfen will? Ich hätte ja lügen können... Daraufhin hat sie mir gedroht, dass sie irgendwelche Amtspersonen (oder Briefe) bei mir vorbeischicken wolle und wenn ich dann nich da sei oder auf die Briefe nicht reagiere (keine Ahnung, hab das nich mehr genau im Kopf), dann werde ich von Amtes wegen abgemeldet!

Ich frage mich: Ist diese Drohung überhaupt rechtens? Ich hätte ja heute auch wirklich einziehen können und dann hätte ich ja am Sonntag nach Hause fahren können zu meinen Eltern. Dann wäre ich zwar schon umgezogen, aber trotzdem nicht anzutreffen und könnte somit auch auf nix reagieren, wenn die Dame hätte nachprüfen wollen, ob ich auch wirklich schon umgezogen bin.

Ich halt die ganze Sache für einen hochgradigen Schwachsinn und zweifle die Äußerungen von der Dame massivst an. Scheint wohl ne Art Paragraphenreiterei und Schikane zu sein. Wem schade ich damit, wenn ich mich bereits jetzt ummelde? Dass ich mich nicht ummelden kann, bevor der Mietvertrag gültig wird, das verstehe ich ja...

Darf man mir wirklich wegen sowas die Anmeldung verweigern? Darf man mich wirklich von Amtes wegen abmelden nur weil ich in der Wohnung nicht anzutreffen bin?

Wäre euch sehr dankbar für Antworten! :) Gerne auch juristischer Natur.

Wohnrecht, Amt

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