Eigenbedarfskündigung und keine neue wohnung HILFEEE?

7 Antworten

Meine Frau und ich haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen zum 30.03.2017 raus

Wie lange wohnt ihr dort? Wann habt ihr die Kündigung bekommen?

und was ist wenn wir nach dem 30 sten noch in der wohnung sind ? kann der vermieter die polizei anrufen und uns entfernen lassen ?

Nun, der Vermieter kann natürlich die Polizei anrufen, wenn ihm danach ist. Aber so einfach ist das nicht. Er muss Räumungsklage einreichen, und bis die durch ist, kann noch einige Zeit ins Land gehen.

Ihr müsst natürlich weiter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen. Außerdem macht ihr euch schadenersatzpflichtig: Der Vermieter kann von euch die Kosten der Räumungsklage verlangen, die zukünftigen Bewohner möglicherweise Hotelkosten usw. Das kann schnell ganz schön teuer werden.

Redet also mit eurem Vermieter über euer Problem und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden.

was ich auch noch dazusagen muss das ne bekannte hier aus dem 4 familienhaus auch auf eigenbedarf gekündigt wurde aber da nach 3 wochen wieder ne neue familie in der wohnung wohnt ... ist für mich kein eigenbedarf.

Das ist nicht euer Problem. Möglicherweise ist das Verwandtschaft des Vermieters. Ansonsten - falls das vorgetäuschter Eigenbedarf ist - sollte sich deine Bekannte unbedingt anwaltlich beraten lassen.

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:53

sie hat nen gerichtstermin gehabt mit ihm der jetzt allerdings auf den 4.4 verschoben wurde allerdings gehen wir davon aus das das damit zusammenhäng das wir dann raussein müssten

Meine Frau und ich haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen und müssen zum 30.03.2017 raus.

Wie lange wohnt Ihr schon in der Wohnung und wann ist Euch die Kündigung zugegangen?

kann der vermieter die polizei anrufen und uns entfernen lassen ?

Nein, aber Räumungsklage einreichen.

was ich auch noch dazusagen muss das ne bekannte hier aus dem 4
familienhaus auch auf eigenbedarf gekündigt wurde aber da nach 3 wochen wieder ne neue familie in der wohnung wohnt ... ist für mich kein
eigenbedarf.

Was hat das mit Eurer Kündigung zu tun?

Zudem kann die neue Familie ja die sein für die der Vermieter Eigenbedarf geltend gemacht hat. Zum Beispiel die Familie seines Sohnes.

Der fall ist etwas einzigartig .

Kündigungen wegen Eigenbedarf sind so einzigartig nicht.



dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:35

Wir wohnen jetzt seit fast 2 Jahren hier die miete wurde immer anständig bezahlt.

Kurz vor ende des Jahres ist sie uns zugegangen um genauzusein am 09.12.16

ChristianLE  07.03.2017, 09:37
@dragonfire9935

Dann sind die Kündigungsfristen in Ordnung.

Wie sieht denn das Kündigungsschreiben aus? Wann ist Euch das Schreiben eingegangen? Mit welcher Frist wurde gekündigt?

Wohnt Ihr beispielsweise schon über 5 Jahre in der Wohnung, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.

Hat der Vermieter den Eigenbedarf genau begründet? Hat er Euch von dem Widerspruchsrecht nach § 574 BGB hingewiesen? Wenn er das nicht gemacht, dann könnt Ihr jetzt noch widersprechen und dies mit dem nicht vorhandenen Ersatzwohnraum begründen.

kann das wohnungsamt was tun wegen aufschub ?

 

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Vermieter einen rechtmäßigen Eigenbedarf erklärt hat, dann ist der kaum zu verhindern.

und was ist wenn wir nach dem 30 sten noch in der wohnung sind ? kann der vermieter die polizei anrufen und uns entfernen lassen ?

 

Nein, kann er nicht. Er müsste hier eine Räumungsklage einleiten, die ein paar Monate dauert.

Hier solltet Ihr aber beachten, dass in der Zeit bis zum Urteil neben der Miete auch ein Schadenersatz fällig werden könnte. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter hier in der Zeit irgendwo anders wohnen müsste.

was kann ich machen ?

 

Weitersuchen und das Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen. Hier könnt Ihr Euch auch einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen (der dürfte für Euch (fast) kostenlos sein).

 

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:37

Danke :) nein begründet hat er den eigenbedarf nicht 

Wir wohnen seit fast 2 jahren in dieser wohnung 

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:38
@dragonfire9935

Ich werde gleich mal einen Link Anhängen mit dem kündigungsschreiben

DarthMario72  07.03.2017, 09:59
@dragonfire9935

Das ist keine ordentliche Begründung - wer soll denn überhaupt einziehen? Ihr wurdet auch nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen - das solltet ihr nun unbedingt nachholen.

anitari  07.03.2017, 10:04
@DarthMario72

Das ist keine ordentliche Begründung

Das ist nichts, keine Kündigung. Ab in den Rundordner damit.

Am besten gar nicht reagieren.

ChristianLE  07.03.2017, 10:08
@dragonfire9935

Ich schließe mich an. Das Kündigungsschreiben ist unwirksam. Einfach ignorieren.

kann das wohnungsamt was tun wegen aufschub ?

Der, der die Wohnung nach Euch braucht sitzt dann auf der Straße oder wie stellt ihr Euch das vor?

kann der vermieter die polizei anrufen und uns entfernen lassen ?

Nein, er muss Räumungsklage einreichen und damit hättet ihr dann einen gewissen Aufschub erreicht. Jedoch wird das verdammt teuer und erschwert Eure künftigen Bemühungen um eine Wohnung erst recht, wenn ihr die Kosten nicht bezahlt.

Obdachlosenunterkunft kommt definitiv nicht in Frage.

Wer sagt das? Für Brücken ist es noch zu kalt.

Der fall ist etwas einzigartig .

Wieso einzigartig?

was kann ich machen ?

Zu einem Rechtsanwalt gehen, der der Eigenbedarfskündigung, die ihr sicher schon vor längerer Zeit erhalten habt, nun doch noch widerspricht. Die Räumungsklage kommt dann zwar früher, aber vielleicht ergeben sich angesichts der Situation in der anderen Wohnung doch Chancen.

was kann ich machen ?

Arbeiten? Geld verdienen?

Derzeit sind deutschlandweit 1 Million Stellen ausgeschrieben, für die Leute gesucht werden. So viele, wie noch nie!


ob deine kündigung rechtens ist, kann dir anhand dieser wenigen infos keiner sagen. erkundige dich beim mieterverein.

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:17

Danke aber die eigentliche frage war was passiert wenn ich nach dem 30sten immer noch in der wohnung bin

Netzagent  07.03.2017, 09:19
@dragonfire9935

statt dir darüber am 7. gedanken zu machen, solltest du am 7. den mieterbund kontaktieren..

natürlich kann dich der vermieter rausklagen wenn die kündigung rechtens ist. dann findeste erst recht aber keine neue bleibe mehr.. so einen mieter will kein vermieter...

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:21
@Netzagent

wir machen uns die ganze zeit schon gedanken .... aber ich werde defenitiv nicht auf der strasse übernachten oder in einer obdachlosenunterkunft ... da kann jeder machen was er will und ausserdem wäre das nur der allerletzte ausweg wenn wir das machen ... aber td danke für deine antwort:)

BohemianLife  07.03.2017, 09:24
@dragonfire9935

Dafür müssen dann evtl. die Nachmieter auf der Straße sitzen. Super Einstellung. Es lebe der Egoismus, obwohl die Situation selbstverschuldet ist von euch.

dragonfire9935 
Fragesteller
 07.03.2017, 09:25
@BohemianLife

Gut das ich weiss das es keine Nachmieter gibt .... und auch weiss das bei meinem vermieter nicht alles so läuft wie es soll (rechtens) 

aber danke für den vorwurf :)

thomasbuescher  07.03.2017, 09:28
@BohemianLife

Wenn es Nachmieter gäbe, wäre die Kündigung nicht rechtens, da es sich hier um eine Eigenbedarfskündigung handelt.

BohemianLife  07.03.2017, 09:30
@dragonfire9935

Na, wenn es keine Nachmieter gibt oder die Eigentümer nicht einziehen, dann ist die Kündigung ja nicht rechtens und da hätte man sich viel früher drum kümmern können.