Mein Mann hat Wohnrecht in meinem Haus, wie kann ich ihn weg schmeissen?
Mein Mann hat Wohnrecht bei mir. Er hat 22 Jahren mit seiner Ex/Freundin heimlich gelebt. Und für sie gesorgt. Die beide hatten sogar gemeinsames Bankkonto. Nun versucht mein Mann mich dazu zu bringen, das Haus zu verkaufen, um mit seinem Anteil weiter mit seiner Geliebte zu leben. Er macht täglich aus irgendwelchem Anlass ein großes Streit. Neulich schlägt er mich sogar. Wenn ich beweisen kann, dasss er Jahrenlang für sie besorgt hatte, bring mir Vorteile bei der Scheidung? Kann ich sie zum Gericht rufen und zwingen, zu zugeben, dass er mit ihr gelebt und für sie gesorgt hatte? Danke für eure Antworten im Voraus.
5 Antworten
Nein, das er jahrelang für sie gesorgt hat ist bei der Scheidung völlig unerheblich.
Du kannst ihn wegen Körperverletzung bei der Polizei anzeigen und von einem Richter einen Wohnungsverweis aussprechen lassen.
Sonst hast du keine Chance.
Wenn Du dann alleine in dem Haus lebst, ist aber für seinen Anteil Miete fällig.
Da ist Verkaufen sinnvoll.
Das Wohnrecht kann nur mit notarieller Zustimmung des Begünstigten im Grundbuch gelöscht werden.
Wegen der erlittenen Schläge können Sie Strafanzegie erstatten.
Vielleicht erreichen Sie im Zuge eines solchen Verfahrens, dass er sich Ihnen nur noch auf eine bestimmte Distanz nähern darf; so könnte durch Gerichtsbeschluß das Wohnrecht ggfs. ausgehebelt werden.
Die Scheidung können Sie ohne weiteres in die Wege leiten.
Die privaten Gepflogenheiten Ihres Mannes in seinem Verhältnis zu Dritten hingegen, können Sie nicht beeinflussen.
Wem gehört denn das haus? Dir? Dann versuch es zu verkaufen. Könnte zwar schwierig werden mit einem der wohnrecht hat aber nicht unmöglich. Hast du einen ehevertrag mit gütertrennung und ohne zugewinngemeinschaft?
Übliche Vorgehensweise:
- Seine Sachen zusammenpacken
- Vor die Tür stellen
- Schloß der Haustür austauschen lassen
- Zum Anwalt gehen und Scheidung einreichen.
Aha! ...und was ist mit seinem Wohnrecht, stellt Sie das Ihrer Meinung nach gleich mit vor die Tür?
Eher unüblich!
Das solltest du alles mit (d) einem Anwalt besprechen!