Wohnrecht Pflegekind nach Trennung?
Hallo, ich bin vor 2 Monaten vorübergehend bis zur rechtskräftigen Scheidung aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Wir sind Pflegeeltern und unser Pflegekind wird in zwei Monaten 18. Mein Mann möchte unser Pflegekind nicht weiter in unserem gemeinsamen Haus bei sich wohnen lassen, wenn das Jugendamt die Zahlung des Pflegegeldes einstellt.
Unser Pflegekind hat nun große Angst ihr Zuhause zu verlieren.
Darf mein Mann über meinen Kopf hinweg unser Pflegekind aus dem Haus schmeißen. Das Haus gehört schließlich auch mir zur Hälfte. Habe ich da nicht Mitspracherecht? Für die anfallenden Kosten wie Essen, Strom, Wasser würde ich für unser Pflegekind aufkommen.
8 Antworten
Mal ganz realistisch - mit Wegfall des Pflegegeldes hat dieses Pflegekind, ( speziell soweit es sich in einer Ausbildung befindet ) Anspruch auf andere Leistungen - SGB II / Hartz 4, Bafög oder BAB. Und diese Anträge solltest Du jetzt mit Deiner Pflegetochter stellen. Selbiges gilt auch für die Abzweigung des Kindergeldes auf die Pflegetochter.
Und über den Aufenthalt Deines Pflegekindes in Eurem gemeinsamen Haus bestimmst Du selbstverständlich mit - denn Du hast Anspruch " Deinen Teil " des Hauses zu bewohnen / bewohnen zu lassen.
Hallo yulunga,
ein Pflegekind lebt nicht im rechtslosen Raum in eurem Haus.
Es sollte hierzu klare rechtsverbindliche Vereinbarungen geben.
Lies also das Kleingedruckte.
Mit der Volljährigkeit dürfte es aber so sein, dass das Pflegekind auf eigenen Füßen stehen sollte. Hier besteht Aufklärungsbedarf.
Ansonsten bleibt es mithin deine Entscheidung, ob das Kind in deiner "Haushälfte" lebt. Ein Rauswurf entgegen deinem Wunsch dürfte nicht möglich sein.
Alles Gute.
iurFRIEND®AG
Ob ein Kind glücklich wird, wenn es ZWANGSWEISE dort weiter wohnen soll, darf ruhig bezweifelt werden.
Bei einem Pflegekind sollte ja auch wohl immer das Jugendamt ein Mitspracherecht haben.
Hallo,
tja, das ist nicht schön, versuche mal durch einen Anwalt, eine Entschädigung für die Haushälfte zu bekommen.
Wenn du kannst, laß dich auszahlen, entweder in Raten oder ganz, und nimm das Pflegekind bei dir auf!
Das Pflegekind sollte sich um eine Lehrstelle, bzw. um einen Studiumplatz bemühen!
Nur so kann Kindergeld, evtl. Pflegegeld noch bezahlt werden.
Es ist allemal besser für das Pflegekind auszuziehen, wenn der Pflegevater nicht mehr für ihn sorgen will.
Emmy
Was gesetzlich möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis.Nach menschlichem Ermessen bist du Miteigentümer und darfst mit entscheiden wer dort ein Wohnrecht hat bzw.bekommt.Ich würde dir raten über einen Anwalt dich Sachkundig zu machen.Eine schreckliche Situation für euer Pflegekind.