Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Hilfe mein Hausverwalter will das ich meinen Hund abgebe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein sehr großes Problem und Bitte dringendst um Hilfe und rasche Antwort. Ich bewohne zur Zeit eine 40 qm große Wohnung, in der ich einige gnaden und hilfebedürftige Tiere aufgenommen habe. Ich weiss sie ist sehr klein, aber ich bin schon auf der suche nach einer größeren. Da ich nicht ständig umziehen will und kann, brauche ich mehr zeit um eine entsprechend große Wohnung zusuchen. Vor ca. drei Wochen, habe ich einen misshandelten Hund zu meiner Hündin aufgenommen. Zudem habe ich eine Katze und drei Hasen. Den Tieren fehlt es an nichts und es geht ihnen und ihrem Leben endlich mal gut. In meinem Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Der Hausmeister und der Hausverwalter, die mich seit meinem Einzug mit verschiedensten Dingen schikanieren, fordern mich jetzt auf den zweit Hund bis zum 31.01.2014 aus der Wohnung zu entfernen. Abgeben möchte ich ihn nicht, weil ich Sie einfach viel zu lieb gewonnen habe und diesem acht Monate alten Hund seinen fünften Besitzer ersparen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Binnen dieser Zeit schaffe ich es niemals, mir eine andere Wohnung zu suchen. Kann der Hausverwalter mich dazu zwingen den Hund abzugeben ? Im voraus schon mal vielen Dank das Sie sich die Zeit nehmen und mir hoffentlich helfen können.

Liebste Grüße

Wohnrecht, Wohnung, Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung
Messie problem

Hallo,

Es geht um das lebenslange wohnrecht meines onkels.

Meine Eltern haben das Haus von meiner Oma veerbt bekommen. Sie sind also alleiniger besitzer des Hauses. Zugleich wurde aber meinem Onkel ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht zugeschrieben. Das betrifft die Waschküche, Abstellraum, Hobbyraum , Bad/WC im Untergeschoss sowei eine Garage. Er hat sich selbst die Räumlichkeiten zu einer Wohnung umgebaut. Neben dem lebenslangen wohnungsrecht gibt es in teil b des notar vertrages noch einen unterpunkt.

Die Ausgleichverpflichtung beträgt 60% des verkehrswertes der Grundstücksfläche auf der er Wohnrecht hat.

Er lebt dort auch nun schon seit 1996 mit uns zusammen ich bin mittlerweile 22 und bisher gab es keine probleme.... zumindest bis heute.

Wir haben heute festgestellt das er ein absoluter Messie ist. Die ganze Wohnung ist von oben bis unten (hauptsächlich mit Papiermüll und Plastik ) zugemüllt. Es finden sich nur noch Trampelpfade zu den einzelnen Zimmern und die Küche ist nicht mehr betretbar. Das Bad ist ein Totalschaden die Badewanne ist absolut verrostet und vergammelt. Das Klo kann man auch erden. Alle wände sind mit einer braunen rostschicht bedeckt. Das Wohnzimmer ist ebensfalls zugemüllt und er hat nur noch einen sitzplatz auf seinem sofa. Das bett ist nur eine matraze auf der er einfach nur so schläft.

Die Wohnung ist also ein Totalschaden das Bad ist kaputt, die wände schimmeln, die tapenten sind kaputt, der teppich ist ebenfalls kaputt und die küche konnte ich nicht einsehen weil die tür nicht aufging. Im endeffekt kann man die Wohnung nur noch renovieren.

Wir haben mit meinem Onkel gesprochen und festgestellt das er Psychisch schwer gestört ist. Er hat niemanden nur seine Arbeit nach aussen geht er ein geregeltes leben nach sonst aber auch nichts. Er sucht keine sozialen kontakte und ist nur alleine. Er reagiert nur auf einladung und selbst als mein opa gestorben ist hat er ihn nichtmal an seinem letzen gebrutstag besucht obwohl wir ihn immer darüber aufgeklärt haben.

Jetzt haben wir versucht mit ihm zu reden und unsere hilfe angeboten. Wir haben ihm gesagt das wir ihm helfen und alles wieder in ordnung kommt. Er blockte ab hat sich beschwert das wir ihm nie bescheid sagen ( obwohl das nicht stimmt wir haben ihn immer über den gesundheitszustand meines opas aufgeklärt ).

Heute haben wir ihn nochma angesprochen er hat gesagt er will es selber machen und wir haben gesagt das es zu spät ist und handeln müssen. Er blockte ab wurde pampig und hat sich in seiner wohnung eingeschlossen. Aus der wohnung heraus hat er mir dann körperliche gewalt angedroht.

Jetzt haben wir keine möglichkeit mehr ausser zum teil rechtliche schritte einzuleiten folgende fragen sind :

  1. Wenn wir das haus verkaufen wollen können wir ihn dan trotz des lebenslagen wohnrechtes durch die ausgleichverpflichtung rausbekommen ohne seine zustimmung ?

  2. Können wir aufgrund dessen das er nur was wohnrecht hat und nicht der besitzer ist auf

Wohnrecht, Recht, Sachbeschädigung, Schaden
Muss bei Wohnrecht Umbau geduldet werden?

Eine alte Dame, 87, hat in ihrer Wohnung im 1. OG eines Dreifamilienhauses ein lebenslanges Wohnrecht. Die beiden anderen Wohnungen sind normal vermietet. Das Haus ist schon in die Jahre gekommen und bei weitem nicht mehr auf modernstem Stand. Insbesondere Fenster und Fassade bedürfen dringend einer Erneuerung. Um auch die Wohnung der Frau nicht nur für sie, sondern für die fernere Zukunft deutlich aufzuwerten, sollen mit dem Austausch der Fenster auch ein zusätzliches größeres in einem größeren Raum an der südlichen Wand und vom Wohnzimmer aus eine eigene Balkontür (ebenfalls Südseite) eingebaut werden. Bisher gibt es auf den Balkon nur eine Tür vom Flur aus. Nach dem kompletten Austausch aller Fenster kann auch die Fassade vollständig renoviert werden. Die alte Dame will jedoch nicht, dass ein zusätzliches Fenster ausgebrochen und ein vorhandenes zu einer Tür erweitert werden. Selbstverständlich könnte sie ihre Möbel wieder so stellen, wie bisher, also z. B. ihren Schrank vor das neue Fenster. Könnten wir jetzt den Fenstertausch nicht komplett durchführen, müßten in absehbarer Zeit in der bis dahin frisch renovierten Fassade wieder Arbeiten begonnen werden, was am Ende vermutlich nicht ohne Spuren bleiben würde. Zudem wird mit der Verzögerung eine weitere wichtige Maßnahme behindert. Selbstverständlich darf die Frau so lange sie will in der Wohnung wohnen bleiben. Ihr Wohnrecht wird nicht angetastet, aber inwieweit gibt ihr das im Grundbuch eingetragene Recht die Möglichkeit, solche Umbaumaßnahmen zu verhindern?

Wohnrecht, Renovierung
Hat mich meine Mutter tatsächlich abgemeldet? was nun?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin nun 23 Jahre alt, habe mein Abitur nachgeholt und fange am März mit dem Studium an. Suche aktuell einen Job zur Überbrückung.

So nun zum eigentlichen. Bin seit einer Woche bei meinem Vater, da meine Mutter jede Kleinigkeit ausnutz um mit mir oder meinen Bruder zu streiten. Wirklich jede Kleinigkeit, sie hat mich vor einem Monat wegen einem nicht aufgeräumten Teller rausgeschmissen. (dies ist nur eins von vielen krassen beispielen).

Heute kam meine mutter zu mir, sie sagte sie hätte mich am Montag abgemeldet und ich solle mich jetzt bei meinem Vater anmelden.

Diesmal ging der Streit um folgendes: Da ich momentan Arbeitssuchend bin, bekomme ich doch unterstützung vom amt (lieg ich da richtig?). Jedoch wurde das Geld nicht auf mein Konto überwisen, sondern auf das von meiner Mutter. Nach meinen Bestanden Abitur ging sie wahrscheinlich zum amt und hat mich arbeitslos gemeldet. Dies natürlich ohne mir bescheid zu geben.

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig perplex, bekomme ich nun Geld vom Amt oder nicht?

Also in erster linie gehts mir um die aktuelle Wohnungssituation, das mit der Unterstützung vom amt ist nur zweitranging, da ich sowieso schnellstmöglich einen Job finden möchte.

Hinzu kommt ja noch, dass meine Mutter durchgehend meine Briefe öffnet. Sie ist so dreist und hat behautet, dass der letzte brief offen im briefkasten gelandet ist (jemand anderes hat ihn geöffnet, durchgelesen und wieder reingelegt...wers glaubt) Ich glaub sie halt mich tatsächlich für total bescheuert...

Nochmal kleien zusammenfassung für die Übersicht: Meine Mutter (arbeitslos seit jahren) hat mich angeblich abgemeldet, und ich solle mich nun bei meinem vater anmelden. Was empfehlt ihr mir? was soll ich nun tun?

Hoffe ich habs halbswegs verständlich geschrieben

Wohnrecht, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderrechte, Wohngeld
Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?

Ich habe mit meinem Nachbarn ein heikles Thema, da ich ihm mehrfach darüber aufgeklärt habe das er seinen Mietrückstand von 3.000 Euro unbedingt ausgleichen solle, aber er hat ständig einen Sturen Kopf und will sich mit dem Problem nicht auseinander setzen. Jetzt hat er von seinem Vermieter eine Frist gesetzt bekommen wo ich der Meinung bin dass jetzt der Gerichtsvollzieher jeden Tag kommen kann und Ihm aus der Wohnung setzt. Er meint der Vermieter hätte noch keine Verfügung und benötigt noch ein weiteres Urteil.

Das hat sein Vermieter alles unternommen.___________________________________________________________________

Mein Nachbar hat am 07.12.2011 von seinem Vermieter die fristlose Kündigung bekommen, zum 31.01.2012 bekam er vom Anwalt seines Vermieters das Mahnverfahren angekündigt, das Amtsgericht hat am 18.04.2012 ein Urteil erteilt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das er von sein Wiederspruchrecht kein gebraucht machte. Im Urteil Hieß es er solle die Wohnungsschlüssel sofort herausgeben, bei nicht befolgen kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden.

Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.

Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht
Gibt es nicht eine einzige Möglichkeit, ein lebenslanges Wohnrecht auflösen zu können?

In den notariellen Unterlagen steht es schwarz auf weiß - die Person muss die Nebenkosten tragen, die mit der Wohnung im Zusammenhang stehen. Sprich Wasser, Müll, Strom und so weiter. Auch steht im Grundbuch, dass sie dafür sorgen muss, dass der Zustand der Wohnung immer in Ordnung bleibt, Reparaturen müssen von ihr bezahlt werden oder Instandhaltungskosten der Wohnung.

Leider weigert sich diese Person seit ca. 3 Monaten das alles zu bezahlen und bei mir trudeln die Rechnungen und Mahnungen ein. Die Wohnung, in der diese Person lebt, gehört mir.

Ich war heute bei ihr und versuchte mit ihr zu reden. Man hätte eine Schere gebraucht, um die Spinnweben durchschneiden zu können - überall Müll und leere Flaschen. Sie selbst kann nur noch schreiend kommunizieren und driftet immer in die Vergangenheit ab. Also, wenn ich beispielsweise sage, dass da noch offene Rechnungen zu begleichen sind dann kommt es etwa so: "Ihr Drecksweiber, H.uren und Lügenweiber, ihr wollt mir was unterschieben und so weiter." Man kann es nicht beschreiben. Meinen Vater wollte sie mit der leeren Wasserflasche über den Kopf hauen und jede Diskussion, aber auch jede ufert aus.

Sie ist nicht dement, sondern sehr engstirnig, lebt in ihrer Wohnung ohne Kontakt zur Außenwelt. Da muss man eigenartig werden. Sie putzt nicht, Körperpflege scheint auch nicht mehr so zu funktionieren (Wasser ist zu teuer) und in der Wohnung ist es unbeschreiblich muffig, es stinkt zum Himmel. Meine Mutter sprüht schon ständig mit den Duftsprays im Treppenhaus, damit man es nicht so riecht.

Ich weiß nicht mehr weiter. Bisher sind alle Versuche, sie zur Einsicht zu bringen, gescheitert. Sie hat in den Jahren zuvor immer ihre Kosten selbst getragen, plötzlich tut sie es nicht mehr.

Hinzu kommt, dass sie jede Woche mindestens 3x zum Arzt muss (mal Herz, mal Fuß, mal Hüfte und so weiter). Mal behauptet sie, sie müsse sofort in die Klinik und dann ist am Ende nichts. Ein anderes Mal ist es der Blutdruck...und ich war mit im Sprechzimmer und fragte die Ärztin, was nun ist. Die Ärztin meinte, nichts ist, die Frau ist gesund. Kaum sagte sie das, war sie eine unfähige, dumme Ärztin und wechselte dann den Hausarzt. Das passiert gut und gerne 2x im Jahr.

Was kann man noch tun. So, wie es weiter geht, gehen ja alle kaputt dabei und sie macht munter weiter. Die Wohnung ist mittlerweile renovierungsbedürftig, wenn es noch ein paar Jahre so weiter geht, dann kann ich alles raus reißen.

Der Rechtsanwalt meinte, dass man gegen das Wohnrecht nichts machen könnte, aber die Rechnungen muss sie bezahlen.

Was nun?

Wohnrecht, Frauen, auflösen
Wohnrecht trotz Psychoterror?

Hallo!

Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.

Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...

Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.

Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Mietrecht, Psyche, Vertragsrecht
Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian

Wohnrecht, Kaufvertrag, Immobilien
Mietkündigung wegen unordentlicher Wohnung?

Hallo zusammen,

nun hab ich auch mal eine Frage. Mein Vermieter will mich bis zum 01.11.2013 aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist. Die angebliche Unordung rührt daher das ich in einem ca. 25 Quadratmeter grossen Studentenapartment wohne und mit dem nötigen Platz arg haushalten muß. Ebenfalls muß ich erwähnen das es in meiner Wohnung weder übel riecht, keine Ungeziefer vorhanden sind oder irgendwelche Fäkalienreste im Bad auf den Boden verteilt liegen. Ich hab schlicht weg nur ein Platzproblem. Wo sich im Laufe der Zeit in manchen schwer unzugänglichen, verwinkelten, Ecken vielleicht etwas Staub angesammelt hat. Das alles kann doch aber nicht der Wahre Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses sein?

Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Ohne irgendeinen monatlichen Verzug. Es gab und gibt keinerlei Beschwerden über mich von den Nachbarn. Klar, die Wohnung sieht nach alle den Jahren etwas herunter gewohnt aus. Aber das ist doch eine völlig normale Entwicklung und gibt den Vermieter noch lange nicht das Recht jemanden der ein Platzproblem hat, als eine Art Messie abzustempeln. Viele von Euch die in einer kleinen Studentenbude in einer Großstadt wohnen werden bestimmt verstehen, wie ich es meine und können meine Situation bestimmt gut nachvollziehen welche Platzprobleme sich mit der Zeit so ergeben.

Ich horte hier keinen Müll oder unnütze Gegenstände. Habe kein Sammelsucht und kann definitiv über nütze und unnütze Gebrauchsgegenstände unterscheiden. Auch habe ich hier kein Haustier oder Auqarium was zur vermehrten Luftfeuchtigkeit\potenziellen Schimmelbildung (feuchte Wände) beitragen könnte. Ich bemühe mich um Sauberkeit! In der Vergangenheit hatten viele Mieter\Nachbarn hier auch mit Schimmelblidung und Feuchtigkeit in den Wänden zukämpfen. Das ist aber nicht auf das falsche Lüften der Mieter, sondern auf die Bausubstanz und alten Architektur\Bauweise der Apartmens zurück zuführen da die Bauweise der Apartmens generell eine schlechte Luftzirkulation ermöglicht.

Durch meine Eltern habe ich ebenfalls erfahren, der Vermieter hält auch Kontakt zu meinen Eltern, das er angeblich vor 2 Wochen in meinem Apartment besichtigt hätte und ihm die Zustände nicht gefallen haben. Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt. Nur trau ich ihm hier nicht so ganz übern Weg da auch meine Eltern stark den Eindruck haben, das er mich nur Unterdruck setzen will damit ich schleunigst von hier verschwinde.

Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.

Schonmal vielen Dank für Euer bemühen im Vorraus!

(Wer Rechtschreibe und Grammatikfehler findet darf die gerne behalten ;) )

Kündigung, Wohnrecht, wohnen, Mietrecht, Mietkündigung
Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Mietvertrag oder Wohnrecht wenn Wohnung Großeltern gehört

Hallo Leute. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

Ausgangssituation: Ich bin zurzeit Student und beziehe BAföG. Meine Freundin und ich haben nun geplant zusammen zu ziehen. Sie ist zurzeit noch in der Ausbildung, kriegt aber keine Vergütung sondern muss noch Schulgeld zahlen. Wir würden eine Wohnung mietfrei von ihren Großeltern zur Verfügung gestellt bekommen. Wir müssen eben nur die Nebenkosten bezahlen, die bei ca. 250€ monatlich liegen.

Nun zu den Fragen:

  1. Muss ich Miete bezahlen um die Mietpauschale von 224€ mehr auf mein BAföG zu bekommen oder reichen die Nebenkosten?

  2. Wenn ja, wie muss man das dann handhaben? Ich habe mich ein bisschen im Internet erkundigt, jedoch bin ich mir noch nicht all zu sicher. Erster Vorschlag wäre meine Freundin würde ein Wohnrecht bekommen und ich schließe mit ihr ein Untermietvertrag in Höhe X ab, jedoch muss sie dann für die "Mieteinnahmen", die sie ja gar nicht bekommt, sondern nur die Nebenkosten, Steuer bezahlen. Zweiter Vorschlag: Ich bin der Hauptmieter und habe ein Mietvertrag in Höhe X, jedoch ist das Problem das Selbe, ihre Großeltern müssen Steuern zahlen, obwohl sie keine Miete bekommen, da wir die Nebenkosten direkt zahlen. Und die Miete darf auch nicht zu niedrig sein, sonst sagt das Finanzamt ja auch die Miete ist deutlich unter durchschnittlichen Mietpreis.

Was kann man da am besten machen?

Oder habe ich es falsch verstanden und ich kann einfach einen Mietvertrag in Höhe von 100€ mit ihren Großeltern abschließen?

Wohnrecht, Mietvertrag, BAföG
Lebenslanges Wohnrecht für Stiefmutter im Testament-haltbar?

Guten Abend,

vor kurzem ist mein Vater überraschend verstorben. Er ist zum zweiten Mal verheiratet (kinderlos) und hat aus seiner ersten Ehe drei Kinder (mich eingeschlossen, alle volljährig). Nun ist es so, dass er ein handschriftliches mit Datum und Unterschrift versehenes Testament hinterlassen hat dessen Wortlaut lautet: "Ich setze hiermit zu alleinigen Erben meine drei Kinder x,y und z ein. Meine Frau F. soll lebenslanges Wohnrecht in meiner Wohnung (Anschrift) erhalten. Datum, Unterschrift". Weiter gibt es eine Lebensversichung und einen Bausparvertrag, bei beiden ist mein Bruder als Begünstigter eingetragen, somit dürfte das nicht in die Erbmasse fallen. Den Auftrag ans Bestattungsunternehmen hat die Ehefrau F. erteilt und unterschrieben.

Nun mein Fragen:

  1. Ist das so formulierte Wohnrecht haltbar? Es besteht KEINE Eintragung im Grundbuchamt, dort ist nur mein Vater als Eigentümer eingetragen.
  2. Gemäß dem Wortlaut würde die Ehefrau F. nur den ihr zustehenden Pflichtteil erhalten?
  3. Kann die Ehefrau F. verlangen, dass die Bestattungskosten über die LV beglichen werden?
  4. Wenn wir das Erbe annehmen, können wir uns dann irgendwie absichern, dass wir nur im Rahmen der Erbmasse haften und nicht mit unserem Privatvermögen (wir haben alle Eigenheime und dementsprechende Schulden). 5.Wenn das Wohnrecht für Ehefrau F. Bestand hat, haben wir dann Anspruch auf Auszahlung unseres Erbanteils?
  5. Haben wir wenn wir das Erbe ausschlagen dennoch Anspruch auf den Pflichtteil als leibliche Kinder? Meine gelesen zu haben, dass das der Fall ist, wenn das Erbe mit einem Vermächtnis, in diesem Fall den Wohnrecht, belastet ist.
  6. Die Immobilie um die es sich handelt, ist einer Genossenschaft zugehörig und somit sind Wohngeld und Sonderzahlungen im Hinblick auf die Erhaltung des Gemeinschaftseigentum möglich, wer würde die beim Annehmen des Erbes tilgen müssen?

Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir jemand den einen oder anderen Tip zum weiteren Vorgehen geben oder ob ein eventuelles Anfechten des Testaments Erfolg versprechen würde. Ebenso wäre ich dankbar über Empfehlung bezüglich Fachanwälten für Erbrecht im Raum Stuttgart Böblingen. Vielen Dank, Naizah

Wohnrecht, Erbrecht, Pflichtanteil
Alte Möbel in der Wohnung zurücklassen - in Ordnung?

Hallo Community,

ich habe vor, in nicht allzu naher Zukunft auszuziehen. Ich habe schon Freunde damit genervt, aber keiner kann oder will konkrete Antworten dazu geben, keine Ahnung.

Auch Ergebnisse seitens Google orientieren sich da eher sparsam. Daher meine "letzte" Hoffnung, in der ich mich hier an euch wende.

Es geht um ein schweres Bett aus Metall (weiß), in dem zwei Personen schlafen könnten, sozusagen ein Ehebett. Ich möchte es nicht mitnehmen, da es mir zu schwer wäre als Asthmatiker damit aus dem dritten Stock...

Davon abgesehen kauf ich mir ein neues Bett, aber das Alte ist noch total gut, nur halt zu schwer für den Transport. Ich möchte auch nichts dafür haben, der Nachmieter könnte es sozusagen geschenkt haben. Ich möchte es nur nicht rausnehmen müssen, da es für mich einen unheimlichen Aufwand bedeuten würde - zumal ich alleinlebend bin und niemanden kenne, der mir da helfen könnte.

Kurz: Ich bin froh, wenn ichs los bin und eventuell einem Nachmieter damit eine Freude machen könnte. Das Bett ist wie gesagt noch voll intakt und ich möchte jetzt nicht in Schwierigkeiten kommen, weil das per Wohnrecht vielleicht nicht gestattet ist, keine Ahnung. Bin da total unsicher.

Dasselbe gilt auch Küchenoberschränke und eine Arbeitsplatte, ebenfalls in weiß gehalten. Ich würde die auch gerne zurücklassen. Ach ich weiß nicht, es wäre echt super lieb wenn mir da jemand mit kompetentem und sachlichem Rat helfen könnte.

Vielen Dank schonmal für die investierte Zeit und Geduld und hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Wohnung, Möbel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ausziehen, Auszug

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