wer muss Heizungsreparatur bezahlen bei Wohnrecht?

3 Antworten

das kommt drauf an... warum ist sie kaputt? altersbedingt oder hast du sie kaputt gemacht oder nicht richtig gepflegt? und hast du deiner Hausverwaltung angezeigt das sie kaputt ist? wer hat sie reparieren lassen?

paperman65 
Fragesteller
 08.08.2013, 10:36

die Heizung wurde jedes Jahr gewartet und die Wartung wurde von mir bezahlt, die Reperatur ist eine Verschleisse rscheinung lt. Monteur und muss noch durchgeführt werden und Der Eigentümer will Sie nicht bezahlen

Melly13  08.08.2013, 11:17
@paperman65

die Wartung wird im Grunde auch immer vom Mieter gezahlt, da sie normalerweise unter Betriebskosten (regelmäßige anfallende Kosten, die das Mietobjekt betreffen und im MV vereinbart worden sind) fallen.

allerdings muss Instandsetzungen, was es in diesem Sinne ist der Vermieter bzw. Eigentümer tragen, egal ob er will oder nicht.

Der Eigentümer muss die Heizungsreparatur bezahlen. Du bezahlst schon Grundsteuer, was du nicht musst, Gebäude Versicherung und Wartungskosten für die Heizung. Das ist zuviel. Das müsstest du nicht. Er darf dir die Kosten anteilig in Rechnung stellen aber es muss aufgeschlüsselt und leicht nachvollziehbar sein. Ansonsten hat er kein Recht auf dein Geld. Und die Reparatur - die muss er selber bezahlen.

Gehört die Heizung in Deiner Wohnung Dir oder dem Hausbesitzer? Wenn sie Dir gehört, musst Du Reparaturen selber zahlen. Gehört sie dem Hausbesitzer (und ist womöglich eine Anlage für alle Wohnungen), zahlt der Besitzer.

hast Du sie allerding sbeschädigt, zahlt das Deine Haftpflicht.

paperman65 
Fragesteller
 08.08.2013, 10:38

die Heizung gehört den Eigentuemer und ich wohne allein in dem Haus

Blindi56  08.08.2013, 13:09
@paperman65

Dann wäre der Eigentümer zuständig.