Kann ich mir als Eigentümer einer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen?

2 Antworten

man kann auch bei Eigentümerwechsel weiterhin mit einem Niesbrauch im Grundbuch stehen. Dies muss dann jedoch vereinbart werden. Ein Eintrag den dir keiner mehr wegnehmen kann ist nicht möglich.

ja kannst du machen. Macht aber wenig Sinn! Sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen werden alle solche Rechte gelöscht! Und bei Hartz4 werden normal die Raten vom Amt sogar weitergezahlt, wenn du nicht grad das Objekt neu erworben hast