Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert
Autohaus hat Reifen verschlampt (ohne Beleg eingelagert) - Kann ich Schadenersatz fordern?

Hallo,

ich hatte meine Sommerreifen samt Alufelgen, bei einem Autohaus (früherer Arbeitgeber), ohne Beleg, eingelagert.

Jetzt wollte ich die Reifen wechseln lassen und es hieß, dass meine Reifen nicht mehr auffindbar seien. Die früheren Kollegen hatten mir im Vorfeld noch bestätigt, dass diese da sind. Ich hatte meine Reifen seit Jahren (Winder- und Sommerreifen) dort eingelagert, da ich dort mal gearbeitet habe. Diese wurden immer bei den Mitarbeiter-Reifen gelagert. Meine Reifen waren mit meinem Namen deklariert, so dass man jederzeit wusste, wem diese sind.

Nun habe ich erfahren, dass es mal eine große Aufräumaktion gab. Die Kollegen aus dem Lager können sich jedoch nicht erklären, warum meine Reifen bei dieser Aktion verschwunden sind. Mir wurde nochmals bestätigt, dass diese dort waren und jeder aus dem Lager meinen Namen kennt und diese nicht ohne mein Wissen "entsorgen" würde.

Ich gehe nun davon aus, dass diese entweder von einem Mitarbeiter mitgenommen (abschließbares Lager - nur für Mitarbeiter zugänglich) oder der Geschäftsführer diese entsorgt hat. Er ist auf mich nicht mehr so gut zu sprechen.

Kann ich jetzt trotzdem Schadenersatz oder Klärung der Angelegenheit fordern? Es waren orignial Mercedes-Alufelgen mit fast neuen Sommerreifen. Ich habe kein Geld um mir neue zu kaufen.

Finde es einfach dreist. Man hätte mich ja kontaktieren und eine Frist setzen können, dass ich die Reifen abholen soll.

Ich würde mich über einen Rat sehr freuen.

Auto, Schadensersatz, Reifen, Recht, Service, Auto und Motorrad
Leasingübernahme fehlgeschlagen wegen Autohaus. Anspruch auf Schadensersatz?

Guten Abend,

ich möchte meinen laufenden Kfz-Leasingvertrag an einen Interessenten überschreiben lassen, weil ich keinen Bedarf mehr für das Auto habe.

Die Bonitätsprüfung war erfolgreich, nun muss sich der Interessent bei meinem Autohaus legitimieren lassen und den Vertrag unterzeichnen.

Das Problem ist nur, der Händler sitzt weder an meinem (Distanz: 600 km), noch am Wohnort des Interessenten (Distanz: 200 km) und besteht darauf, die Legitimation vor Ort durchzuführen. Obwohl die Leasinggesellschaft PostIdent zulässt, weigert sich das Autohaus dieses Identifikationsverfahren anzuwenden.

Nachdem der Interessent knapp zwei Monate geduldig auf diesen Moment gewartet hat, verweigert er nun (verständlicherweise) eine dreistündige Anreise zum Autohaus, da er das Fahrzeug nicht gleich nach der Vertragsunterzeichnung mitnehmen kann. Sollte PostIdent nicht möglich sein, platzt die gesamte Übernahme.

Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, weil mein Händler ein akzeptiertes Identifikationsverfahren verweigert und somit die Leasingübernahme in diesem Fall unmöglich macht? Die Vertragsumschreibung entlastet mich um ca. 5000€ (inkl. Leasingraten, Tankkosten, Kfz-Steuer, Versicherung, Service).

Zur Info: Ich bin seit 20 Jahren Kunde des Autohauses.

Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Auto, Schadensersatz, Verhalten, Recht, Autohaus, Finanzierung, Händler, Leasing, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Möbellieferung nicht möglich: Konsequenzen und meine Rechte?

Ich habe in einem Möbelhaus eine TV-Wohnwand (Ausstellungsstück) im Wert von ca. 2.000,00 € gekauft, d.h. Anzahlung (500,00 €) mit Ratenkaufvereinbarung.

Im Möbelhaus wurde vermessen, ob die Wohnwand an die betreffende Wand in meiner Wohnung passt.

Die Ratenkaufvereinbarung wurde am 10.04.2018 mit der Bank abgeschlossen. Liefertermin war der 18.04.2018, wurde jedoch wegen Krankheit der Monteure auf den 26.04.2018 verschoben.

Bei der Anlieferung stellte man fest, dass ein Möbelstück zu groß ist und nicht durch den Wohnungseingang in das betreffende Zimmer passt. Festgestellt wurde dies durch eine grobe Vermessung der Monteure. Ich habe nicht darauf bestanden es zu versuchen, da nach der Einschätzung der Monteure Kratzer an der Oberfläche des Möbelstückes entstanden wären.

Die komplette Lieferung wurde wieder mitgenommen.

In den AGB´s des Möbelhauses steht der übliche Passus, dass der Kunde eine problemlose Anlieferung sicherstellen muss.

Ich wurde nicht darüber informiert, dass das Möbelstück nicht zerlegbar bzw. abbaubar ist. Auch habe ich angenommen, dass es mit etwas „Fingerspitzengefühl“ möglich ist, die Möbel in die Wohnung zu bringen.In einem ersten kurzen Telefonat mit dem Möbelhaus wurde mir mitgeteilt, dass noch mal genau geprüft wird, ob eine Zustellung nicht doch möglich ist. Falls nicht, sollte ich mir im Möbelhaus etwas Neues aussuchen. Mir wurde dies so vermittelt, dass ich dazu verpflichtet bin.

Nun habe ich folgende Fragen:

1.    Hätte ich darauf bestehen sollen, dass wenigstens versucht wird mit dem Möbelstück in die Wohnung zu kommen?

2.    Habe ich meine Pflicht als Käufer schuldhaft verletzt? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für mich? Was kann mir das Möbelhaus in Rechnung stellen?

3.    Bin ich tatsächlich verpflichtet dort neue Möbel auszusuchen, auch wenn mir nichts gefällt? Bzw. auch wenn der Preis erheblich höher wäre? (aufgrund der Preisklasse des Möbelhauses)

4.    Sollte ich sofort versuchen die Ratenkaufvereinbarung zu kündigen? Die erste Rate wäre ab Juni 2018 fällig.

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Treppenhaus
Hilfe! Ebay Verkäufer verzögert absichtlich lieferung?

Hallo,


Ich habe mir auf ebay am 15.01.2018 ein note 8 gekauft für 695€ inkl. Versand.

Direkt nach dem Kauf ist mir aufgefallen das er noch Überweisungen akzeptiert worauf ich ihn gefragt habe ob wir den kauf abbrechen können weil ich so eine hohe summe nicht überweisen möchte.

Er wies mich dan darauf hin das er ja schon über 400 positive Bewertungen hat u.s.w und ich mir da keinen Kopf machen muss und das wir einen gültigen Kaufvertrag haben und er einem Abbruch eh nicht zustimmen wird.

Am ende habe ich ihm das Geld überwiesen, und ihm ein Screenshot geschickt zur Vorlage dass das Geld unterwegs ist und er bitte das Handy jetzt abschicken soll damit ich es noch diese Woche erhalte. Da hst er sich zunächst geweigert worauf eine etwas hitzige disskusion ausbrach weil er wohl nicht verstanden hat das ich das Geld nicht einfach zu zurück holen kann..

Am ende willigte er ein, doch beim dhl tracking war nur zusehen das wohl der Beleg gedruckt wurde aber noch kein packet abgegeben wurde.

Laut seines Angebotes auf ebay hätte das Päckchen am 19ten also gestern bei mir ankommen.

Ich habe bei dhl angerufen und die haben mir bestätigt das unter dieser packet nummer nichts abgegeben wurde!

Der typ wollte mir einfach einen auswischen weil er wusste wie sehr iCh es noch diese Woche möchte.

Nach dem ich ebay eingeschaltet habe und ihn darauf hingewiesen habe das ich weiss das er lügt ist heute gegen halb 12 das Päckchen beim dhl eingegangen..

Vorher hatte ich ihm noch eine Frist gegeben das ich es bis Dienstag haben will.

Laut dhl wird es nun am Mittwoch eintreffen.

Meine Frage ist, wie und was kann ich tun um ihm das Leben schwer zu machen damit er nicht nochmal auf die Idee kommt mit jemandem so ein scheiss abzuziehen ?

Habe ich irgendwelche anspüche ?

Den ich habe gestern gesehen das es ein note 8 hier in meiner Stadt angeboten wird das sogar günstiger ist.

Vielen dank schonmal



Versand, Schadensersatz, Recht, eBay, Absicht, verspätet
iPhone kaputt gemacht durch Reparatur, Schadensersatz?

Hallo,

ich habe neulich mein schönes iPhone SE zur Säuberung der Frontkamera bei einem Reparaturdienst abgegeben und musste bis zum nächsten Tag warten. Ich bin dann um 13:30 Uhr, also die vereinbarte Zeit, erschienen und es schien so, als ob die noch gar nicht angefangen haben. Also hat mich der Mitarbeiter gefragt, ob ich noch 5 Minuten warten könne. Diese 5 Minuten wurden zu 30 Minuten!!! Dann hat mich der Mitarbeiter gefragt, ob er die Frontkamera umtauschen könne, woraufhin ich bejahte. Dummerweise war das ein großer Fehler, da ich wieder ne halbe Stunde warten musste!!! Danach habe ich mein iPhone bekommen und habe es draußen ausgetestet. In kürzester Zeit musste ich feststellen, dass die Hörmuschel meines Handys defekt ist. Das heißt, dass ich gar nicht mehr telefonieren kann. Auch ist das Display sehr schlecht eingebaut, da man den Rand des Displays deutlich sehen kann und es nicht korrekt eingebaut wurde. Das dumme hierbei auch ist, dass das Display so wie es aussieht dadurch einen Schaden an der rechten Ecke abbekommen hat. Auch Siri reagiert nicht mehr! Wenn ich mit der Frontkamera filmen will, dann hört man nur ein Rauschen.

Ich möchte mein Handy nicht mehr zu diese Reparaturdienst bringen. Kann ich Schadensersatz verlangen? Das einzige, was ich wollte ist eine Säuberung oder Wechslung der Frontkamera... Und dann machen die einfach mehrere Sachen kaputt.

Freue mich auf eine Antwort!

Handy, Smartphone, Schadensersatz, Technik, Reparatur, Technologie, iPhone SE
Türsteher wird handgreiflich, zerfetzt Jacke. Schadensersatz?

Hallo an alle, 

ich bin absoluter Jura-Laie, daher bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe auf hilfreiches Feedback. Danke schonmal an alle.

Gestern habe ich meinen lokalen Szeneclub besucht. Seit nun 7 Jahren bin ich dort Stammgast, was dazu führt dass man viele Leute & Personal relativ oft sieht und man sich kennt. Selbiges trifft auch auf genannten Türsteher zu, der mich zwar nie wirklich mochte, was aber bisher nie Probleme bereitet hat meine Verzehrskarte zu bezahlen oder nach verloreren Schlüsseln etc. zu fragen.

Nachdem ich gemütlich paar Bierchen getrunken und mit paar Gästen geplaudert habe, entschloss ich zur Später Stunde das Lokal zu verlassen. Ich stellte fest, dass mein Bargeld nicht den Betrag auf der Verzehrskarte gedeckt hatte, also entschloss ich mich die Tanzfläche zu verlassen und im Flur (Lange Treppe zwischen Eingang und Tanzfläche mit dem Pult des Türstehers) auf meine meine Freundin zu warten, die bereit war mich abzuholen und den Betrag zu bezahlen. Dies ist ein ganz normaler Aufenthaltsbereich, wo es Gästen gestattet ist sich aufzuhalten.

Der Türsteher war davon jedoch nicht begeistert und rief mir zu unten auf der Treppe zu warten. Ich erwiederte, dass ich nur kurz nach meiner Freundin schauen möchte, die zeitnah erscheinen sollte. Daraufhin drohte der Türsteher, ob ich ihn nicht richtig verstanden hätte, stand auf, griff mir an die Jacke und zog mich die Treppe runter. Perplex wie ich war stellte ich seine Aktion in Frage und warf ihm verwundert Fragen zu, was dass den soll und warum er so agressiv sei. Nach kurzem Wortgefecht platze ihm dann die Hutschnur und er zerrte mich mit voller Kraft in Richtung Ausgang und warf mich raus.

Nun stelle ich fest, dass meine 130€ Jacke an den Nähten teilweise komplett aufgerissen ist weil er mich wie nen Sack Kartoffeln durch die Gegend geschleudert hat. Ab zur Polizei - Anzeige wegen Sachbeschädigung erstellt.

Kann ich damit Rechnen, dass er mir den Betrag für die Jacke erstattet wenn ich ihm ne Frist setze? Oder darf sich das Personal durch das Hausrecht einfach alles erlauben im Umgang mit angetrunkenen Gästen.

Danke im Voraus

Bild zu Frage
Schadensersatz, Recht, Sachbeschädigung, Türsteher, Zivilrecht
Betrug bei Autoverkauf - E-Mail Masche?

Hallo zusammen,

ich habe gestern meinen Gebrauchtwagen bei mobile.de inseriert. Da ich das nicht so oft mache, habe ich wohl so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Ich habe meinen Namen inkl. Adresse und Telefonnummer im Inserat hinterlegt. Kaum war das Inserat online, klingelte mein Handy ununterbrochen. Ich nahm also ab und ein süddeutscher Autohändler machte mir ein Angebot. Ich war mit dem Angebot zufrieden. Er forderte mich auf auf eine Internetseite zu gehen. Dort sollte ich eine Kundennummer eingeben. Als ich das tat, erscheinte eine Übersicht mit meinen Daten und des Fahrzeugs. Unter anderem stand da Marke, Modell, BJ, Termin und meine Adresse.

Es sei nur eine Terminbestätigung meinte der dubiose Käufer. Ich klickte also auf bestätigen und erhielt gleich 3 E-Mails. Dort stand, dass ich ihm ein Angebot gemacht habe und er es annimmt und so ein Kaufvertrag zustande käme. (das habe ich nicht gleich gesehen). Er meinte noch, dass jetzt noch viele andere anrufen werden und sich als selbiger aufgeben würde. Zum schluss sollte ich noch das Inserat löschen. Ich machte es.

Als wir aufgelegt hatten, hatte ich schon ein komisches Gefühl. Als recherchierte ich im Netz über diese Methodik. Ich laß viel über die Betrügermasche. Ich schaute mir nochmal die Mails an und versuchte ihn anzurufen, was mir nicht gelang, denn das Telefon war aus. Nun schrieb ich eine Mail, dass ich die Angebotsanahme storniere und dass das Auto nicht mehr zum Verkauf steht.

Sofort kam eine Mail zurück, in der er nun von einem Weiterverkauf abrät und auf Schadensersatz plädiert, da er schon einen weiteren Käufer hätte und ich nun für den Gewinnausfall aufkommen solle.

Dann rief er mich tatsächlich zurück und war ganz entspannt, für ihn lief alles nach Plan. Er meinte noch großkotzig, dass es viel besser für ihn sei, da er mit den Schadensersatz viel mehr verdienen würde. Als ich ihn fragte, ob er ein Betrüger sein, drohte er mir mit einer Anzeige.

Ich habe das Auto nun noch.

Muss ich jetzt Angst haben, dass ich tausende von Euro bezahlen muss? Die Mail mit der Stornierung ging in nichtmal 30min raus, nachdem ich die Mails von ihm erhalten habe.

Zusätzlich muss ich noch sagen, dass ich unter starken Medikamenten zu diesem Zeitpunkt stand und wahrscheinlich gar nicht geschäftsfähig war.

Bzw. Kann der Typ mein Auto schon weiterverkaufen ohne irgendwas zu haben? Bin ich nicht noch rechtmäßiger Eigentümer auch wenn der Kaufvertrag gültig ist?

Nicht falsch verstehen, ich würde den Wagen für den Preis verkaufen, allerdings denke ich, dass es egal ist was ich mache - er wird mir irgendwie versuchen einen Strick draus zu drehen und auf Schadensersatz plädieren.

Wer hat damit Erfahrung? Der vereinbarte Termin liegt in der Zukunft und den Wagen habe ich noch. Kann er mir überhaupt irgendwas? Was würdet ihr machen?

Schadensersatz, Betrug, E-Mail, Recht, Anwalt, Autoverkauf
Wer haftet bei einem Fahrrad/Auto Zusammenstoß?

Hey ihr lieben. Wie der Titel es schon vermuten lässt, hatte ich vor ein paar Tagen einen kleinen Unfall mit einem Auto. Oder eher das Auto mit mir. Whatever.

Er ist aus mysteriösen Umständen nach rechts, entgegen ihrer Fahrtrichtung, in eine Einbahnstraße abgebogen und ich war ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs. Schuld tragen wir jedenfalls beide und waren uns somit auch von vornherein einig keine Polizei einzuschalten. Auf die Details des Unfallshergangs will ich auch garnicht weiter eingehen, da wir ja beide einsichtig sind und somit kein Rechtsstreit in Frage kommt.

Nun ist mir bzw uns beiden allerdings unklar, wie das mit der Schadensregulierung von statten geht.. Ich bin glücklicherweise unverletzt, mein Rad ist größtenteils hin, er hat ein paar sichtbare Kratzer vom Pedal an der Stoßstange seines Wagens, den er wohl verkaufen will. Er hat jetzt nach den Details meiner Haftpflichtversicherung gefragt, was ja auch prinzipiell kein Problem wäre. Nur frage ich mich, wie ich die Kosten für mein schrottreifes Fahrrad wieder rein bekomme? Dass unser beider Versicherungen zahlen, ist ein bisschen sehr optimistisch gedacht oder? Kann man da nicht zwei separate Fälle draus machen oder so? Sorry, ich bin wirklich vollkommen überfragt..

Was ich mich auch frage, ist, wie ich den Wert meines Fahrrads, welches ich vor einiger Zeit gebraucht von privat erworben habe, bemessen und beweisen soll. Belege dafür habe ich nicht.

Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

Liebe Grüße,

Lars

Auto, Fahrrad, Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung, Schuld, Auto und Motorrad
Hundebiss - Besitzer anzeigen oder nicht?

Ich wurde gestern von einem Hund gebissen. Der Hundebesitzer hatte den Hund an der Leine. Er sagte mir danach, dass der Hund 8 Monate alt sei und vorher noch nie jemanden attackiert hätte. Er meinte, ich soll ihm irgendwann eine Rechnung für den Schaden vorbeibringen und er bezahlt es. Nun ist mein Vater für eine Anzeige, ich denke jedoch, dass der Hundebesitzer nicht wirklich Schuld trägt.


Ablauf der Ereignisse:

Ich fuhr mit dem Rad zum Bahnhof und hielt an einer Abzweigung, um ein paar Autos vorbeizulassen, und dann die Straße zu überqueren.

In dem Moment, wo ich am Straßenrand anhielt, hatte gerade der Hundebesitzer mit dem Hund sein Haus verlassen. Das konnte ich jedoch bis zum letzten Moment nicht sehen, weil ein in der Einfahrt parkendes Auto die Sicht versperrte.

In dem Moment, wo ich anhielt, kam der Hund auf mich zugeschossen und biss sich in mein Bein. Das ging so schnell, dass ich völlig geschockt war. Der Hundebesitzer hat den Hund gleich zurückgezogen. Es blieb eine kleine, aber tiefe Wunde und eine kaputte Hose.

Weil ich es eilig hatte, habe ich mich nicht lange aufgehalten und bin gleich weiter. Pflaster hatte ich zufällig dabei. Unterwegs habe ich noch eine Wund-Desinfektion gekauft, um auf Nummer Sicher zu gehen.


Was meint ihr? Wie viel Schuld hat der Hundebesitzer / sollte ich ihn anzeigen? Er hat mich durch das parkende Auto nicht kommen gesehen und hatte den Hund an der Leine.

Außerdem frage ich mich, was ich auf die Rechnung schreiben soll. Hose und Wund-Desinfektion ist klar, aber kann ich auch Schmerzensgeld draufschreiben, und wenn ja wie viel?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Medizin, Schadensersatz, Hund, Verletzung, Recht, Anzeige
Auto verkauft, jetzt Probleme mit dem Käufer?

hallo leute, haben vor gut 2-3 wochen unser auto verkauft für 2700€. der käufer hat eine Probefahrt gemacht, klima anlage getestet alles drum und dran und hat das auto dann gekauft. nun ruft er mich an und meint klimaanlage würde nicht funktionieren. und jetzt hat er mir ein anwaltsschreiben geschickt. klar, er hat eine rechtsschutzversicherung, daher war das zu erwarten, er zahlt ja nichts für ein anwaltsschreiben, die kosten nämlich nur 100€ und das wird übernommen von der rechtsschutzversicherung.

ich habe ihm am telefon gesagt, er habe eine probefahrt gemacht, und hat gesehen das alles funktioniert. somit war er bereit das auto zu kaufen. auch im vertrag ist nichts vermerkt mit klimaanlage etc.

er meinte am telefon, er möchte ein teil des geldes zurück. dies akzeptiere ich natürlich nicht.

jetzt meine frage, der anwalt schreibt natürlich eine Post an mich, obwohl er weis das das rechtsstreit sein mandant nicht unbedingt gewinnen kann/muss. er kassiert ja auch nur seine kohle ab. solche art von anwaltsschreiben sind nur ,,angstmacherei,, wie man es kennt, ob daraus erfolg wird oder nicht steht in den sternen und ist den anwälten auch erst mal egal. in dem brief stand drin, das ich die probleme beheben soll, sonst macht sein mandant schadensersatz ansprüche geltend.

kann er mir irgendwas beweisen das die anlage davor nicht ging?obwohl bei der probefahrt alles ging? kann er schadensersatz ansprüche geltend machen? inwieweit übernimmt seine rechtsschutz versicherung das? kann es zu einer gerichtsverhandlung kommen? wenn ja hab ich kein problem damit.

Auto, Schadensersatz, Anwalt, Verkauf
Wassereintritt Eigentumswohnung kurze Zeit nach Kauf. Vorbesitzer wusste von dem Problem. Schadensersatz?

Hallo,wir haben im Dezember 2016 eine Eigentumswohnung gekauft. Vom Makler wurden uns Protokolle der Eigentümerversammlungen ab 2014 bereitgestellt. Die Frage nach Protokollen vor 2014 blieb unbeantwortet (per E-Mail).Beim renovieren und abmontieren der alten Gardinenleisten fiel in einer Ecke des Erkers der Putz mit runter. Durch klopfen an der Decke konnte man einen großflächigen Hohlraum ausmachen, welchen wir repariert haben. Dieser Schaden sah jedoch eindeutig nach notdürftig repariertem Wasserschaden aus, sodass wir den Eigentümer über uns fragten ob ihm solch einer bekannt sei. Und tatsächlich wurde der Balkon welcher sich über dem Erker befindet wegen Wassereintritt ein paar Jahre zuvor komplett neu abgedichtet.Jetzt im Sommer mit den ersten Regenschauern bemerkten wir dass am Kabel der Hängeleuchte welche im Erker hängt Wasser herunterläuft. Nach abmontieren dieser kann man deutlich sehen dass Wasser aus einem Bohrloch (von Vorbesitzern gebohrt) tropft.Wir informierten die Hausverwaltung und auch den Eigentümer der über uns wohnt. Der Eigentümer stellte sich sofort quer und behauptete felsenfest dass das Wasser unmöglich von seinem Balkon kommen kann. Die Hausverwaltung beauftragte eine Firma (Schadensanierung) um die Sache zu begutachten. Der gute Mann kam auch prompt, jedoch nur mit einem Feuchtigkeitsmessgerät, um dann festzustellen dass die Decke tatsächlich feucht ist (wow). Aber er wolle mit dem über uns wohnenden Eigentümer einen Termin zwecks Besichtigung des Balkons machen.Auf den Termin angesprochen behauptet der Eigentümer er wurde nicht kontaktiert. Die Hausverwaltung kann den Eigentümer auch nicht telefonisch erreichen, weshalb man nun E-Mails verschickt hat. Ob diese beantwortet wurden weiss ich nicht.Auf Anfrage an die Hausverwaltung übersendete man uns die Eigentümerprotokolle vor 2014. Und siehe da, 2011 "Wassereintritt Erker Isolieren und Renovieren wird per Umlaufbeschluss ermittelt". Hier verstehe ich nicht warum über ein TOP nicht sofort abgestimmt wurde. In der Eigentümerversammlung 2012 wurde dann die Hausverwaltung bevollmächtigt eine Firma für die Sanierung zu beauftragen (Rechnung liegt vor). 2013 wurde dann aber nochmal darüber abgestimmt dass die Hausverwaltung eine Firma in der Nähe ermitteln soll die auf Abruf Messungen am Erker/Balkon durchführen kann.Seit ca. 1 Monat hängt ein Eimer an der Decke der das Wasser auffängt. Nun ist unsere Geduld am Ende. Wir wollen dass der Schaden schnellstmöglich repariert wird.Wie können wir nun weiter vorgehen? Makler verklagen weil er die Protokolle uns gegenüber unterschlagen hat? Vorbesitzer verklagen da der Schaden hätte bei der Besichtigung angezeigt werden müssen? Hausverwaltung mit Regressansprüchen drohen da sie einfach nicht zur Pötte kommt. Eigentümer über uns mit Schadensersatz drohen falls er nicht endlich eine Firma reinlässt?

Schadensersatz, Recht, eigentuemerversammlung, Makler, Wasserschaden, Wohnungseigentum
Adressverwechslung Inkassounternehmen dulden?

Ein Inkassounternehmen (Dienstleister einer namhaften Versicherung in Wiesbaden) hat mir die Zwangsvollstreckung angedroht wegen eines angeblichen Titels aus dem jahr 2001. Nach einigen Telefonaten und Mails mit beiden Unternehmen stellte sich heraus dass aus dem Jahr 2001 ein gerichtlicher Titel gegen einen Namenskollegen von mir erwirkt wurde, die Durchsetzung allerdings nicht funktionierte. Im Jahr 2016 wurden die Daten an einen Adressdienstleister zwecks erneuter Recherche gegeben, und ich geriet in den Fokus. Zu dem Schuldner konnte man mir weder das Geburtsdatum (zum Abgleich) heranziehen, geschweige denn die Bankverbindung von der abgebucht werden sollte, noch den ursprünglichen Vertrag (eine Haftpflichtversicherung) da der, aufgrund der gesetzliche Aufbewahrungsfristen, nicht mehr greifbar war. Die Beweislage war also nur aufgrund Name und Vorname begründet. Selbst der Einspruch und Anforderung der Verträge, Rechnungen, Mahnungen, vor allem aber des Vollstreckungsbescheides, brachte keinerlei Entwarnung. Im Gegeneil, man schickte mir alles zu und setzte mir erneut die Frist zur Zahlung, sonst ...Der komplette rechtsstaatliche Apparat wurde mir angedroht. Juristisch gesehen natürlich absolut lächerlich, aber in Deutschland möglich.Erst die aktive Auflistung meiner Wohnorte durch eine EMA Abfrage und die Androhung einer negativen Feststellungsklage etc. brachte Entlastung. Nach zwei Tagen kam dann ein Schreiben mit einer kurzen Entschuldigung, es wäre eine bedauerliche Adressverwechslung, von einer Aufwandsentschädigung würde man allerdings absehen, nur entstandene Kosten würden ersetzt.Bla Bla Bla. Von der vehementen Drohgebärde, aus dem Schreiben von drei Wochen vorher, ließ man plötzlich ab.Sowas geht in Deutschland, leider! Die Unschuldsvermutung scheint im Inkassowesen aufgehoben zu sein. Ich kann nur alle ermutigen sich zu wehren, wenn fest steht dass die Anschuldigung unbegründet ist. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich das Unternehmen auf Schadensersatz bzw. Verleumdung verklage und würde mich für Erfahrungen aus ähnlichen Fällen interessieren.Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt.

Schadensersatz, Inkasso, Verleumdung
DHL möchte seinen selbst geleisteten Schadensersatz zurück!?

Hallo!

Ich habe ein Paket über DHL verschickt mit Gebissabdrücke für eine Zahnschiene. Nachdem das Paket im Paketzentrum eine Woche lang hängengeblieben ist und nicht weitergeleitet wurde, ( Die Sendung wurde im Paketzentrum bearbeitet) habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. Dieser hat nach wenigen Tagen ergeben, dass das Paket verloren gegangen ist. Auf Anfrage habe die Rechnung vom Zahnarzt DHL geschickt und sie haben mir das Geld erstattet. Natürlich sehr ägerlich, wenn man auf diese Zahnschiene sehr angewiesen ist. Ich musste also erneut zum Zahnarzt und nochmal Abdrücke anfertigen lassen. Nun habe ich das Paket über GLS versendet und es ist auch angekommen.

Nach rund drei Wochen bekomme ich einen Brief von DHL, dass das Paket doch gefunden wurde und sie nun den Ersatz von XXX € zurück haben möchten! Ich habe aber bereits schon einen neuen Abdruck angertigen lassen und auch mittlerweile weggeschickt zum Anfertigen der Schiene. Nun muss ich den Ersatz zurückzahlen und bleibe somit auf den Kosten sitzen, da ich doppelt anfertigen musste.

Muss ich den geleisteten Schadensersatz zurückzahlen? Es ist ja nicht meine Schuld, dass DHL mir erst mal eine Falschaussage gemacht hat und ich gezwungen war, einen erneuten Abdruck anfertigen zu lassen? Der Brief ist auch seltsam formuliert, als hätte ich eine Wahl zwischen bezahlen oder nicht. Ich tippe ihn mal ab:


Guten Tag Herr X,

wir haben nochmals für Sie recherchiert und festgestellt: Ihre o.g. Sendung wurde entgegen unserer bisherigen Informationen am 23.05.2017 ausgeliefert. Deshalb rauchen wir ihre Unterstützung:

Für Ihre Sendung haben wir bereits Ersatz in Höhe von XXX € geleistet. Wir bitten Sie deshalb, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Deutschen Post AG zurück zu überweisen.

IBAN XXX BIC XXX

Für Ihre Mühe bereits vorab herzlichen Dank. Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich einfach - wir sind gerne für Sie da.

Beste Grüße

Ihr Kundenservice


Also ich muss schon sagen, dass das sich echt komisch anhört mit "Unterstützung" und "Danke für Ihre Mühe"

Vielleicht bin ich ja nicht der Einzige und jemand hat damit schon Erfahrungen?

Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe!

Schadensersatz, Paket, DHL, Nachforschung, zurückzahlen
Rücktritt vom Kaufvertrag wenn der Käufer nicht bezahlt und Kaufgegenstand nicht abnimmt?

Ich habe privat ein Segelboot mit Anhänger verkauft.

Der Kaufvertrag wurde im Januar unterschrieben, als Übergabetermin wurde "April 2017" festgehalten, da ein genauer Termin noch nicht absehbar war. Der Käufer leistete bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung.

Im Vertrag wurde festgehalten, dass keine Nebenabreden bestehen. Dennoch haben wir mündlich vereinbart, dass ich als Verkäufer das Boot überführe, gegen Erstattung der Spritkosten.

Anfang April wurde die Übergabe des Boots telefonisch auf den 20.04. terminiert, zwei Tage vor der Übergabe sagte der Käufer den Termin ab und gab finanzielle und terminliche Schwierigkeiten an. Als neuen Termin gab er "Mitte bis Ende Mai" an. Ich stimmte dem zu mit der Bedingung, dass er mit vorab eine Teilzahlung leistet. Ein spätester Zahlungstermin wurde nicht festgelegt (es sind seit dem Telefonat 10 Tage vergangen, ohne dass die Teilzahlung geleistet wurde). Auf Nachfrage wurde mir zugesichert, dass die Zahlung nächste Woche kommt.

Das Boot war bis zum vereinbarten Übergabetermin auf einem von mir angemieteten Stellplatz untergebracht. Da ich diesen im Hinblick auf diesen Termin gekündigt hatte, musste ich kurzfristig nach einem neuen Stellplatz umsehen und das Boot dorthin transportieren (auf das Freizeitgrundstück meiner Eltern).

Da ich das Vertrauen in den Käufer verloren habe, möchte ich nun prüfen, ob ich im Falle der Nicht-zahlung bis Ende nächster Woche vom Vertrag zurücktreten kann und ggf. Anspruch auf Schadenersatz wegen Nicht-Erfüllung des Kaufvertrags habe, da ich für das Boot und den Trailer nun weiterhin Versicherungsbeiträge bezahle, einen neuen Stellplatz organisieren musste und auf die Restzahlung warte.

Falls die Übergabe im Mai stattfinden kann, wäre das für mich noch okay. Sollte der Käufer mir keinen Termin im Mai geben, möchte ich gerne zurücktreten. Wie soll ich mich Verhalten?

Vielen Dank für jede Antwort!

Schadensersatz, Recht, Kaufvertrag, Rücktritt
Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?

Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?

Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.

Stimmt das? Bitte Quellen nennen

Schadensersatz, Strom, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Durchlauferhitzer

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