Vermieter verlangt plötzlich eine Putz-Pauschale, weil niemand putzt, wir würden aber putzen...Siehe Detail?

Hallo,GuteAntworter

Wir leben seit einen Jahr in einen 4-Parteien-Haus anliegend an drei Objekten,ählicher Grösse.Es gibt auch einen Innenhof in dem auch geparkt werden kann. Alles ist in privatem Besitz (Also kein Unternehmen/Verwaltung).Bisher war die Grossmutter des jetztigen Vermieters die Besitzerin aber nun gehört ihm alles. Er selbst lebt auch an dem Ort im Haus gegenüber. Wir selbst sind die neuesten Mieter, alle anderen leben seit Jahren dort,seit wir da einzogen. Alle leben eher zurückgezogen und gehen auch fast alle im Alltag lange arbeiten man sieht sich kaum.

Es existiert ein Putzplan, bei dem jede Mietpartei im wöchentlichen Wechsel das den Hauseingang wie den Kellerbereich reinigen soll, wie jede Woche der Treppenabschnitt vor der eigenen Stockwerk-Wohnung zu putzen ist.

Grundsätzlich eine vernünftige wie faire Zuteilung, was auch im Mietvertrag so festgehalten ist. Über die Zeit haben wir aber festgestellt, das kaum bis nie eine andere Mietpartei ihren Putz-Pflichten nachkam, wir infolgedessen auch den Plan nicht ernstnahmen. Wir haben dann meistens nur Verunreinigungen beseitigt, die durch uns entstanden.

Es gibt zwar einen Aushang, der auf Konsequenzen bei Nichteinhalt hinweist wie auch in jüngster Zeit entsprechende Ansprachen vom Vermieter gab. Er kündigt an, das er (Als Umlage) von jedem Mieter eine monatlche Pauschale von 60 Eur verlangen wird, weil er eine Reiningunsfirma beauftragen will,die den Hof wie das Treppenhaus wöchentlich betreuen soll und das er eben die Kosten umlegen muss, da sich bisher nichts ändert.

Wir haben ihm mitgeteilt,das wir uns unter diesen Umständen wieder an den Putzplan halten. Wir aber bei jeden Vorgang eine kurze SMS schicken wollen,damit die Möglichkeit (ob genutzt oder nicht) besteht, unsere Reinigungsarbeit kontrollieren zu können. Wir aber nicht einsehen, für die Nachlässigkeit der anderen Mieter haften sollen. Meine Frau aber gegen Vergütung sich regelmässig kümmer kann.

Er lehnte dies ab und besteht weiter darauf, das ALLE bezahlen. Sonst würde ja der ,,Nächste" kommen,etc. und er sich auch NICHT mit weiteren Komplikationen befassen will. Abschliessend berufte er sich noch auf das Umlagerecht.

Der Vermieter geht einen Hauptberuf nach und kommt überwiegend bedingt nur seiner Rolle als Verwalter nach. Es gibt sonst keine gravierende Streitigkeiten was uns als Mieter betrifft. Das Verhältnis zur restlichen Gemeinschaft kennen wir nicht.

Fragen >>> - Kann der Vermieter dies in der Form umgehend so umsetzen? - Sind die Kosten von 60EUR im Monat gerechtfertigt? - Wäre eine Mieterversammlung mit dem Mieter ansprechbar?

Abschliessend erwähne ich noch, das er herbei seine Erlaubnis zurück nimmt, das wir unseren Kinderwagen im Flur abstellen. Es hat sich auch niemand bisher beschwert und er hierbei auf die Einhaltung von Fluchtwegen berief, da der Kinderwagen das Kellertreppenhaus etwas versperrt. Vielleicht zieht auch Rainer Calmund bei uns ein.

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Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

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Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Können wir den Mietvertrag ablehnen?

Da wir auf Wohnungssuche sind haben wir uns für 2 Wohnungen interessiert. Bei beiden fand ein Besichtigungstermin statt mit vorheriger Übersendung der persönlichen Daten (Selbstauskunft). Unsere Entscheidung ist für Wohnung 1 gefallen.

Mehrere Gründe sprechen gegen die 2. Wohnung. Dies wurde dem Vermieter am Montag per Email mitgeteilt.

Können wir den Mietvertrag ablehnen, also nicht unterschreiben? Nicht nur unsere persönlichen Gründe sprechen gegen die Unterschrift, auch falsche Angaben im Mietvertrag sind aufgetaucht.

Die Wohnung wurde im Internet für 365€ Kaltmiete & 155€ NK ausgeschrieben. Einige Zeit später wurden die Kaltmiete auf 345€ herabgesetzt weil sich scheinbar niemand für die Wohnung interessiert hat. Beim Besichtigungstermin wurde über Renovierungsmaßnahmen gesprochen und die Umlegung der Kosten auf die Kaltmiete. Die Kaltmiete wurde von 345€ auf 355€ angehoben zzgl. 170€ NK für 3 Personen. Damit waren wir einverstanden. Weitere Verhandlungen bzw ein Protokoll über Maßnahmen in der Wohnung gab es nicht.

Gestern erhielten wir für diese Wohnung den Mietvertag per Post obwohl mitgeteilt wurde das wir kein Interesse haben. Beim durchlesen ist mir aufgefallen das die Kaltmiete mit 365€ und die NK mit 180€ aufgeführt wurden sind.

Wie sollen wir uns gegenüber dem Vermieter verhalten? Wir möchten den Mietvertrag nicht unterschreiben.

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Vermieter nicht erreichbar, was tun?

Hallo

Vor etwa 6 Wochen habe ich hier eine Frage bezüglich der Zuständigkeit für eine Reparatur gestellt (Störungen im Stromnetz)
Es geht um ein bekanntes Rentnerpärchen die sich selbst nicht zu helfen wissen

Nun haben wir versucht Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen
Telefonisch ist er nur sehr schwer zu erreichen
Als man ihn am Telefon hatte wies er sämtliche Zuständigkeiten von sich (ich war bei dem Telefonat nicht bei)
Jedoch kam er unangemeldet in Begleitung eines weiteren Mannes zur betroffenen Wohnung ,schoss Fotos , wiess wieder alle Zuständigkeiten von sich und ging (auch da war ich nicht bei)
In der Zwischenzeit hatten wir aber bereits einen Brief aufgesetzt und losgeschickt in der darum gebeten wird  dies zu überprüfen bzw zu beheben
Oder uns vorzuschlagen wie es am besten zu lösen wäre. Dieser jedoch ist nie bei ihm angekommen.
Per Einschreiben verschickt
Von Post zurück an Absender mit der Notiz der Empfänger sei nicht auffindbar
Der Herr ist wohl Arzt und die Vermieteradresse ist die selbe wie seine Praxis die auch überall im Netz zu finden ist
Wie kann der dann nicht zustellbar sein?
Und was sollten wir jetzt tun?
(Anwalt und Mieterschutz sind mir bekannte Möglichkeiten)
Ich würde ihm jetzt einen Brief schicken wollen mit Frist und Androhung einer Mietminderung
Aber wenn die Briefe zurückkommen????

Ps: wer jetzt sowas schreiben will wie: "er war ja da" oder "es ist vielleicht mietersache" solle sich bitte erst den Beitrag von vor 6 Wochen durchlesen

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