Wird bei der Angabe der Quadratmeter einer Wohnung Küche und Bad dazugerechnet oder nicht?

11 Antworten

Ja, und auch Abstellräume, die in der Wohnung liegen (Kellerräume oder Speicher nicht), Flure. Treppen über 3 Steigungen nicht, Türöffnungen nicht, außer sie sind sehr groß. Balkone und Terrassen können mit der Hälfte ihrer Fläche mitgerechnet werden, das ist aber eine KANN-Bestimmung. Für die Ermittlung der Nebenkosten von Gemeinschaftsflächen dürfen Balkone und Terrassen aber wieder nicht angerechnet werden.


Luise  16.12.2007, 18:12

Flächen unter 1 m Höhe werden nicht angesetzt, Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe zur Hälfte.

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Natürlich.

Nur bei Dachschrägen wird anders gemessen. Aber dsa hat nichts mit Küche oder Bad zu tun, sondern, dass man bei einer Höhe von 1m nicht wirklich aufrecht stehen kann.


sender  16.12.2007, 18:11

(Es sei denn Küche und Bad gehören nicht allen zur betrachteten Wohnung, sondern sind Gemeinschaftseinrichtungen.)

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Ja, nur wenn sie Dachschrägen haben, wird die Fläche unterhalb einer Stehhöhe (1,50m...ist etwas niedrig, finde ich) nicht dazugerechnet.

Bei der Quadratmeterangabe werden sie dazu gerechnet. Bei der Zimmeranzahl, bei Inseraten z. B. dafür nicht!

Nettowohnfläch ist die effektiv zum Wohnen nutzbare Fläche. Bruttowohnfläche ist inklusive Mauerwerk und bei den Dachschrägen die Fläche unter der Stellhöhe.