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Wohnungsgenossenschaft hat vom falschen Konto abgebucht und wollen es nicht richtig stellen, ist das Verhalten in Ordnung?

Hallo zusammen,

ich habe im Moment Probleme mit meiner Genossenschaft und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

Mitte 2014 bin ich neu Eingezogen und da haben sie schon vom Konto meines Ex Mannes die Miete eingezogen, ich habe es selbst richtig gestellt und bin dadurch ins Minus gekommen, da mein Exmann zwei Mieten sofort haben wollte. Daher konnte die WGG eine Miete nicht abbuchen, ich habe mit der WGG eine Ratenzahlung vereinbart, die mit der Miete abgezogen werden sollte.

Dies sollte ab Dezember passieren, war aber für mich nicht ersichtlich, ein Anruf im Dezember und Januar brachte nur die Erkenntnis, dass alles richtig verlaufe. Im April fielen mir Mahngebühren auf (ohne schriftliche Mahnung), aber das konnte sich keiner Erklären. Im Mai wieder Mahngebühren, bei einem erneuten Anruf kam zum Vorschein, dass zwei Raten zurück kamen, deswegen die Mahngebühren.

Irgendwann konnte ich der WGG glaubhaft beweisen, dass von mein Konto nichts abging und auch nichts wieder kam (die WGG schob die Schuld immer auf meine Bank) Nach internen Klärung soll eine Software Firma Schuld sein und sie haben das Geld (vermutlich) wieder bei meinem Ex abgezogen (Warum es zweimal nicht ging, keine Ahnung, gemeldet hat er sich nicht/ Ebenso keine Ahnung warum zwei Konto genutzt wurden, die Miete ging von meinem Konto ab)

Nun habe ich aber keine Bestätigung, dass es wirklich sein Konto war, noch wie viel genau. Die WGG stellt sich jedenfalls weiter quer und sagt ich muss mich drum kümmern.

Meine Fragen, muss ich das wirklich, ich habe keinen Fehler gemacht. Mein Konto war gedeckt, der Vertrag mit dem richtigen Konto abgeschlossen und zum Konto von meinem Ex gibt es keine Einzugsermächtigung (die Kontodaten wurden einfach vom alten Lohnzettel übernommen). Da es schon der zweite Vorfall ist, ich erst mal hinterher rennen musste, die WGG immer alle Schuld von sich gewiesen hat und auch jetzt kein Wort der Entschuldigung rausbekommen hat, sehe ich es irgendwie nicht ein, es jetzt auch weiterhin zu klären und den Ärger von meinem Exmann auf mich zu nehmen.

Weiß einer Bescheid, ob die WGG nicht dazu verpflichtet ist oder können die es einfach auf mich abtreten (ohne schriftliche Beweise, was mit dem Geld wirklich passiert ist)

Ich hoffe ihr konntet meinen Ausführungen folgen und könnt mir Tipps geben.

Gruß

Miete, Geld, Mietrecht, Konto, Überweisung, Einzugsermächtigung

Kann ich mit 17 Jahren ein Konto bei Amazon.de anlegen und darüber bestellen?

Ich bin 17 Jahre alt und möchte mir ein eigenes Konto bei Amazon.de anlegen, über das ich dann Artikel bestellen und per Bankeinzug bezahlen möchte. Ich besitze seit etwa 3 Jahren ein eigenes Girokonto und habe nun folgende Fragen:

  • Kann ich mir mit 17 Jahren bereits ein Konto bei Amazon.de anlegen?
  • (Wenn ja) Könnte ich meine Bestellungen per Bankeinzug über mein Girokonto bezahlen?
  • Kann ich dann, wenn das nicht geht, über das Amazon-Konto meiner Eltern bestellen und mit meinem Girokonto per Bankeinzug bezahlen?

Ich möchte eins vorneweg schonmal erwähnen: Ich möchte über mein Amazon-Konto keine Artikel bestellen, die keine Jugendfreigabe haben, also unter die Kategorie "Ab 18" fallen.

Ich habe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.de gelesen, das man als Minderjähriger bei Amazon.de bestellen darf, sofern die Eltern zustimmen. Wenn dieses Einverständnis gegeben ist, wäre es dann möglich, zu bestellen?

Ebenfalls habe ich woanders gelesen, das der Bestellwert im Rahmen des Taschengeldes liegen muss. Jetzt frage ich mich, wo Amazon.de da die Höchstgrenze beim Bestellen sieht.

Vielleicht hat ja jemand von euch schon mit 17 Jahren bei Amazon.de was bestellt und kann mir bei meiner Frage weiterhelfen. Andere Antworten sind auch gerne gesehen.

Danke für eure Antworten :)

Internet, Rechnung, Geld, Online-Shop, Amazon, bestellen, Bestellung, Konto

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