Negtaive Beträge in der Bilanz / Negtives Eigenkapital

Hallo zusammen,

bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass in der Bilanz ausschließlich positive Beträge stehen, Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) sich ausgleichen müssen und der Differenzbetrag, der auf der Passivseite notwendig ist damit diese der Aktivseite entspricht, gerade das Eigenkapital ist.

Ich bekomme aber jedes Jahr wieder eine Bilanz vorgelegt, in der auch negative Zahlen auftauchen. Das einfachste Beispiel: Ein Kredit wird nicht als positiver Betrag auf die Passivseite geschrieben (als Verbindlichkeit) sondern als negativer Betrag auf die Aktivseite im Abschnitt Umlaufvermögen/Kassenbestand/Guthaben. Darf man das so machen?

An sich ändert sich dadurch die Höhe des Eigenkapitals nicht. Wenn ich den positiven Betrag auf der Passivseite als Verbindlichkeit wegnehme, würde sich das EK natürlich erhöhen, weil es aber als negativer Betrag auf der Aktivseite landet, schrumpft diese natürlich und das EK bleibt das gleiche. Trotzdem bin ich verwirrt, ob das so in Ordnung ist.

Umgekehrtes Bespiel: Anstatt den Fuhrpark als positiven Betrag auf der Aktivseite unter Sachanlagen zu buchen, landet dieser als negativer Betrag auf der Passivseite.

Ich bin verwirrt!?

Zweite Frage: Ich habe auch mal gelernt, dass die Veränderung des EK zwischen zwei Bilanzen der Periodenerfolg des Geschäftsjahr ist und dem Ergebnis aus der GuV ensprechen muss. Also Erträge übersteiegn Aufwendungen -> positive GuV -> EK zwischen Bilanz Vorjahr und aktueller Bilanz ist um entsprechenden Betrag gewachsen. Bei den mir vorliegenden GuVs sowie den zugehörigen Bilanzen kommt das aber kein einziges Mal auch nur annähernd hin. Ich habe auch sämtliche Vorzeichenkombinationen. Also: GuV positiv, EK gewachsen. GuV positiv, EK geschrumpft. GuV negativ, EK trotzdem gewachsen. GuV negative, EK geschrumpft.

Habe ich so schlecht in meiner Rechnungswesen-Vorlesung aufgepasst?

Letzte Frage: Wenn die Passivseite (ohne EK) bereits größer ist als die Aktivseite, man also quasi ein negative EK bräuchte, dann besteht doch Überschuldung, also Insolvenz oder nicht? Konkret ist folgendes passiert: Kreditaufnahme, d.h. Passivseite weist eine Verbindlichkeit auf. Der Kredit wurde in eine technische Anlage investiert. Deren Buchwert auf der Aktivseite ist aber nur die Hälfte des Kredits. Die andere Hälfte ist quasi "verpufft" bzw. sofort als Aufwendung in der GuV ausgewiesen. Das Ergebis: Das EK hätte um die Hälfte des Kredits sinken müssen, weil ja nur die eine Hälfte als Buchwert auf der Aktivseite auftaucht, die andere Hälfte wurde quasi "verbrannt". Man könnte auch einfach sagen: Es war ein schlechter Kauf, weil man viel zu viel bezahlt hat.

Ist das nicht genau der Insolvenzfall?

Insolvenz, Bilanz, Eigenkapital, GuV
Insolvenzverfahren / Betrug anzeigen?

Hallo! Ein Einzelunternehmer schuldet mir (ebenfalls Einzelunternehmer) einen nicht unerheblichen Betrag. Der Mahnbescheid usw. wurde schon gestellt, jedoch wurde vom Schuldner erst mal Einspruch erhoben - ich müsste nun als nächstes ein Gerichtsverfahren beantragen. Dieses habe ich noch nicht gemacht. Soweit der zivilrechtliche Bereich.

Inzwischen hat sich der Unternehmer nach England niedergelassen und dort einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das Gericht hat den kompletten Insolvenzantrag an alle Gläubiger geschickt. Hier wurde dann auch das ganze Ausmaß seiner Schulden bekannt; es geht um einen hohen sechsstelligen Betrag. Dagegen sind meine Forderungen "Peanuts". Dass ich mein Geld je sehen werde, habe ich daher fürs erste abgehakt.

Ich habe jedoch starken Verdacht, dass der Schuldner bereits bei Beauftragung wusste, dass er meine Rechnungen nur schwer oder gar nicht zahlen kann.

Soweit ich verstanden habe, gibt es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung bei natürlichen Person nicht, jedoch könnte ich ihn ja wegen Betrugs anzeigen (?) Ich möchte nun für mich abwägen, was mir eine strafrechtliche Verfolgung des Schuldners "bringt":

  • Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten? Falls ja, müsste ich für eventuelle Zeugenaussagen in Deutschland oder in England vor Gericht erscheinen? Der Gerichtsstand meiner Forderungen ist Deutschland.
  • Gäbe es dann Chancen, dass ich mein Geld vielleicht doch wieder sehe?
  • Mal abgesehen von den Reisekosten: Kann man sagen, wie aufwändig so eine Zeugenvernehmung ist?

Danke schon mal im Voraus!

Insolvenz, Betrug, Schulden, Recht, Unternehmen
Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung
Welche Rechte hat der Treuhänder bzgl. meines P-Kontos?

Hallo!

Wir sind eine kleine Gruppe von Leuten in der Verbraucherinsolvenz, die sich regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen. Jetzt kam bei uns ein etwas "zwielichtiges" Thema auf den Tisch, zu dem wir auch bei Google keine eindeutige Antwort fanden. Deshalb aus Interesse und weil wir merken, dass der Treuhänder alle unsere Pflichten kennt, wir aber seine Rechte kaum, unsere Frage:

Wenn ein V-Insolventer während seiner 6 Jahre in der Inso einmalig einen hohen Geldbetrag (so 3.000 Euro oder mehr) auf sein P-Konto erhält , stellen sich uns folgende Fragen:

  1. Muss der Insolvent das dem Treuhänder melden?
  2. Ist es wichtig, woher das Geld kommt? (Nebenverdienst, Geschenk, Geliehen)?
  3. Kann der Treuhänder das auf dem P-Konto sehen, bzw. hat der T. Einsicht in das P-Konto? Und wenn ja, wie und wie oft?
  4. Muss der Insolvent am Ende der Inso seine Kontoauszüge dem Treuhänder zeigen?
  5. Was passiert, wenn der Insolvent es nicht meldet und der Treuhänder es später erfährt?
  6. Was passiert, wenn der Insolvent es dem Treuhänder meldet? Muss er dann alles abgeben?
  7. Muss der Insolvent - was wir auch gehört haben aber nicht so ganz glauben können - das Geld vielleicht in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeben, damit ihm nichts gepfändet wird?

Wir würden uns über eure aussagekräftigen Antworten sehr freuen. Vielen Dank!

Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Treuhänder
Geld vor Insolvenz vom aktuellen Konto abheben erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage,

und zwar war ich am Donnerstag bei einem Insolvenzanwalt wegen meiner aktuellen Schulden (ca. 31.000 Euro) bin aber nur Azubi mit einem Einkommen von 700 Euro.

Ich hatte mich Anfang des Jahres wegen Schulden bereits an eine andere Kanzlei gewendet (den Namen sage ich jetzt mal besser nicht will keinen ärger bekommen) jedenfalls wurde mir da gesagt ich soll 250 Euro rate bezahlen und damit würden alle 13 Gläubiger durch vergleiche bedient werden.

Jedenfalls ist nichts passiert und ich fand das alles dann sehr merkwürdig. Hatte halt die Hoffnung das alles gut wird ohne Insolvenz, aber nun nach Absprache mit dem neuen Insolvenzanwalt den ich habe gehe ich in die privatinsolvenz.

Meine Frage ist eigentlich jetzt nur eine, mein aktuelles Gehaltskonto ist im Minus, hatte halt versucht Löcher zu stopfen so gut es eben mit dem wenigen Geld ging.

Jetzt ist eigentlich nur meine Frage, ich soll weil die Bank vom Insolvenzanwalt angeschrieben werden wird nächste Woche ein neues Guthabenkonto bei einer anderen bank einrichten, was mich nur interessieren würde ist, ich habe jetzt gestern mein Gehalt auf mein noch aktuelles Konto bekommen, das Konto ist schon seit Monaten im Minus, darf ich mein Gehalt jetzt noch vom Girokonto nehmen bevor die Bank das Konto schließen wird oder ist das dann betrug. also aktuell ist es 900 Euro im Minus und wenn ich mein gehalt abhebe wäre es wie die letzten Monate so 1600 Euro im Minus.

Die Kreditkarte der Hausbank ist wohl auch mit 900 Euro im Minus, konnte damit halt immer schieben, ich wusste allerdings nicht wo ich die Karte eingesetzt habe, das es tatsächlich nur noch den Weg Insolvenz gibt, ich hatte meinem alten Anwalt (hatte die Kanzlei über Internet gefunden und ist immer nur telefonisch und per Mail in Kontakt getrteten wirklich geglaubt das er es so macht wie er es verspricht, nur der neue Insolvenzanwalt hat mir da wirklich die Augen geöffnet das ich ohne Insolvenz nicht mehr da raus kommen werde.

Ich würde nur gerne wissen, was Ihr mir raten würdet, sollte ich zumindest mein Gehalt noch abheben bar oder ist dann dann betrug, andererseits hab ich sonst gar kein Geld zum Leben für den Monat, also mich würde nur mal interessieren was Ihr mir raten würdet ?

Ich will nur nicht noch mehr ärger bekommen.

Danke im Vorfeld.

Freundliche Grüße

Stefan

Insolvenz, Schulden, Bank, Anwalt, Gesetz, Girokonto
Krankengeld 78 Wochen nach Insolvenz. In dieser Zeit eine neue Krankheit OP notwendig. Was beachten?

Hallo, über die Dauer von KG u.s.w habe ich hier schon viel gelesen. Möchte hiermit meinen speziellen Fall schildern, und hoffe auf Ratschläge von Euch. Kurzfassung: Am 30.12.2014 = 60 Jahre alt. Erwerbsminderung beim Versorgungsamt = 40% (Einspruch auf 50% läuft).

Ab Juni 2001 in der Firma beschäftigt gewesen. Firma hat im Juli 2012 Insolvenz beantragt. Insolvenzgeld für Juli, Aug, Sept. 2012 erhalten. Kündigung durch Insolvenzverwalter am 08.Okt..2012 zum 31.Jan .2013 erhalten. Arbeitsunfähig ab 27.Sep.2012 (Burnout)
Lohnfortzahlung v. Insolvenzverwalter bis 07. Nov. 2012 erhalten. Zur Zeit weiterhin Arbeitsunfähig (Burnout) und Erhalt v. Krankengeld. Krankenkasse drängte im Aug. 2013 auf einen REHA- Antrag. Inzwischen eingereicht. Es steht evtl. innerhalb der laufenden Arbeitsunfähigkeit im Febr. 2014 eine Hüft OP an.

Das war kurz beschrieben was sich ereignet hat. Jetzt meine Fragen: Ab wann bis wann bekomme ich durch (Burnout) mein Krankengeld (78 Wochen). Zählt die Lohnfortzahlung durch Insolvenzverwalter mit zu diesen 78 Wochen? Habe ich durch evtl. Hüft OP nochmals evtl. 78 Wochen KG- Anspruch (weil andere Krankheit)?

Was müsste ich derzeitig und in Zukunft machen? REHA- Antrag durch Krankenkasse (Rentenversicherung) muste ich ja stellen. Was ist nach der "Aussteuerung" der Krankenkasse nach 78 Wochen durch (Burnout)? Weiterhin Arbeitsunfähig. Was bekomme ich an Geld u. von wem ALG 1? Arbeitsfähigkeit beenden (provorma) um nicht in finanzielen Nöten zu geraten? Sollte ich die Hüft OP evtl. verschieben?

Fragen über Fragen. Bin fast 60 Jahre alt, und dieses"Thema" was mache ich, was ist besser u.s.w. ist für mich "Neuland". Darüber machen sich wahrscheinlich keine Mitmenschen Gedanken. Hatte auch nicht erwartet das diese Probleme noch mal kommen könnten. Aber in vielen Sachen findet man auch im Internet keine Antwort.

Ich würde mich freuen von Euch einige Antworten zu bekommen. Meinen Fall habe ich versucht zu beschreiben. Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch.

Danke

Insolvenz, Finanzen, Krankengeld
Eltern pleite, Kind soll Kredit aufnehmen

Hallo, meine Eltern besitzen ein Haus und haben haben sich über Jahre immer wieder mehr und mehr verschuldet. Nun habe ich seit 4 Jahren einen neuen Freund und selbst dieser hat denen 20.000 Euro geliehen, die er vielleicht nie wieder sieht, da meine Eltern seit 5 Monaten nicht mehr die vereinbarte Rate bezahlen, sondern immer nur wie sie können oder gar nichts. Auf dem Haus befindet sich eine Hypothek und die monatlichen Raten können meine Eltern ebenfalls seit Monaten nicht mehr bezahlen. Es ist jetzt schon soweit, dass die Bank den Darlehensvertrag androht zu kündigen, wenn jetzt nicht mal was passiert. Gestern bekam ich von meinen Eltern eine SMS, dass ich denen helfen solle. Sie bräuchten 7.000 Euro, diese sollte ich als Kredit aufnehmen. Das Geld würden die mir mit 100 Euro monatlich zurückbezahlen. Als ich von mir aus nein, sagte, ich könnte nicht, da ich selber noch einen Kredit zu laufen habe und auch nicht die 100,- Euro noch zusätzlich im Monat übernehmen kann, wenn diese mal nicht zahlen können, bekam ich grässliche SMSen. Die hätten auch nichts anderes von mir erwartet, die hätten mir immer geholfen; warum ich denen nicht helfen würde und und und. Ich habe vor kurzem 1000 Euro Rechnungen für meine Eltern bezahlt, da diese sonst kein Telefon, Strom usw. gehabt hätten, die ich auch noch bei meinem Freund abzahle und ende dieses Jahres erst fertig bin. Ich habe das Gefühl, dass ich meine Eltern verliere und ein super schlechtes Gewissen, dass ich ihnen nicht helfe bzw. helfen kann. Aber mehr kann ich nicht ausgeben, da ich ja auch nicht mehr verdiene. Was soll ich bloß tun, die setzen mich unter Druck? Ich kann doch nicht einfach einen Kredit aufnehmen und dann können die den nicht mehr zurückzahlen und ich sitze mit drin? HilfEEEE

Insolvenz, Finanzen, Kinder, Familie, Schulden, Eigentum
Autohaus Insolvenz - Betrugsfall? Bitte um Informationen

Hallo,

Kurz und knapp zu dem Fall.

Wir haben am 09.03.2013 ein Auto bei einem Großen (eins der größten in Deutschland) Autohaus gekauft. Kurze Zeit später, am 21.03.2013 hat das Haus Insolvenz angemeldet.

Wie es auch in den Medien beschrieben wird trifft der Fall genau auf uns zu. Man wird hingehalten das sich die Beantragung der KFZ Papiere noch etwas verzögert, Auto wird nicht ausgeliefert, Geld soll angeblich erst am Tag der Insolvenzanmeldung angekommen sein (was nicht sein kann, geld wurde mehr als lange vorher überwiesen). (Gehen die Papiere nicht eh an die Bank bis das Auto voll abbezahlt ist?)

Dem Autohaus wird vorgeworfen mit den Geldern der Kunden (Anzahlungen etc) alte Schulden beglichen zu haben anstatt direkt die gekauften Autos.

Da der Vertrag VOR der Insolvenz abgeschlossen wurde, der Auslieferungstermin ebenfalls vor der anmeldung der Insolvenz vereinbart war, handelt sich es hier nicht eindeutig um Betrug? Es ist sicher das die Verkäufer druck von oben bekommen haben die Kunden hinzuhalten um wahrscheinlich sämtliche Gelder und Autos teil der Insolvenzmasse zu machen.

Steh ich hier im Recht mein Auto einzufordern mir zu übergeben vor Ort da alles vor der Insolvenz abgeschlossen wurde?

Bekannt ist auch (meine Schwester arbeitet in der Buchhaltung einer großen Reinigungsfirma) das man den Vorgesetzten des Autohauses seit Januar hinterher rennt da diese keine Rechnungen mehr bezahlen).

Morgen (23.03.2013) werde ich frühs direkt zum Autohaus fahren und auffordern mir mein Auto auszuhändigen. Ansonsten haben wir vor direkt Anzeige zu erstatten. Ein Familienmitglied welches bei der Polizei arbeitet meinte das es sich hier, sollte kein Auto ausgegeben werden, um Betrug handelt da der Vertrag schon vorher stattgefunden hat.

LIEBE GRÜßE, schönes Wochenende schonmal.

Auto, Insolvenz, Betrug, Vertrag, Kriminalität
Kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn man bereit ist Raten zu zahlen?

Hallo! Mal ne Frage! Ich habe durch meine Kaufsucht einige Schulden bei Versandhäusern gemacht, war dann in Therapie und kaufe auch nichts mehr! Damit ist das Problem aber nicht gelöst! Ich habe die letzte Zeit immer Ratenzahlungen eingehalten und bekomme jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung und da sind so viele Raten nicht mehr möglich, weil ich ja nicht von 100 Euro im Monat leben kann! Habe jetzt vor ein paar Tagen einen Brief von einem Versandhaus bekommen, das die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig geworden ist, weil ich 2 Raten nicht bezahlt habe und jetzt soll ich 3100 Euro bis nächste Woche zahlen, sonst geht es an ein Inkasso Unternehmen! Wie läuft das dann? Habe nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung und brauche vorher ein paar Infos von Euch, von Leuten die ähnliche Probleme haben! Was passiert, wenn ich die 3100 Euro nicht auf einmal bezahle (kann ich garnicht, soviel Geld kann ich mir weder leihen noch sonst irgendwie besorgen) Kann es sein, das nach dieser Zahlungsfrist der Gerichtsvollzieher einfach so spontan vor der Tür steht und mir die Wohnung leer räumt? Kann er Sachen pfänden, die zwar Wert haben, aber schon ein paar Jahre alt sind (Laptop, Spielekonsole usw) und mir mein Handy wegnehmen? Habe im Internet gelesen, das - wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist und man aber bereit ist Raten zu zahlen und diese auch zahlt......seine Sachen behalten kann! Und kann er eigentlich Sachen pfänden, die noch einem anderen Gläubiger gehören? Zb. wenn ich von Firma 1 nen Fernseher habe und den noch abbezahle, kann er dann im Auftrag von Firma 2, den Fernseher pfänden? Ich habe soviele Fragen und bin endlich froh, wenn ich alles abbezahlt habe! Wenn ich Geburtstag habe und Geld bekomme, dann würde ich auch mehr abbezahlen, ich will nur nicht in ein paar Wochen in die Klinik gehen und wenn ich wieder komme, ist die Bude leer! Bitte um Antwort und keine blöden Sprüche, wie "selber Schuld" oder "vorher nachdenken ob man sich was leisten kann"! Ich weiß das es falsch war und habe in der Therapie viel gelernt, jetzt muß es nur noch weitergehen!

Insolvenz, Schulden, Gerichtsvollzieher, Inkasso, Pfändung, Ratenzahlung
Konto gesperrt bei Privatinsolvenz

Hallo Zusammen, eine Bekannte (Mutter einer Tochter) von mir hat ein großes Problem, wobei die Bank und auch der Treuhänder keine Hilfestellungen anbieten. Seit September ist sie in der Privatinsolvenz (Beschluss des Amtsgericht). Ihre Schulden sind entstanden, weil sie sich in den falschen Mann verliebt hat und von diesem, regelrecht ausgenommen und ausgenutzt wurde! Resultat: Geld weg------>Mann weg!!!!!!!!

Ihr P-Konto wurde vor ca.2 Wochen gesperrt, angeblich durch den Treuhänder, so sagt die Bank. Sie musste die Bescheinigung 850k ZPO beibringen und hat dem Treuhänder alle geforderten und notwendigen Unterlagen übersendet. Jedoch ist das P-Konto immer noch gesperrt. Der Filialleiter verweigert jegliche Auskunft und gibt das Konto nicht frei, was kann meine Bekannte tun?

Weiterhin .........

Ihr steht ein Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber) derzeit1 (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO in Höhe von 1.028,89 € und ein weiterer Freibetrag derzeit1 in Höhe von 387,22 € für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) zu, also ein Gesamtbetrag in Höhe von 1416,11 Euro. Gem. der Pfändungstabelle § 850 c sollte bei einem Nettoverdienst von 1823,62 allerdings ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 1621,67 erhalten bleiben.

Welcher pfändungsfreier Betrag bleibt ihr nun wirklich? Leider bin ich kein Jurist und verstehe nicht wirklich welcher Betrag nun für sie gilt.

Sie bekommt von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Muß den Pfändungsfreibetrag hierfür beim Vollstreckungsgericht herauf setzen lassen, oder wird dieses durch den TH/Bank automatisch berücksichtigt?

Ich wünsche mir, für meine Bekannte, viele hilfreiche und kompetente Auskünfte. Sie ist finanziell nicht in der Lage, sich einen Anwalt zu leisten und mein Verständnis für juristische Hilfestellungen ist gänzlich am Ende!

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!

Insolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Pfändungsfreibetrag, gesperrtes Konto, kontosperrung

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