Einstiegsgeld/Darlehen durch Jobcenter trotz Insolvenz?

4 Antworten

ZUr Frage Einstiegsgeld drotz Insolventz Arge 2 ,,,kann was Sagen

A, du mußt deinen Insolvents Anwald Fragen das er dir die Selbständikeit frei macht er anmelden sonst darfst du es nicht,,, Dann nach dem er diers erlaubt gibts er dir Ein Schreiben .,,, das ist wichtig für dein Vorhaben nach dem geht du zu der Alg2 macht termin gründungs vorhaben ert wenn du das mit den hast kannst du Einstigegeld beantragen,, weg so rum ist wichtig,, zum Einstiggeld kleines Geld darin ist dein Beitrag der Gesetzlich Freiwilig zu versichernten Krankenkasse nicht enthalten,,,,,,Darlent muß nicht genimgt werden macht Alg2 auch nicht wenn ist zu wening ,,,,, wenn das alles hast geht zu der Handwerksammer meldes du dich 3 tage an Fit Für den Markt wenn da hast kannst du Firma angehen,,,

Ich ging den weg anderst machts das ALG2 sehr sauer iher forgaben ahte ich alles vorher erledigt mach das nicht wie ich gibt heise ohren,,,,,,,

Hallo wedding13347!

mich würde interessieren wie das Ganze für Dich ausgegangen ist mit dem Einstiegsgeld durch Jobcenter trotz Insolvenz. Befinde mich in ähnlicher Situation. Leider hab ich noch nicht herausgefunden, wie man sich hier private Nachrichten schicken kann... :-(

wedding13347 
Fragesteller
 31.07.2014, 00:25

Hallo dejenny75.

Tut mir leid, ich lese Deine Antwort erst jetzt - wahrscheinlich viel zu spät. Aber vielleicht hilft es anderen in ähnlicher Situation: grundsätzlich packt das Jobcenter Fälle wie mich nur mit ganz spitzen Fingern an. Was ja auch irgendwie verständlich ist. Ich mußte einen detaillierten Bericht über die ganze Sache schreiben, einen Schufa-Auszug vorlegen (Bitte an alle Berufsaufreger: keine Diskussion über das Recht des Jobcenter, eine Schufa zu verlangen - ist alles schon vorbei und interessiert nicht...), und dann ging der Fall die Etagen im Jobcenter hoch. Ich hatte gottseidank einen engagierten Sachbearbeiter. Am Ende wurde alles genehmigt!

ABER: das geht erst in der Wohlverhaltensphase UND nachdem der Insolvenzverwalter grünes Licht gegeben hat. Eigentlich zählt das Einstiegsgeld nämlich zu Einkommen - und das müßte dem Insolvenzverwalter zur Verfügung gestellt werden. Meiner hatte keine Lust auf großen Papierkram und hat mir einen 4-Zeiler geschrieben, daß er keine Einwände hätte.

Das geht nicht !! Um eine Selbständigkeit, als Voraussetzung für das Darlehen, ausüben zu können, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung wird an der Insolvenz scheitern !!

wedding13347 
Fragesteller
 15.11.2012, 14:16

Hallo Lumpazi und diroda: zunächst "danke" für die schnellen Antworten. Es scheint aber etwas komplizierter zu werden :-)

Gewerbe ist angemeldet, es gab keine Probleme. Der Insolvenzverwalter hat schriftlich bestätigt, daß er dem Vorhaben positiv gegenübersteht und verlangt lediglich eine monatliche Gewinn/Verlustaufstellung.

Einkäufe bei Lieferanten sind nicht notwendig, es handelt sich um eine Handelsvertretertätigkeit.

An diesen Punkten soll es also nicht scheitern. Das einzige Problem ist, daß zwar der Fallmanager im Jobcenter dem Antrag auf Einstiegsgeld positiv gegenübersteht, aber die höheren Ebenen im Jobcenter, die das Ganze absegnen müssen, die kombination von Wohlverhaltensphase in der Insolvenz und Zuschuß/Darlehen durch das Jobcenter kritisch sehen. Daher wird momentan nach Expertenmeinungen, Beispielen oder amtlichen Hinweisen gesucht, die einen positiven Bescheid unterstützen können!

Lumpazi  17.11.2012, 07:59
@wedding13347

dann google mal, ob es entsprechende Urteile eines sozialgerichts gibt

Du müßtes das Geld an deine Gläubiger bezahlen wenn es über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Du solltes warten bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Sonst bekommst du ohne Vorkasse kein Bleistift von Lieferanten. So kann eine Selbständigkeit nicht funktionieren.