hi, ich befinde mich im verbraucherinsolvenzverfahren und habe bald den schlusstermin. meine GL sind nur banken und die schulden standen durch die spielsucht. seit 3 jahren spiele ich nicht mehr. bei mir geht alles berg auf nur jetzt habe ich angst, dass mir die rsb nicht angekündigt wird weil die GL ein antrag auf versagen der RSB stellen können. trifft mir dieses § 290 punkt 4 zu. manche sagen ja und die anderen wieder nein.

lg