Was passiert mit Betriebsrente bei Insolvenz?

5 Antworten

Die ersten beiden Antworten sind leider zu ungenau und daher mißverständlich:

Nach §7 Abs. 1 BetrAVG sind Versorgungsansprüche insolvenzgesichert.

Versorgungsanwartschaften sind dagegen nach §7 Abs. 2 BetrAVG nur insolvenzgesichert, sofern es sich um eine nach §1b BetrAVG unverfallbare Anwartschaft handelt. Das ist z.B. bei Enteltumwandlung stets der Fall (§1b Abs. 5 BetrAVG). Bei sonstigen Zusagen richtet sich die Unverfallbarkeit nach der Vollendung des 30. Lebensjahres (ab 2009: 25.) und dem fünfjährigen Bestehen der Versorgungszusage (§1b Abs. 1 BetrAVG)

Es ist somit für die Insolvenzsicherung entscheidend, ob deine Anwartschaft unverfallbar ist oder nicht.

In bin seit Nov 2011Witwe, die Firma in der mein Mann beschäftigt war ist in einem Pensionsversicherungsverein aufgefangen worden,jetzt wollen die mir die Witwenrente verweigern, mit dem Grund, da ich 15Jahre älter als mein Mann war, ich war jedoch 17Jahre verheiratet. In den Unterlagen von meinem Mann steht davon gar nichts, sie begründen es somit, dass damals in der Firma dieser Vertrag so ausgehängt war mit dieser Klausel. Habe ich da eine Chance doch noch was zu erreichen?

Der Pensionssicherungsverein gibt an, dass er ca. drei Monate benötigt, um im Falle einer Insolvenz die Weiterzahlung von Betriebsrenten zu bearbeiten.

Doch Vorsicht! Diese Frist beginnt nicht mit der Anmeldung der Insolvenz, sondern erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht. Da vergehen erst einmal drei Monate.

Nach weiteren drei Monaten hat sich in meinem Fall der PSV bei mir gemeldet und die Zusendung von weiteren Unterlagen verlangt. Alles Dokumente, welche der Insolvenzverwalter schon hätte schicken müssen!

Seither sind weitere drei Monate vergangen, ohne dass sich etwas getan hat. Zwar ist der PSV verpflichtet, die ausstehende Betriebsrente bis zu einem Jahr nachzuzahlen, man sollte aber bei der eigenen Ein- und Ausgabenplanung besser mit Verzögerungen rechnen!

rucca  14.01.2016, 20:35

Ich bekomme seit 8 Monaten keine Betriebsrente, der PSV zahlt erst, wenn das Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgewiesen wurde. Das ist nicht der Fall. Und so muss der PSV auch nicht zahlen. Aber das weiß kaum einer, erst wenn man Betroffener ist, merkt man, wie beschissen diese Regelung ist. Und wenn das jetzt noch eine Weile weiter geht, hat man dann auch Rentenverluste, denn der PSV zahlt nur bis zu einem Jahr rückwirkend nach.

Deine Betriebsrente wäre auch im Insolvenzfall geschützt, und zwar durch den Pensions-Sicherungs-Verein aG. Voila: http://www.psvag.de/

elpimbo  21.05.2014, 09:04

Danke,hat geholfen

Der Pensionssicherungsverein übernimmt die Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass der komplette Vorgang inklusive der verwaltungstechnischen Aufgaben an den Pensionssicherungsverein übergeht, der dann als Treuhänder fungiert und die Verwaltung oder anstehende Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt. Dasselbe passiert mit einer eventuell zusätzlich abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung

Guppy194  30.10.2008, 10:20

gute antwort; siehe auch http://www.rententips.de