Können Unterhaltsschulden bei Privatinsolvenz "verfallen"?
Hallo Leute!
Ich habe mal eine Frage bzgl. Unterhaltsschulden! Mein Vater hat bei mir bzw. bei meiner Mutter eine hohe Summe Unterhaltsschulden! Nun hat er ein schwieriges Scheidungsverfahren hinter sich, von welchem er auch die Kosten trägt. Nun eine Frage: welche Kosten gehen vor? Welche muss er zuerst zahlen? Die Unterhaltsschulden oder die des Scheidungsverfahrens? Und was passiert, wenn er eine Privatinsolvenz anmeldet? "Verfallen" dann auch die Unterhaltsschulden? Oder gibt es einen Weg, dass ich wenigstens einen Teil meines Geldes bekomme, ich habe nämlich mal gehört, dass es einen Weg gibt, dass die Unterhaltsschulden nicht einfach verfallen sondern auch nach der Insolvenz noch fortbestehen. Ich bedanke mich vorab für eure Antworten. Denn es ist doch sehr wichtig für mich dies zu klären, da es auch sehr eilig ist.
Liebe Grüße Liza
6 Antworten
Das ist ja der Sinn der Privatinsolvenz! Dass man keine Schulden mehr hat. Schlimm genug, dass dann wieder Unterhaltsschulden anfallen. Soll der arme Mann denn nie Ruhe haben?? er sollte im Zuge der Privatinsolvenz auch unterhaltsfrei gestellt werden! Denkt eigentlich auch mal jemand an die armen Schweine, die einen Haufen Unterhalt zahlen müssen und dafür das Kind selten bis gar nicht sehen?
Es gehen immer die Gerichtskostenzeit ,sprich Scheidungskosten vor, dann die Kosten vom Finanzamt. Das heisst der Staat geht bei Pfändungen vor. Danach kommen die säumigen Unterhaltsschulden. Dein Vater hat bei einer Insolvenz einen Selbstbehalt von circa 1200 Euro..
Besorge Dir ein Pfändungstilel über deine Ansprüche. Dann kannst du ihn jederzeit pfänden lassen. Für die Pfändungen,kannst du bei Gericht einen Antrag stellen auf Kostenübernahme wenn du bedürftig bist.
Solltest du Beweise haben, dass er neben der Insolvenz noch nicht angegebene Einnahmen hat ,kannst du ihn bei der Staatsanwalt anzeigen.
Wichtig ist,das über die Unterhaltsschuld Titel vom Gericht hast,damit kannst du ihn jederzeit pfänden lassen.Besorge dir einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt,er kann deinen Vater anschreiben und sich deiner Sache annehmen
"Es spielt keine Rolle, wem gegenüber die Unterhaltschulden bestehen. Der Schuldner erhält die Restschuldbefreiung auch bei Unterhaltsschulden gegenüber den Kindern, dem Ehegatten oder gegenüber der Vorschusskasse."
das is die aussage einer anwaltsseite. ab dem 1.7.2014 hat sich das allerdings geändert. wer sein insolvenzverfahren davor eröffnet hat, dem verfallen sie allerdings noch.
"Es spielt keine Rolle, wem gegenüber die Unterhaltschulden bestehen. Der Schuldner erhält die Restschuldbefreiung auch bei Unterhaltsschulden gegenüber den Kindern, dem Ehegatten oder gegenüber der Vorschusskasse."
müsste wohl stimmen wenns die aussagen von einem anwalt ist^^
Unterhaltsschulden werden genauso wie alle anderen Schulden behandelt.
Falls eine Insolvenzmasse vorhanden ist, werden die Schulden anteilsmäßig daraus bedient.