Folgen der Vermögenserklärung (eidestattliche Versicheurng) -

5 Antworten

Das die Schuldnerberatung nicht weiter hilft ist normal. Wie denn auch wenn man in der Regel keine Ahnung von "tuten und blasen" hat und keine Ausbildung in der Finanzwirtschaft hat. Oder würdet Ihr einem Sozialarbeiter Euer Geld anvertrauen? Die sagen "da muss man nix machen" weil die von nix eine Ahnung haben!! http://www.schuldnerakuthilfe.com/schuldenforum/viewtopic.php?f=2&t=68

Die Abgabe der Vermögenserklärung zieht nicht die Privatinsolvenz nach sich. Das sind zwei paar Schuhe, das eine hat Nichts mit dem Anderen zu tun.

Die Vermögensauskunft hat keine direkten Folgen, ausser dass die Schufa und Kreditwürdigkeit am Ende ist; aber das war sie ja auch schon vorher. Der Sinn und Zweck warum Gläubiger gerne eine Vermögensauskunft machen lassen ist um zu erfahren wo der Schuldner noch überall Konten und/oder Vermögen hat um besser pfänden zu können. Auch den Arbeitgeber erfährt der Gläubiger zum Zwecke der Pfändung so.

Die Insolvenz ist bei so einer kleinen Summe in der Regel nicht sinnvoll. Man sollte sein nicht pfändbares Einkommen schützen, versuchen unter die pfändungsfreigrenze durch Massnahmen zu kommen und versuchen sich mit den Gläubigern zu vergleichen.

nein, die ev (eidesstattliche versicherung) zieht nicht direkt eine insolvenz nach sich. damit erklärt man nur, das man nicht zahlen kann. dazu muss man aber wahrheitsgemäß angeben welchen einnahmen im monat da sind, welche festen ausgaben, welche kreditte oder sonstigen zahlungsverpflichtungen, was man auf dem sparbuch hat etc. wenn deine mutter sparvermögen hat, wird sie evtl. verpflichtet, davon dann die vollstreckbaren schulden zu tilgen.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 16.01.2015, 11:51

naja, Sparvermögen wäre wohl die LV für den Todesfall zur Abdeckung der Beerdigungskosten, oder?

Und da wirds mir mulmig. Kann das Gericht verlangen, dass die nun gekündigt wird? Sie hat einen Rückkaufwert vond erzeit 240 € - das wäre sehr schade.

Und was ist, wenn sie EV ja jetzt abgibt, was machen dann die Gläubiger? Schulterzucken? Die versuchen doch weiter ihr Geld zu kriegen.

Hexe121967  16.01.2015, 11:54
@Kinderwerkstatt

mit der ev wird ja quasi festgestellt, das sie zur zeit zahlungsunfähig ist. da können die gläubiger halt nichts machen im moment. wo nichts zu holen ist, kann man auch nichts holen. was mit so einer sterbefallversicherung ist, kann ich dir nicht sagen. das wird aber der gerichtsvollzieher, der die ev abnimmt, sagen können.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 16.01.2015, 12:53
@Hexe121967

Danke.

Eeben telfoniere ich mit dem Anwalt meiner Mutter (nicht dem, der schuldnerberatung,d er hat echt Mist gebaut!).

Er meint, wir sollten meine Mutter doch wegen der Summe von 1.500 € akuter und vorübergehender Rückstände keine EV abgeben lassen. Das habe unter Umständen unvorhersehbare Konsequenzen. Damit spielt er auf eine Schenkung im Jahr 2010 an.

Nun, ich nehme jetzt mein Erspartes und werde die eine Vollstreckungssumme wohl bezahlen für meine Mutter. Schade, das war für unseren Urlaub gedacht, zu dem wir auch sie eingeladen hatten.

Wenn die Mutter zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wurde, sollte sie dem auch nachkommen.
Damit erklärt sie lediglich, welche Einkünfte, Ersparnisse, Besitz sie hat.

Anhand dieser Erklärung wird dann festgestellt, ob bei ihr überhaupt etwas zu pfänden wäre.
Ihr Pfändungsfreibetrag liegt derzeit bei 1049,99 Euro, wird voraussichtlich zur Jahresmitte angehoben....
Sollte die Mutter kein pfändbares Einkommen/ Vermögen besitzen, kann auch nichts gepfändet werden.

Ob die Lebensversicherung ggf. gekündigt werden müsste, hängt vom Vertrag ab
(s. hier: http://www.finanztip.de/pfaendung-der-lebensversicherung/)

Die Abgabe der Vermögensauskunft ist zwar eine Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenz ("Privatinsolvenz"), zieht diese aber nicht automatisch nach sich....
Die Vermögensauskunft kann alle zwei Jahre erneut verlangt werden.

Wenn ihre Rente unter dem pfändbaren Einkommen liegt und sie sonst kein pfändbares Vermögen hat, war der Rat richtig. Dann gibt sie die Erklärung ab und zahlt garnichts mehr. Eine Privatinsolvenz gibt es nicht automatisch. Wäre auch nicht sinnvoll, da ja nicht zu erwarten ist, dass sie irgendwann ein höheres Einkommen haben wird.

Letztlich hat deine Mutter künftig mehr Geld zur Verfügung, da sie die Kreditraten auch nicht mehr bezahlen braucht.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 16.01.2015, 12:57

Das Einkommen liegt knapp darüber.

Die Grenze sind 10.67 €, sie hat 1.069 €, somit sind 10,70 oder so pfändbar.

Ich würde meiner Mutter wünschen, dass ihr mehr Geld zum leben bleibt, derezit unterstütze ich sie etwas bei Bedarf (z. B. mit Heilkostenrechnungen, sie erhält da Therapien, die Zuzahlungspflichtig sind, medikamenten und auch Lebensmitteln...), damit sie auskommt.

Am Ende sieht es nun so aus: Ich löse auf Rat des heute konsultierten RAs mein Erspartes auf, bezahle die akuten Schulden und umgehe so die EV für meine Mutter und unvorhersehbaren Konsequenzen.

Georg63  16.01.2015, 17:06
@Kinderwerkstatt

Damit tust du den Gläubigern einen großen Gefallen - mehr nicht. Behalte dein Geld und tu deiner Mutter weiterhin gutes. Ihr schadet die EV nicht. Sie zahlt die 10,70 im Monat und gut ist. Selbst wenn sie die Sterbeversicherung auflösen muss - was ich bei dem Betrag nicht glaube - kommt sie damit insgesamt besser weg.

Die Gläubiger sind selber schuld, wenn sie einen brav zahlenden Schuldner unter Druck setzen.

wenn Deine Mutter Vermögen hat, verstehe ich nicht warum sie das nicht" verflüssigt" um ihre Schulden zu begleichen?

das ist doch nichts Schlimmes, sondern selbstverständlich ansonsten werden die Schulden doch immer mehr + evtl. Gerichtskosten + XXXX

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 16.01.2015, 11:47

Hatte ich geschrieben, dass sie Vermögen hat?

Nein! Sie hat eine Rente von 1.069 € (nur knapp über der Pfändbarkeit, ich hab nachgesehen) und eine Lebensversicherung für den Todesfall, um die Beerdigungskosten zu decken. das wars.

Ansonsten Schulden.

meine Frage war, ob die LV (Rückkaufwert 240 €) jetzt umgehend gekündigt werden muss, die Todesfallabsicherung damit hin ist, obwolöh die Schulden nicht annähernd getilgt werden.

Wenn das Geld da gewesen wäre, hätten wir längst bezahlt, wenigstens in Teilen. Sie hatte aber bereits andere Schulden zu tilgen, die dringlicher waren (Strom!) und da blieb ihr nix anderes übrig, als die anderen warten zu lassen.

Darum waren wir ja auch bei der Schuldnerberatung, die uns immer riet, abzuwarten. Tja, das haben wir nun davon!

Letztlich habe ich mit den Gläubigern versucht selbst zu verhandeln, was auch eine weile gut ging, aber nun hat sich einer eben überlegt, dass er nicht mehr warten will.

himako333  16.01.2015, 13:20
@Kinderwerkstatt

Du hast ...wurde nun zur Abgabe der Vermögenserklärung geladen (weil ja auch geraten wurde, der sofortigen Vermögenserklärung erst mal zu widersprechen....!). geschrieben, hier will sich jemand die geforderten Info's zu geben.. allerdings, wenn kein Vermögen vorhanden ist sagt man ehrlich nein!, trägt ein , streicht oder macht ein Kreuz , je danach wie der Fragebogen das erfordert :))

eine Lebensversicherung kann sie doch, da sie Pleite ist, auch nicht weiterhin bedienen und es ist doch logisch man kann nicht verschuldet Einlagen zum persönlichen Vorteil für sich oder seine Erben arbeiten lassen und gleichzeitig erwarten Gläubiger sind eine "Caritas"...

** Ein Gläubiger kann sich vom Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss holen und so beim Versicherungsunternehmen des Schuldners den aktuellen Wert der Versicherungssumme pfänden lassen**