Vermieter und Insolvenz-Benachrichtigung

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Hallo,

du solltest deinen Vermieter über die Insolvenz informieren, hast du bei deinem Treuhänder als Vermieter angegeben wird eh als Insolvenzgläubiger angeschrieben, da es sich um laufende Verbindlichkeiten handelt, die aus der Masse wenn er den § 109 Inso erklärt hat. Es sind nämlich so, wenn eine Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben ausgewiesen wird und die aus der Zeit vor Eröffnung war, fließt dieses Guthaben in die Masse du selber hast keinen Anspruch drauf, es seidenn du bist Argeträger. 2. Geht auch um die Kaution, macht der Vermieter hier nicht Vermieterpfandrecht geltend und du hast die Kaution selbst gezaht, muss die Kaution an den Treuhänder abgetreten werden. Es geht nicht nur um Rückstände sondern auch um Guhtaben. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

es ist besser du meldest dich persönlich beim Vermieter bevor der Insolvenzverwalter kommt dann kann sich der Vermieter wenigstens darauf einstellen. Und keine Angst er wird dir nicht den Kopf abhacken sondern eher eine gemeinsame Lösung mit dir suchen.

Leider genug Erfahrung mit Insolvenzen gemacht. Da ich in keinem Fall vorher weiß, wie es dazu gekommen ist und weil ich weiß, dass ich sowieso nichts machen kann, versuche ich immer, ein gutes Verhältnis mit dem insolventen Kunden aufrecht zu erhalten und so gut es geht zu pflegen. Am allerliebsten ist es mir immer, wenn ich frühzeitig erfahre, was ins Haus steht und ich ggf. sogar selbst mit dem IV Kontakt aufnehmen kann, um das weitere zu klären. Also ran, teile es dem Vermieter offen und ehrlich mit, dann wird er auch nicht Knall auf Fall den Vertrag beenden wollen, sondern erst einmal die Mitteilung des IV abwarten, die ihn dann nicht mehr überraschen wird. Schuldest Du dem Vermieter viel? Dann geh bitte nicht davon aus, dass er freudig erregt sein wird. Lass ihn ggf. wieder abkühlen, bevor Du weiter mit ihm ins Gespräch gehst.