Unwissentlich Hehlerei?

Guten Tag,

Folgender Fall. Ich und ein guter bekannter haben über ebay Kleinanzeige einen Restposten an Waren privat gekauft. Mein bekannter ist auf die Anzeige aufmerksam geworden und hat mich gefragt ob ich nicht mit investieren möchte und das mal zu probieren.

Es hat sich dabei um Ware speziell für den Sommer gehandelt welche uns seriös präsentiert wurde, das diese sich schlecht im winter verkaufen lässt und deshalb verkauft wird. Wir hatten vor, ohne weiteres bedenken diese Ware mit Gewinn weiter zu verkaufen, einmalig, auch um etwas Taschengeld für einen bevorstehenden Urlaub zu machen.

Gekauft wurde die Ware für 2000€(hälfte/hälfte). Der eigentlich warenwert ist natürlich um einiges höher. Es hat sich nun rausgestellt das diese Ware von einer örtlichen GroßhandelsFirma gestohlen wurde. Aufgrund das wir die Ware in einer Garage von dem Bruder meines bekannten gelagert haben und wir somit 3 Personen sind wird uns Gewerbsm. Bandenhehlerei vorgeworfen.

Die Ware wurde uns damals gebracht, kann mich nur grob an das Kennzeichen erinnern welches aber auch aus dem Landkreis stammte. Belege über den chatverlauf existieren keine mehr da dies bereits Ende November / Anfang Dezember gewesen ist und wir uns nichts weiter bei gedacht haben.

Ich habe als Nachweis nur meine Bankabhebung von der Hälfte des Geldes (1000€) zum besagten Zeitraum.

Ich selbst habe keinerlei Vorstrafen, arbeite selbst im öffentlichen Dienst in einem guten geregelten Job / Leben und habe keinerlei Gründe so etwas wissentlich zu tun. Zumal es ja dumm wäre über den eigenen Namen soetwas wissentlich zu verkaufen.

Ich habe dies vorerst der Polizei telefonisch so erklärt da ich mich im Urlaub befinde und werde mir natürlich auch einen guten Anwalt nehmen.

Was kann mich hier im blödsten Fall erwarten?

Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Auskunft, Strafrecht, Hehlerei
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