Hilfe, Mutter verstarb, Stiefvater sagt nichts, kein Testament

ich brauch bitte dringend Hilfe, nicht nur dass meine Mutter verstarb, nein, nun Mega-Probleme über Probleme, der Reihe nach:

Meine Mutter vertraute meinem Stiefvater blind, sie gab damals ihr elterliches Erbe, von dem eigentlich ein Teil direkt an mich gehen sollte (Wunsch ihres Vaters) auch an meinen Stiefvater. Ein Testament gibt es nicht.

Es gab Lebensversicherungen, in denen ich Begünstigter war im Todesfall, die aber vor zwei Jahren ausliefen und das Geld wurde angelegt. Ob auf ihren Namen oder den Namen meines Stiefvaters kann ich nicht sagen.

Dazu gibt es eine ETW, die steuerrechtlich nur auf den Namen des Witwers eingetragen ist, im Grundbuch. Bezahlt wurde die ETW aber von dem Geld beider, also Mutter und Stiefvater.

Nun, ich will gar nicht groß was kassieren, nur bekam ich zu hören, es wäre eh nichts bei ihr da, ich soll froh sein, wenn ich das Sparguthaben für die Kinder bekomme (sie sparte auf ihren Namen für ihre Enkel, nicht gemeinsame Enkel). Dabei wollte sie immer, dass ich das Erbteil, welches sie mit in die Ehe brachte, erhalte.

Allerdings wurden alle Gelder auf ihre gemeinsame Namen angelegt, bzw nur auf seinen Namen, so dass ich keinerlei Nachweise besitze.

Mein Stiefvater selber ist hoch vermögend, was ich ihm auch gönne, da er es hart erarbeitete....

Mir tut das alles nur weh, bin mittlerweile so wütend und traurig, da ich nicht mal ihren Schmuck haben darf.... kein Erinnerungsstück, aber die Beisetzung organisieren... und permanent 500 km einfache Entfernung pendeln...

Kann ich wahrhaft nur via Anwalt vorgehen, was ich partout nicht möchte, denn außerhalb von Geldthemen verstehen wir uns super und vor allem lieben die Enkelkinder ihren Opa, wenn er auch immer sagt, es seien nicht seine Enkel, so liebt er sie eigentlich auch.

Dass ich später nichts erbe, steht fest, da alles an sein leibliches Kind gehen wird, welches allerdings seit 16 Jahren keinen Kontakt mehr hat.

Kann mir jemand helfen??? Bei dem Thema Finanzen oder Wertsachen geht er total an die Decke...

Einerseits bilde ich doch mit meinem Stiefvater eine Erbengemeinschaft oder??

Danke schonmal....

Erbrecht, Erbe
Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.

Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.

Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.

Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe

Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich

Vielen Dank im Voraus

Ich brauch echt dringends eure Hilfe

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbe ausschlagen
Sind diese Anwaltskosten in Ordnung?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu Anwaltskosten.

Mein Bruder hat das Elternhaus geerbt. Wert ca. 200.000,- Euro.

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten? Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen? Wie lange ist das Gutachten gültig?

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen. Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Ich habe jetzt eine Rechnung von meinem Anwalt erhalten. Kosten ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Ich ging davon aus, dass ich in diesem Fall keine Kosten habe. Ist es normal, dass mein Anwalt beide Parteien abkassiert?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Gutachten, Pflichtteil
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Erbfolge leibliche Geschister und uneheliche Geschwister (nicht adoptiert)

Verzwickte Geschichte. Ein Mann heiratet Frau mit unehelichem Kind. Er adoptiert es nicht aber erteilt ihm seinen Familiennamen. Aus der Ehe gehen dann 2 eheliche Kinder hervor. Der Mann hat von seinem Vater Grundstück geerbt, baut ein Haus und hat alles auf seinem Namen belassen. Vater und Mutter unterschreiben gemeinschaftliches Testament, dass sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Erben der Überlebenden sollen „unsere Kinder“ sein. Einen Monat später ein weiteres gemeinsames Testament, indem sie sich gegenseitig einsetzen aber nur mit dem Hinweis, dass, wenn ein Kind den Pflichtteil der Verstorbenen in Anspruch nimmt, dann auch nur den Pflichtteil des Überlebenden aus dem Nachlass erhalten soll. Vater verstirbt: Die Mutter wurde im Erbscheinantrag als Alleinerbin eingesetzt. Als gesetzliche Erben sind im Erbscheinantrag aber nur die ehelichen Geschwister angegeben. Das uneheliche Kind wird nicht erwähnt. Mutter verstirbt: In welchem Verhältnis erben nun die Geschwister inkl. dem unehelichen Kind von der Mutter? War es zunächst nach Vaters Tod im Erbscheinantrag so? Hälfte Mutter Je ein Viertel 2 Geschwister Aber Mutter Alleinerbin. Jetzt steht nach Mutters Tod noch die Hälfte der Mutter zur Debatte, das zu je einem Drittel von den 3 Geschwistern geerbt wird oder ist es so, dass vom gesamten Erbe am Anfang die Kinder je ein Drittel erben? Schöner Brocken. Und was heißt im Testament „unsere Kinder“? Ist das uneheliche Kind auch damit gemeint?

Vielen Dank

Erbrecht, Erbfolge, uneheliches-kind
Ich will die Scheidung meiner Eltern.

Hallo an alle,

Bei mir Zuhause steht der Kommentar: "Wir lassen uns scheiden" immer im Raum. Meine Eltern tun letztendlich gar nichts. Trotzdem streiten sie den ganzen Tag über und wenn mein Vater betrunken ist muss ich um meine Mutter fürchten (schläge etc.). Meine Mutter meint aber das sie mit der Scheidung warten wird bis ich aus dem Haus bin..(1 Jahr). Ich sage ihr andauernd das es für mich ok ist wenn sie sich scheiden lassen wollen, da mich der Streit belastet (bin so oft ich kann nicht Zuhause). Kann ich irgendwas tun, ich als Kind, das sie sich scheiden? Ich weiß das das komisch klingt, aber ich halte es Zuhause nicht mehr aus. Meine Mutter leidet sehr unter meinem Vater, sie darf nichts mehr machen ohne sein "Ja" und sie wird überall schlecht gemacht, ohne Grund.

Seit neusten werde ich von meinem Vater bedroht, das wenn ich im Fall der Scheidung zu ihr gehe, ich von seinem Vermögen nichts mehr sehe. Geht das? (Außer mir hat mein Vater noch einen anderen Sohn aus einer früheren Beziehung, mein Halbbruder) Es klingt egoistisch...will aber wissen ob die Drohungen wirklich stimmen...Außerdem sagt er mir immer das wenn ich zu meiner Mutter ziehen sollte er mir meine Zukunft ruinieren will. (weiß nicht wie das gehen soll...)

Das alles hier zu erklären ist echt schwierig...aber ich kann so leid es mir auch tut, mein Vater nicht mehr abhaben...und für mich ist das schwer sowas zusagen, da er ja mein Vater ist.

Vielen dank im voraus für die Antworten :)

Kinder, Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Erbrecht, Scheidung, Eltern, Erbschaft
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht
Nutzungsänderung im Außenbereich

Guten Tag, Wir planen auf dem Grundstück meiner Eltern ein Haus zu bauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich von luckau Brandenburg , es gibt ein Haupthaus, 2 Scheunen, diverse Stallungen, große Landwirtschaftsflächen: Garten- und Ackerland. Im Haupthaus wohnen meine Eltern und Großeltern. Und wir wohnen momentan noch in einer kleinen Wohnung , die für die neueFamilienplanung leider nicht genügt. So, nun zu dem Problem: das Bauamt sagt, es darf nicht gebaut werden, weil Außenbereich!!! Wir würden das Grundstück aber gern am Leben erhalten und die Flächen , wenn auch nur privat, nutzen. Meine Großeltern sind über 80 und schaffen es allein nicht, meine Eltern sind voll berufstätig und haben nicht genügend Zeit. Wir würden den 4 gern unter die Arme greifen , denn wenn meine Großeltern nicht mehr sind, können meine Eltern den Hof allein auch nicht mehr halten... Also gibt es nur zwei Möglichkeiten , entweder wir bauen dort und erhalten den Hof oder wir bauen woanders und in ein paar Jahren zerfällt der Hof und die alten Herrschaften müssen über kurz oder lang ins Heim, doch das wollen wir nicht!!!! Und jetzt bauen und in 30 Jahren nochmal ist schließlich auch Schafscheiße....Was können wir tun um doch noch eine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung ( für eventuellen Scheunenumbau) zu bekommen? Gibt es noch Schlupflöcher oder Tips???? Schon mal danke im Voraus 😊😊😊😊

Hausbau, Erbrecht, Aussenbereich, Bauamt, Baurecht, Nutzungsänderung, Wohnhaus
Schenkung Haus, Geschwister auszahlen

Folgendes, ich plane das Haus mit Grundstück meiner Eltern zu übernehmen, offiziell geschätzter Wert 276.000,00 EUR, in einem Teil des Hauses sollen meine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Meine beiden Geschwister haben jeweils schon 50.000 EUR bekommen.

Meine Eltern waren bei einem Notar um einen Vertrag für die Schenkung an mich sowie die bereits gezahlten 100.000 EUR zu regeln. Vor diesem Besuch wurde davon ausgegangen, dass ich meinen Geschwistern noch eine Ausgleichszahlung zu leisten habe. Der Notar äußerte sich natürlich nicht über die Summe, gab jedoch zu bedenken, dass dieses Wohnrecht auch berechnet werden sollte. Als kleinen Hinweis hat er uns noch zwei kleine Sachen mit auf den Weg gegeben: statistische Lebenserwartung und Kaltmiete.

Daraufhin haben wir 30 Jahre (Lebenserwartung meiner Mutter nach Statistik) * einen niedrigen Mietsatz von 500 EUR (Wohnung hat etwa 100qm) gerechnet, das entspricht 180.000 EUR

276.000 minus 100.000 minus 180.000 = nichts mehr

Das besagt ja irgendwie das ich "leer" ausgehen würde, bzw. sogar eine Zahlung von meinen Geschwistern bekommen sollte.

Ist ja Blödsinn, will ICH nicht und wollen meine Eltern nicht.

Jetzt haben wir uns mal zusammen gesetzt und diese Punkte erläutert: Wie man sich denken kann, gab es natürlich Streit.

Mein Bruder besteht auf eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR. Meine Schwester kann diese ("meine") Rechnung nachvollziehen.

Da ich davon ausgegangen bin einen Teil auszuzahlen, wäre ich generell bereit an meine Geschwister zu zahlen, jedoch nicht in dieser Höhe, da ich ja laut DIESER Rechnung eigentlich ja eh schon benachteiligt wäre. (Benachteiligt ja nur wenn die 30 Jahre voll ausgeschöpft werden, im Vorteil (rein finanziell) wenn meine Eltern nach Unterschrift versterben)

Nun meine Frage: Habe ich einen groben Fehler in dem Denkansatz? Wie könnte man das alternativ rechnen?

Erbrecht, Geschwister, Schenkung, Auszahlen
Ehepaar Haus gegenseitige Schenkung Rückfall

Das Ehepaar x und y hat sich unter anderem zur Alterssicherung ein kleines Häuschen mit zwei Wohneinheiten gekauft. Nun haben beide Kinder aus vorherigen Ehen, welche im Falle des Todes des entsprechenden Elternteils Pflichtteilserbberechtigt für das halbe Haus wären. Dieses soll aber dem länger Lebenden zur Absicherung vollständig zur Verfügung stehen. Da sich eines der Kinder mit einem Erbverzicht ( und entsprechender testamentarischer Regelung) nicht Einverstanden erklären möchte, kam in den letzten Tagen ( nach einem Fernsehbericht in dem es wohl um Schenkungen ging) zu folgender Überlegung.

X und Y vereinbaren nachträglich Gütertrennung und teilen in diesem Wege auch das Haus in zwei Einheiten A und B.

Dann schenkt X seine Wohneinheit A der Y und Y schenkt ihre Einheit B dem X. Der Wert der einzelnen Einheit liegt unter dem Grenzwert für die Schenkungssteuer UND es wird bei den Schenkungen jeweils eine Rückfallklausel für den Fall des Vorversterbens eingeflochten.

Sollte nun zum Beispiel X versterben, so würde die Ihm Geschenkte Einheit B automatisch wieder an Y fallen, an der Schenkung des X an Y würde sich aber nichts ändern, so das Y nun Eigentümerin des gesamten Hauses wäre, ohne, das es zur Erbmasse gehören würde.

ist dieses so umsetzbar ???

Und bevor nun ethisch/moralisch gemeckert wird, es soll dann auch direkt testamentarisch geregelt werden, dass das Haus zu gleichen Teilen an alle Kinder geht, wenn auch der andere verstirbt.

Steuern, Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Altersvorsorge, Eigentumswohnung, Hauskauf, Schenkung
Haus zu 50% geerbt und jetzt Ärger mit der Aufteilung der Haus- und Verbrauchskosten

Ich habe zu 50% Miteigentum an einer Immobilie geerbt. Es gibt noch einen weiteren Miteigentümer. Beide Eigentümer stehen zu 50% im Grundbuch. Wie werden die Hauskosten (Versicherungen, Kredite) und Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizoil, Müll ect.) aufgeteilt? Es gibt keine getrennten Zähler und auch keinen separaten Eingang. Beide Eigentümer bewohnen die Immobilie zu je 50% (jeder 1 Stockwerk), aber aktuell trage ich fast alle Kosten alleine und der andere Miteigentümer möchte nicht zahlen. Meine Fragen: Muss der andere Miteigentümer von allen Kosten 50% tragen, weil er auch zu 50% im Grundbuch steht? Der andere Miteigentümer hat bis zu meinem Einzug zuvor einige Monaten alleine das Haus bewohnt und auch hier trug ich sämtliche Haus- und Verbrauchskosten. Normal müsste der andere Eigentümer in dieser Zeit seine Verbrauchskosten (Strom, Wasser...) zu 100% tragen und ich nur zu 50% die Hauskosten, da diese mit dem Erbfall zu 50% auf mich übergegangen sind (Versicherung, Kredit)? Und erst mit meinem Einzug muss ich die Verbrauchskosten zu 50% tragen oder? Muss denn zwingend ein Miteigentümerkonto errichtet werden oder kann man diese Kosten auch per Dauerauftrag gegenseitig verrechnen? Da die meisten Versicherungen keine Splittung der Rechnungen vornehmen. Alle nötigen Unterlagen für die Berechnung der Kosten liegen mir vor. Wenn es nicht anders geht, muss ich mich anwaltlich beraten lassen, aber dies verursacht für mich wieder Kosten. Deshalb wollte ich erst einmal hier nachfragen mit der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe!

Recht, Anwalt, Erbrecht
Generalvollmacht von Lebensgefährtin gegen leibliche Tochter, was kann ich als Tochter nun tun?

.Mein Vater ist krank und lag einige Wochen stationär. Bereits am 19.01.2015 sollte er entlassen werden (nach Hause). Er ist nicht nach Hause entlassen wurden, sondern seine Lebensgefährtin hat einen Pflegeplatz organisiert und gleich noch eine Generalvollmacht verfasst. Als ich meinen Vater im Pflegeheim besuchen wollte, hat mich der Schlag getroffen. Ich habe von der Heimleitung erfahren, dass eine solche Vollmacht besteht und ich so gesagt, nicht einmal erfahren werde, wie es meinem Vater geht, wenn es die Lebensgefährtin nicht möchte. Schrecklich! Aber ich habe möglicherweise Glück. Mein Vater ist bereit drei Tage später wieder ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Ärzte wissen noch nichts von einer Vollmacht und ich erfahre noch, wie es meinem Vater geht.

Meine Frage ist an euch, wie kann ich diese Generalvollmacht anfechten. Ich gehe mal davon aus, dass sie dieses Schriftstück meinem Vater untergeschoben hat bzw. nicht die ganze Wahrheit dazu mit meinem Vater besprochen hat. Ich habe bereits einen Anwalt konsultiert, aber wir haben erst am Donnerstag 29.01.15 einen Termin. Möglicherweise läuft mir die Zeit weg, da mein Vater bereits Anzeichen einer Demenz aufzeigt bzw. geistig nicht einwandfrei in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.

Was soll ich tun? Bitte um Antworten!!!

Danke im voraus!

Erbrecht, Zivilrecht, generalvollmacht
Rechtsgültigkeit von Eigentumsüberschreibung

Hallo, liebe Comm.

unsere Mutter hat meinem Bruder und mir im Februar 2010 ihr Hauseigentum überschrieben. Es handelt sich um eine halbe Altbauhälfte (Zechenbau, unsaniert) mit Grundstück. Geschätzter Wert etwa 60.000 €.

Nun hat meine Mutter im Jahr 2012 aus Dummheit Schulden i. H. v. mittlerweile 2.000 € gemacht (unbezahlte Rechnungen inkl. aller Kosten durch Mahnverfahren unter Beteiligung des Gerichtsvollziehers). Es handelt sich nur um 2 Gläuibger, die sie auch in Raten abzahlen wollen würde, diese verweigern aber eine Ratenzahlungsvereinbarung. verständlich, denn meine Mutter hat sie einfach zu lange ignoriert und bereits zuvor vereinbarte Raten nicht bezahlt.

Wir sind diesbezgl. bereits bei der Schuldnerberatung gewesen, diese riet uns, die Sache erst mal möglichst lange aus zu sitzen, da die Renteneinkünfte meiner Mutter nicht pfändbar wären.

Es besteht aber die Gefahr der Vermögensoffenlegung und in dem Fall würde ggf. die Schenkung rückgängig gemacht werden können.

Ab wann also ist die Überschreibung nun wirklich rechtsgültig? Nach 10 Jahren? Oder gibt es auch Ausnahmen?

Das Haus ist übrigens noch mit etwa 30.000 € belastet . Mein Bruder und ich zahlen es noch 12 Jahre ab.

Bitte nur sachlich gemeinte Ratschläge, wir wissen selbst wie blöd das Verhalten von meiner Mutter bzgl. der Gläubiger war.

Finanzen, Schulden, Recht, Erbrecht, Eigentum, Privatinsolvenz, schenken, Schenkung, Überschreibung
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Alleinerbe will Vermächtnis - oder doch AUFLAGE? nicht erfüllen

Hallo, ich bin jetzt total verzweifelt. Ich habe hier vor ca. 2 Wochen 2 Fragen gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/alleinerbe-will-vermaechtnis-nicht-erfuellen und eine Frage zum Testament

Meine Mutter, Witwe, ist gestorben. Sie hat ein Testament hinterlassen. Wir sind 3 Geschwister. Mein Bruder wurde als Alleinerbe eingesetzt. Er erbt das Elternhaus (Zweifamilienhaus) mit Grundstück, und noch ein Bauplatz. Mit dem Vermächtnis, meine Schwester soll das Bauplatz erhalten, mir soll er Wohnrecht im Elternhaus zu gewähren. Ich wohne im Elternhaus, mein Bruder momentan auch.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar in Hessen erfasst. Im Testament steht wirklich AUFLAGE, mein Anwalt (Erstberatung) hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint.

KOPIE: Meiner Tochter, wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, nicht übertragbar, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. K. Ende

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches … unentgeltliches Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich hier überhaupt ein Pflichtteilsanspruch zu ihren Gunsten ergibt. Der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch über den Wert des Nachlasses wird jedoch vollumfänglich anerkannt. Damit ist keine Anerkenntnis ihres Pflichtteilsanspruchs verbunden. K. Ende

Heute kam ein zweiter Brief von RA: KOPIE:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Eine Wertermittlung des Flurstücks xx und Gebäude und Freifläche kann meinem Mandat ebenfalls nicht zugemutet werden, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Rechtsprechung des BGH abgedruckt unter FamRZ 1989, S. 856 sowie OLG Schleswig, Beschluss von 30.07.2010 abg.unter FamRZ 2011, S. 148.

Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht? Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren verjährt und ich muss dann ausziehen? Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Pflichtteil
Konto geplündert von einem Erben (mit Vollmacht) bevor der Erblasser im Krankenhaus gestorben ist

hallo zusammen,

ich hoffe sie wissen rat. mein vater hatte anfang januar 2014 einen schweren schlaganfall an dem er am 07.02. 2014 verstarb. meine schwester hatte eine bankvollmacht. ich muss dazu sagen, mein vater hatte bis dato immer seine bankgeschäfte selbst erledigt. er war also nicht entmündigt oder ähnliches. er hatte nur für den notfall meiner schwester diese vollmacht gegeben. während mein vater im krankenhaus war hat meine schwester von den sparbüchern insgesamt 12050 euro abgehoben. natürlich ohne sein wissen da er ja schwer krank im krankenhaus lag. normalerweise stünde mir ja als sein sohn die hälfte der 12050 euro zu. meine schwester rückt aber nichts raus. sie sagt einfach, sie hat den größten teil des geldes vor seinem tod abgehoben und deshalb ist es ihr geld. weiterhin hat sie mir ihr mietbuch vorgelegt wo sie jeden monat die miete in bar an meinen vater gezahlt hat (wir wohnen alle im gleichen haus, elternhaus das wir auch geerbt haben) und behauptet nun auch noch das sie mit unserem vater vereinbart hätte die kaltmiete nach seinem tod wieder zurück zu erhalten und das wären diese 12050 euro (sie hat keine schriftliche vereinbarung mit meinem vater). für mich ist meine schwester total abgebrüht und verlogen. ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist. kann mir jemand weiterhelfen. ich würde mich sehr freuen. vielen dank im voraus.

gruß

peter

Erbrecht, Unterschlagung
Grundbucheintrag : ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Eigentümer

Hallo, wir wollen ein Einfamilienhaus bauen.

Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt.

Nun geht es um den Grundbucheintrag.

Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.

Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?

Kann man das so im Grundbuch eintragen, dass nur das alte Haus ihm gehört?

Was ist wenn er verstirbt (mein Mann hat noch 2 Brüder, der eine verzichtet derzeit auf irgendein Erbe, hat genug Geld, der andere wohnt auf einem Grundtsück neben Schwiegervater in einem eigenen Haus, aber auch da will Schwiegervater im Grundbuch stehen oder stehen bleiben, keine Ahnung warum).

Das Grundstück soll eigentlich nicht geteilt werden, weil dann 2 lange Grundstücke entstehen - unser Teil zum Bebauen ist 21m breit und 36m lang.

Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?

Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht, würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?

Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...

Man ist das alles kompliziert, wenn ich einen Beratungstermin beim Anwalt möchte, welches Fachgebiet wäre das? Was kostet so eine Beratung ca.?

LG und vielen Dank!

Hausbau, Erbrecht, Immobilien, Grundbuch
Erbvertrag: hat Geschwister Recht auf Einsicht/Auskunft?

Eine Freundin soll wohl seitens ihrer Eltern und des Bruders beim späteren Erbe benachteiligt werden. Zwischen den Eltern (Erblasser) und dem Bruder der Freundin wurde vor einigen Jahren offenbar ein Erbvertrag geschlossen. Konkret: alle drei waren beim Notar und haben etwas gemeinsam unterschrieben,es ging um das Erbe/Haus. Spricht also für Erbvertrag,was sollte es sonst sein?! Es gibt dazu nur die mündliche Auskunft des Vaters und der (schlechtinformierten) Mutter, dass die Tochter ihren Pflichtteil vom Haus bekäme. Selbst auf den sollte sie damals schriftlich verzichten,was sie aber verweigert hat. Der Pflichtteil wäre also 1/4 des Wertes (Hälfte des gesetzl.Erbes bei zwei erbberechtigten Kindern). Ihr Bruder bekäme demnach 3/4. Das ist ungerecht, aber nicht unzulässig. Leider macht der Vater so eine Geheimniskrämerei um dieses Schriftstück, weigert sich, es der Tochter zu zeigen. Sie würde gerne genau wissen,was darin steht. Vor allem weil der Bruder -der bevorzugte Erbe- schlecht mit Geld umgehen kann und sie sich heute schon auf einen teuren Rechtsstreit bezügl. Auszahlung des Pflichtteils "freuen" kann. Sie will sich deshalb jetzt schon von einem Anwalt beraten lassen, wie man diesen Schwierigkeiten verbeugen könnte. Dazu müsste sie aber erstmal wissen, was genau in dieser notariellen Urkunde festgehalten ist. Frage: hat die Tochter irgendeinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Einsicht in den Erbvertrag?

Erbrecht, erbvertrag

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