Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?

Hallo,Ich habe mal eine Frage - vielleicht könntet ihr mir weiter helfen....mein Opa hat eine Eigentumswohnung die auf mich überschrieben wurde schon vor langer Zeit. Er hat bis zum ableben Wohnrecht. Jetzt ist es aber so, daß er 86 ist und öfters was vergisst oder einfach hier und da etwas passiert...oder hinfällt...jetzt hatte er diese Woche einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. Nun haben wir schon länger an ein Pflegeheim gedacht, ...eigentlich ist er kein Pflegefall..aber halt alt und alleine zuhause, muss bestimmte Medikamente nehmen ect. Aber da nun dies passierte müssen wir früher oder später daran denken. Meine Mutter hat sich in einem Pflegeheim mal nach den kosten erkundigt...1600 Euro bei Pflegestufe 1 muss er noch selber tragen...lange rede kurzer sinn...da würde er jeden Monat 400 euro minus machen wenn er die kosten der Wohnung noch tragen muss. Gibt es noch andere alternativen zum Pflegeheim? Ich glaube Altenheim in dem Sinn ist 1. auch nicht billiger und 2. ist man da glaube ich mehr alleine als im Pflegeheim. Also er kann halt weder selbst kochen noch macht er seine Wohnung sauber ect...aber die kosten für ein Pfleheim ist ja immense. Und was uns auch im Magen liegt..das passiert mit der Wohnung...laut Sparkasse ( Verwalter der Eigentumswohnungen) müssen die Nebenkosten ja weiter gezahlt werden...aber er kann doch nicht sein Pflegehim PLUS die Wohnung zahlen ??? Und meine Mutter lebt ( leider) seit kurzem von der Sozialhilfe und wir selbst haben ein Haus abzuzahlen plus dieses jahr ging so viel schief, wir brauchten eine neue Küche und bei der gelegenheit hat man fest gestellt das das Haus noch total alte Stoffstromleitungen hat die teils schon gebrennt haben...es MUSSTE ALLES neu gemacht werden....die Küche kam somit 3mal so teuer PLUS das Auto meines Mannes ging kaputt und er brauchte ein neues....Schulden über Schulden....was sollen wir jetzt tun? Eigentlich war mal geplant-als alles noch in Ordnung war, das meine Eltern ( meine Mutter ist allerdings jetzt geschieden) ihre Sachen haben und ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt) aber nun kommt das mit dem Pflegeheim dazwischen...was machen wir denn jetzt :( ????????

Familie, Geld, Schulden, Altersheim, Erbrecht, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Pflegeheim, pflegschaft, Sozialhilfe, wohnrecht auf lebenszeit, Überschreibung
Vom eigenen Vater hintergangen worden...

Hallo,

ich habe ein ziemlich dickes Problem, welches mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Wer meine anderen Fragen vielleicht kennt weiß, dass mein Bruder, ich und unser Vater mittlerweile Eigentümer des ehemaligen Hauses meiner Großmutter sind. Ich habe ihn natürlich im Vorfeld gebeten, mir alle wichtigen Dokumente/Unterlagen über dieses Haus zu geben, damit ich nicht die Katze im Sack erhalte, sozusagen. Er hat mir auch Dokumente gegeben und mir Fragen, die für mich zur Entscheidung wichtig waren, beantwortet. Falsch, wie ich mittlerweile weiß. Wir haben diesen Notarvertrag nach langem Hin- und Her letzten Endes unterschrieben und jetzt fängt das alles an, richtig schön blöd zu werden.

Mit der Zeit habe ich immer wieder neue Dinge erfahren die ich vorher nicht wusste. Es gibt Verträge sowie Informationen, die mir (willentlich) verschwiegen wurden und ich sowie mein Bruder wurden, wenn man es so nennen kann, verarscht. Und das vom eigenen Vater. Das Ganze geht jetzt so weit, dass ich von diesem Vertrag zurücktreten bzw. das Eigentum nur auf meinen Vater alleine umschreiben lassen möchte. Dass da Geld kostet, weiß ich - bin ich aber bereit, zu zahlen. Denn die Dinge, die möglicherweise auf uns zukommen sind immens und ich bin nicht bereit, mit 23 Jahren zu verschulden oder dermaßen viele Probleme an der Backe zu haben.

Ich habe meinem Vater natürlich vertraut, denn wer geht schon davon aus, dass er einen dermaßen hintergeht. Also jegliche Vorwürfe diverser Moralapostel die hier herumgeistern, werden nicht benötigt - wenn ich die Informationen, die ich heute (natürlich zu spät) habe, früher gehabt hätte, hätte ich das Ding nie unterschrieben. Soviel steht fest.

Jetzt meine eigentliche Frage: weiß hier zufällig jemand, ob man diesen Notarvertrag rückgängig machen kann oder ob man einen neuen aufsetzen muss (mit einem Eigentümer: meinem Vater) und wie viel das ungefähr kostet. Meines Wissens nach hat das damals an die 700,- EUR gekostet, die aber mein Vater übernommen hat.

Danke euch schonmal!

Sassie

Mietrecht, Erbrecht, Vater, Notarvertrag, hintergangen, Vertragsrücktritt
Erwachsenenadoption: Erfolgsaussichten, Unterlagen, Hindernisse, Dauer, Kosten

Ich habe einen älteren Bekannten, den ich seit ca. 8 Jahren unterstütze. Er hat viele schwerwiegende Krankheiten hinter sich, wurde von mir tw. täglich über Monate hinweg zum Arzt oder ins Krankenhaus gefahren. Er ist Bestandteil unserer Familie. Mein leiblicher Vater ist verstorben, meine Mutter lebt. Der Bekannte ist geschieden und hat ein erwachsenes leibliches Kind. Das Kind kennt nicht seinen gesundheitlichen Zustand, kam nur regelmäßig mit Unterhaltsforderungen, dem Wunsch nach einem neuen Auto usw., so dass der Kontakt schlussendlich vor vielen Jahren abbrach. Er möchte nun mich als Erbin einsetzen (ich habe bislang in keinster Weise Zuwendungen, größere Geschenke o. ä. erhalten). Das Kind wäre 100 % erbberechtigt, Pflichtteil wäre also immer noch 50 %. Aus großer Dankbarkeit mir gegenüber und um das Erbe freier verteilen zu können, möchte der Onkel mich daher adoptieren. Dann würden dem Kind nach wie vor 25 % als Pflichtteil bleiben, mir könnte er dann 50 % vererben (mit dem viel höheren Freibetrag) und die restlichen 25 % frei verteilen. Ich kenne die genauen Vermögensverhältnisse nicht, habe aber keinerlei Angst vor möglichen Unterhaltsansprüchen seinerseits. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit würden wir uns ja so oder so um ihn kümmern... Dazu habe ich vielerlei Fragen, die ich nicht alle im Internet beantwortet finde (ein geplanter Termin bei einem RA/Notar muss noch warten, bis er sich von einer kürzlichen OP besser erholt hat, so dass ich nun ggf. schon mit den Vorbereitungen beginnen würde). 1. Hat das Aussichten auf Erfolg? 2. Welche Dokumente auf beiden Seiten werden benötigt? 3. Kann ich die Dokumente für ihn mit einer Vollmacht besorgen, da er ja nicht so richtig belastbar ist? 4. Ist es korrekt, dass ein Gesundheitszeignis benötigt wird (wenn ja, ist es genau das, was man braucht, wenn man in einem Lebensmittel-Betrieb arbeitet???)? 5. Wie lange dauert der Prozess (seine Gesundheit unterliegt großen Schwankungen, so dass es leider sein könnte, dass wir nicht soo viel Zeit haben)? 6. Muss meine Mutter zustimmen oder nur mein Mann? 7. Wird sein Kind davon in Kenntnis gesetzt und hat es Einspruchsrecht? 8. Was kostet das in etwa bzw. wonach richten sich die Kosten? 9. Bleibt rechtlich gesehen mein Erbanspruch bei meiner Mutter bestehen? 10. Werden unsere Kinder dann im gleichen Zug seine Enkel (und erhalten entsprechende Freibeträge)? 11. Gibt es Fristen (wie etwa bei der Schenkung), so dass man nicht sofort erbberechtig wäre? 12. Wird dadurch mein Mädchenname rückwirkend zwangsläufig verändert (bin ja schon lange verheiratet und würde darauf keinen Wert legen)?

Ich hoffe, dass hier jemand die eine oder andere Frage beantworten kann. Vielen Dank!

Dauer, Erbrecht, Kosten, Unterlagen, Erwachsenenadoption
Pflichtteil trotz daß vermutl.Eigentum auf Stiefmutter überschrieben

Hallo,

mich beschäftigt seit einiger Zeit folgendes : Meine Eltern ließen sich scheiden als ich ca. 7 Jahre alt war..Meiner Mutter wurde ich weggenommen und lebte dann dann viele Jahre bei Tante u.Onkel meines Vaters. Er heiratete dann wieder, eine Frau mit eigenen zwei fast gleichaltrigen Töchtern und ich lebte dann noch wenige Jahre dort in dieser Familie, mit der ich nicht klar kam. Viele Jahre besteht kein Kontakt mehr zu ihnen.Es war mein Wunsch und mein Vater bemühte sich auch nicht darum . In Ihrer Ehe, die anderen beiden Kinder waren schon ausgezogen, kauften sie sich eine Wohnung .Beide hatten kein Vermögen, aber beide hatten jeweils einen Bausparverträge und...mein Vater war noch einige Jahre berufstätig ,später mit guter Rente.Sie hatte eigentlich nie richtig gearbeitet wovon sie eine großartige Rente erwarteten konnte.

Nun frage ich mich ob mein Vater überhaupt noch lebt. (Vom Tod seines Onkels wurde ich auch nicht informiert.) Im Telefonregister ist nur die Stiefmutter eingetragen.

Wäre es möglich , daß die Wohnung ganz auf meine Stiefmutter überschrieben wurde und ich somit kein Pflichtteil erhalte ? Und sie dies Erbe ,mit ihrem Tod ,auf ihre Töchter schreibt ? Vielleicht ist die Wohnung auch als eine Sicherheit wenn sie ein Pflegefall wird. Das weiß man nicht. Als ich noch Kontakt hatte, meinte mein Vater mal zu mir, daß es ein Erbe für mich geben wird, nicht viel, aber ein wenig. Aber das waren ja noch andere Zeiten, als noch etwas Kontakt bestand. Vielleicht hat jemand eine Anwort für mich.Es gibt allerlei Geschichten über Erbe etc. Ich bedanke mich schon mal im voraus, Cesarina

Erbrecht
Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung
Erbrecht - Eltern geschieden und Vater verstorben - Sohn Erbschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Eltern haben sich in 2002 scheiden lassen. Seitdem lebe ich mit meiner Mutter zusammen. Nach der Scheidung hatte sie auch das alleinige Sorge- und Umgangsrecht. Ich hatte seit 2002 keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Jetzt bin ich 20 Jahre alt. Vor ca. einer Woche kam mein Onkel bei uns vorbei und teilte uns mit, dass mein Vater verstorben ist. Da die beiden Familien nach der Scheidung zerstitten waren und man seitdem auch keinen Kontakt mehr hatte, weiß ich leider nicht wann und wo genau und an was mein Vater verstorben ist. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf sein Erbe hätte. Ich weiß, dass mein Vater nach der Scheidung eine Freundin hatte, vllt. hat er sie geheiratet, wie gesagt, ich hatte seit der Scheidung im Jahr 2002 kein Kontakt mehr zu ihm.

Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich, trotz der Scheidung meiner Eltern, Anspruch auf ein Teil seines Erbes? Wenn ja, wie viel wäre der prozentuale Anteil, bzw. der Pflichtanteil? (Ich weiß nicht, ob er ein Testament hatte. Er war zum Zeitpunkt des Todes 53 Jahre alt.) Wohin müsste ich mich wenden, um herauszufinden, wann, wo und an was er gestorben ist und wo könnte ich meine evtl. Erbschaft, falls vorhanden, geltend machen? (Meinen Onkel brauche ich nicht zu fragen, die Familien wollen keinen Kontankt mehr zueinenander haben.)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Freundliche Grüße

officemanager

Testament, Tod, Erbrecht, Erbe, Scheidung, Vater, Eltern, Erbschaft
Kontoauflösung mit Teilerbschein

Hallo! Ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht und hoffe auf ein paar Tipps. Ziel ist die Auflösung eines Girokontos.

Ausgangslage ist eine Erbschaft die zu gleichen Teilen auf 5 Erben aufgeteilt ist. Zum Erbe gehören mehrere Konten mit Guthaben. Vor allem die Auflösung eines Girokontos ist Ziel. Seit nunmehr 12 Jahren ist keine Auflösung möglich.

4/5 der Erben sind sich einig im Handeln und Vorgehen und streben die Auflösung an. Für diesen Teil der Erben besteht ein Teilerbschein. Diessollte ja eigentlich im Interesse derErfüllung des Erbes sein.

Der andere Erbe (Anteil 1/5) verweigert jede Zusammenarbeit. Keine Gespräche möglich, kein Briefkasten (Keine Zustellung möglich).

Nun meine konkrete Frage! Wie kann man eine Auflösung anstreben. Im Sinne einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung ist eine Auflösung absolut sinnvoll. Zum einen wird so das Erbe erfüllt und zum anderen das Erbe vor weiterem finaziellen Schaden bewahrt. Seit 12 Jahren werden jeden Monat Kontoführungsgebühren vom Guthaben abgezogen, wodurch immer weniger Geld erhalten bleibt. Somit schadet der Erbe (1/5 Anteil) dem Erbe durch seine Nicht-Mitwirkung.

Also sollte doch per Mehrheitsentscheidung eine Auflösung im Sinne der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung möglich sein, oder?

Ich hoffe ich konnte die Umstände in den Grundzügen nachvollziehbar machen und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten! Kosten für einen erneuten Anwalt können nach Jahren der Streitigkeiten kaum noch weiterhin gezahlt werden.

Vielen Dank im Vorraus!

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Erbschleicherin, was kann ich tun?

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen, bin Studentin und kann mir keinen Anwalt leisten.

Meine Eltern sind derzeit NOCH am papier verheiratet, mein Vater hat seit 2 Monaten eine neue Freundin und will sich scheiden lassen. Mein Vater ist schwer krank und hat daher leider nicht mehr allzulang zu leben. Seine Freundin weiß das natürlich und zieht ihm einerseits das Geld aus der Tasche (ihr schenkt er mal eben 1000e von Euros für shoppen und Urlaub während ich nur das gesetzl. Minimum an Unterhalt bekomme) und redet ihm ein er soll sich scheiden lassen, sie heiraten und damit als Erbin einsetzen. Ganz konkret geht es um die Eigentumswohnung die meinen Eltern gehört. Bei einer Scheidung würde er meine Mutter auszahlen (sie könnte es sich nicht leisten). Damit würde ihm die Wohnung gehören. Wie wäre das, wenn er seine Freundin wirklich heiraten würde, stünden ihr dann 50% der Wohnung zu und mir 50% wenn er danach verstirbt? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Es geht mir nicht unbedingt um den materiellen Wert, es ist die Wohnung in der ich groß geworden bin und da hängen viele Erinnerungen daran. Davon abgesehen würde mich das zutiefst teffen, wenn ich die Wohnung mit einer Frau die meinen Vater nicht liebt sondern nur dem Erbe nachjagt teilen müsste. Es ist schon schwer genug zuzusehen wie sie ihm etwas vorspielt. Ich könnte sie nicht auszahlen und würde sie dadurch verlieren?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, ich bin wirklich zutiefst verzweifelt!! Gibts denn nicht irgendetwas mit dem ich oben geschilderten Fall verhindern kann?

Liebe Grüße Idylle

Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Gesetz, Erbschaft

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