Befreit eine Abschichtung (Entlassung aus der Erbengemeinschaft) meine Mutter vor der Zahlung von Pflichtanteilen, nach dem Verkauf einer Immobilie?

Hallo,

kurz zum Hintergrund: Im November 2015 ist mein Vater verstorben. Leider hat er kein Testament gemacht und wir haben damals nicht gewusst, dass man innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausschlagen muss.

Jetzt stehen meine Mutter sowie wir 5 Kinder (alle volljährig) als Erbengemeinschaft fest und sind in Bezug auf das Haus meiner Eltern auch haftbar.

Nun ist mir ein interessanter Bericht "zugeflogen", welcher die Möglichkeit einer sogenannnten Abschichtung eröffnet. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass wir (alle Kinder) einvernehmlich aus der Erbengemeinschaft austreten und in diesem Zuge alle Ansprüche verlieren bwz. unseren Erbanteil auf meine Mutter überschreiben. Parallel dazu muss allerdings die finanzierende Bank des Hauskredites diesem Schritt zustimmen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Weiß jemand ob man (unter der Voraussetzung das die Bank einwilligt), den Anspruch auf den Pflichtanteil nach dem Hausverkauf verlieren würde, wenn man das Abschichtungsverfahren einleitet?

WIchtig hierbei ist, dass wir das genau so wollen. Die Pflichtanteile wären in Summe zu hoch, als das wir in Verbindung mit der aktuellen Darlehensschuld einen angemessenen Verkaufspreis erzielen könnten. Würde allerdings kein Pflichtanteil seitens meiner Mutter gezahlt werden müssen, würde das enorm helfen, um in dessen Folge auch wirklich schuldenfrei zu sein.

Erbrecht, Erbe
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Ausgleichspflicht unter Geschwistern im Erbfall?

Wer kann Auskunft geben ? 1.) Die Eltern (Gütergemeinschaft) schenken einem Kind vor drei Jahren 30 Tsd. € damit es sein Haus sanieren kann. Jetzt ist der Erbfall eingetreten, die Mutter ist verstorben. Reicht eine damlige schriftliche Vereinbarung (= Verfügung) ohne Notar oder Anwalt aus, in geregelt wurde, daß diese Summe unter den Geschwistern nicht ausgeglichen werden muß, (Thema Pflichtteilergänzung) mit dem Hinweis, daß diese Summe auf den Pflichtteil des Kindes angerechnet werden soll. Oder ist hierfür zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich ? 2.) Die Eltern haben diesem Kind vor einem Jahr ihr gemeinsames Haus überschrieben.
3.) Da Geschwister nun Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils erheben, wir diese Summe dem fiktiven Nachlass zugerechnet. Muß nun der Erlasser oder der Beschenkte auszahlen ( falls Frage 1 nicht greift ) ? 4.) Der Vater hat aber das Geld in Höhe der Pflichtteile nicht mehr, (kostenintensive Pflege der Mutter bis zum Ableben) Können die Schenkungen evtl. zurückgefordert werden um die Ansprüche der Geschwister zu befrieden? Der Vater müßte einen Kredit aufnehmen den er als 91-jähriger vermutlich nicht mehr bekommen würde.
5.) Der Vater regt sich derart über die Forderung seiner Tochter auf ( sie hat per Anwalt eine Vermögensübersicht angefordert ) daß ich Angst habe, daß er einem nächsten Herzinfarkt erliegt. Er will auf die Anfrage des Rechstanwalts nicht reagieren und es zu einem Prozeß kommen lassen. Entstehen ihm dann noch höhere Kosten? Leider ist mit dieser Tochter nicht zu reden, sie hatten seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr.

Danke schon mal vorab wenn jemand Auskunft geben kann

Erbrecht
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Ist es innerhalb einer Erbengemeinschaft rechtlich möglich, sich einen Teil der Erbmasse ausbezahlen zu lassen und gibt es für die Auszahlung Fristen?

Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Kindern und einer Mutter. Zur Erbmasse gehören Barvermögen (Geld, Aktien, Wertgegenstände wie Auto) und eine Immobilie. Unterschiedliche Standpunkte und Streit führten so weit, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe, der meinen Brüdern eine Aufstellung der Erbmasse Barvermögen hat zukommen lassen, aus der ersichtlich ist, welchen Anteil am Barvermögen jeder Erbe erhält. Der Wertgegenstand Auto ist nicht mit enthalten, da die Veräußerung des Wagens sich auf unbestimmte Zeit noch hinzieht. Eine Grundbucheintragung ist auf mein Veranlassen hin von Amts wegen schon vor knapp einem halben Jahr erfolgt, so dass die Immobilie meines Erachtens erst einmal nicht zur Debatte steht. Wir ringen seit ein einviertel Jahren um eine Lösung in Sachen Erbe und kommen zu keinem Ergebnis. Der älteste Bruder weigert sich mit mir zu reden. Er will, soweit ich dies vom Jüngeren weiß, den Anteil vom Auto, vom Barvermögen und von der Immobilie in einem Betrag auf einmal, ansonsten würde er Klage gegen mich erheben, falls sich mein jüngerer Bruder und ich uns jetzt den Anteil vom Barvermögen überweisen lassen (das Auto vorerst ausgenommen). Muss die Auszahlung eines Teilbetrags des Erbes (ist Teilbetrag überhaupt möglich?) an alle drei Kinder zum selben Zeitpunkt erfolgen? Was ist, wenn sich eines der Erben wie in meinem Fall sperrt? Gibt es in solchem Fall eine Frist? Mein Anwalt hat die Brüder dazu aufgefordert, sich innerhalb von drei Wochen zur Aufstellung zu äußern. Der älteste Bruder hat dem Anwalt seine Einwände mitgeteilt, seither ist weiter aber nichts passiert.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbgemeinschaft
Muß man als Miterbe einer Immobilie einen "Mietvertrag" bei Selbstnutzung abschließen bzw. bisherige Miete ändern?

Meine Lebensgefährtin hat mit ihrer Schwester im Frühjahr diesen Jahres gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu 50/50 geerbt .

Wir bewohnen seit 2009 eine von 4 Wohnungen in diesem Haus. Bei Einzug 2009 wurde mit der Mutter im Beisein der Schwester folgendes vereinbart (nur mündlich) :

  • günstige Miete - ca 80% der üblichen Ortsmiete

im Gegenzug

  • Hausmeistertätigkeiten übernehmen
  • Verwaltung, Nebenkostenabrechnung erstellen

Alles paletti, hat bisher super funktioniert, wir kümmerten uns und restlichen Mieter sind auch zufrieden.

Tja, nun meint die Schwester der mündliche Mietvertrag galt nur zu Lebzeiten der Mutter.

Nun will die Schwester mit uns einen Mietvertrag abschließen (angeblich nötig wegen Steuer) und dabei die "Miete" auch erhöhen (ortsüblich). Und am besten noch bei allen andern Mieter neue Verträge und Mieterhöhung.

(Ich habe der Schwester bereits erklärt dass bisherige Mietverträge bzgl. der anderen Mieter auch weiterhin gültig sind und eine Mieterhöhung wegen fehlendem Mietspiegel auch nicht so einfach ist. Das ist aber andere Frage bzw. Thema.)

Das bisher gute Verhältnis der beiden trübt sich langsam, da meine Liebste natürlich auch nicht einsieht jetzt mehr zu zahlen......

Soweit ich alles verstehe sind die beiden nun rechtlich eine Erbengemeinschaft. Es wurde seit dem Tod der Mutter auch weiterhin pünktlich die vereinbarte monatliche Miete inkl NK auf ein Gemeinschaftskonto der beiden Geschwister eingezahlt. Man spricht ja dann von Nutzungsentschädigung wovon 50% der Schwester zustehen, oder ?

20% der Einnahmen verbleiben monatlich als Rücklage, der Rest wird je zur Hälfte von den beiden entnommen.

Soweit wurde zumindest verwaltungstechnisch alles in Zufriedenheit der beiden geregelt.

Welche Möglichkeiten hätte die Schwester ihren Willen bzgl. schriftlichen Vertrag oder Erhöhung durchzusetzen ?

Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen ?

Danke für rechtliche und praktische Tipps

Erbrecht, Mietvertrag, Erbengemeinschaft, nutzungsentschädigung
Urenkel haben ungewollt geerbt, was tun, soll man einen Anwalt einschalten?

Hallo alle zusammen.

Bin noch total emotional aufgeladen/fertig, aber brauche dringend Antworten.

Ich war heute beim Nachlassgericht um das Erbe für meine Kinder wegen eventueller Schulden auszuschlagen, bzw. zu unterschreiben. Der Vater, mein Mann, war ein paar Std. eher da, bei ihm lief es einwandfrei. Als der Nachlasspfleger nun anfangen wollte, bemerkte er einen Fehler, den er bei der Ausschlagung der Kinder im Beisein meines Mannes gemacht hatte. Er hätte nicht gesehen dass ich das Erbe als Enkelin schon ausgeschlagen hätte. Warum ich denn nicht schon für die Kinder ausgeschlagen hätte.. Sinnfrei,denn ohne die Unterschrift des Vaters, wäre es eh nicht gegangen und bis dato dachte ich, lägen wir noch in der Frist.

Für den Erbpfleger begann die 6 Wochen Frist zum ausschlagen des Erbes, nachdem ich es ausgeschlagen hätte und diese wäre letzte Woche abgelaufen, Gratulation, ihre Kinder haben geerbt.

Ich war/bin noch immer total geschockt. Sollten da Schulden sein, müssen wir die tilgen, ganz klar. Die armen Zwerge können nichts dafür und haben ihren Urgroßvater nicht mal gekannt. Vor allem weiß ich dass noch nicht mal alle Kinder von meinem Opa überhaupt benachrichtigt worden sind. Sprich es gäbe ja noch 2 oder 3 weitere Erben, die vorrangig wären oder irre ich mich da??

Die einzige Info die ich bekommen habe war die, dass man sich bei uns melden wird. Mehr kam vom Nachlasspfleger nicht. Meine anderen Fragen wurden nicht berücksichtigt.

Man erbt ja nicht jeden Tag, bzw. war es das erste Mal dass wir mit sowas überhaupt zu tun hatten.

Bin völlig verzweifelt. Kann ich noch was tun mit einem Anwalt für Erbrecht oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?

LG und vielen Dank für jegliche Hilfe

Erbrecht, Erbschaft

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