Wer erbt den Anteil, der ausgeschlagen wurde?

5 Antworten

Wenn einer ausschlägt, wird es so behandelt, als wäre der nciht da.

Also der Bruder erbt den Anteil, denn der der Mutter ist mit §§ 1371, 1931 BGB festgeschrieben. Also wir es so behandelt als gäbe es nur ein Kind.

Wer erbt den Anteil, der ausgeschlagen wurde?

"Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte" bestimmt § 1953 II BGB hinlänglich.

Wäre der Ausschlagende kinderlos, beerben demnach die Mutter und sein/e Schwester/Bruder den Nachlass des Verstorbenen je zur Hälfte.

Andernfalls ginge sein 1/4-Erbteil auf sein/e Kind/er gleichmäßig über.

Das eine Kind möchte das Erbe nicht annehmen, da ein Insolvenzverfahren läuft.

Warum man ein werthaltiges Erbe nicht zur Schuldentilgung verwenden will, bleibt mir ein Rätsel. Schlägt man nur nach außen hin aus und kassiert von seinen Geschwistern oder Kindern schwarz ab, endet das für den Insolvenzschuldner ganz übel.


G imager761

Die werden auf die anderen beiden entsprechend deren % aufgeteilt.

In deinem Beispiel würde dann die Witwe 66,6% und das verbleibende Kind 33,3% bekommen.

Kathi

imager761  04.11.2015, 07:12

Nein.

Wenn gegen sie ein Insolvenzverfahren läuft,kann das ganz dumm laufen,da sie bei einem Erbe das eventuell Wertig ist und sie ihre Schulden bezahlen könnten auschlagen ist das eine Straftat

Ganz einfach: Anteilig zum jeweiligen Prozentsatz auf die anderen.

imager761  04.11.2015, 07:11

Ganz einfach: Falsch.

Harald2000  04.11.2015, 13:31
@imager761

Also nach deinen Ausführungen würde das ausgeschlagene Viertel dann voll an das verbliebene Kind gehen ?