Wie sieht das Erbrecht bei einer Fehlgeburt oder Abtreibung eines unehelichen Kindes des Erblassers aus?

Also, nehmen wir folgenden Fall an: Frau XY ist von Herr YX schwanger geworden, kurz bevor Herr YX verstarb. Sie waren kein Ehepaar. Nun ist ja das ungeborene Kind auch schon erbberechtigt, soweit ich weiß, oder ? Natürlich nicht direkt sofort selbst, aber vertreten durch jemand anderes, z.B. eben die Mutter. Wenn das Kind ganz normal auf die Welt kommen würde, wäre ja der Fall klar : Das Kind wäre Erbe und Mutter (wahrscheinlich) bis zur Mündigkeit Erbverwalterin. Aber, wie sähe der Fall aus, wenn die Mutter eine Fehlgeburt bekommt (natürlich nachdem die Schwangerschaft offiziell festgestellt wurde); oder sie das Kind bis zur 12. SSW regulär ,oder bis zum eigentlichen Geburtstermin nach medizinischer Indikation abtreiben würde ? Wäre dann die Mutter die Erbin des Kindes und würde somit das Erbe von Herrn YX erhalten ? Oder würde das in diesem Fall nicht gehen ? Oder müsste man durch DNA-Proben des toten Embryo / Fötus die Abstammung des Kindes von Herrn YX nachweisen ? Das wäre wohl ein ziemlich umstrittener und unklarer Fall, den wahrscheinlich ein Gericht, wahrscheinlich sogar erst eine obere Gerichtsinstanz eindeutig klären könnte, oder ?

Familie, Schwangerschaft, Recht, Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Fehlgeburt, Jura, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, uneheliches-kind, Vaterschaftstest, Abtreibungsrecht
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen
Kann man notarielle Erklärungen im Nachhinein durch eigene Verträge ergänzen/ändern?

Hallo,

wir haben innerhalb der Familie sozusagen ein vorzeitiges Erbe durchgeführt. Dabei hat ein Kind ein Grundstück erhalten und das andere den entsprechenden Wert des Grundstücks ausgezahlt bekommen. Dies war in aller Einverständnis, wir wollten aber trotzdem die sichere Variante nehmen und haben diesen Vertrag notariell abgeschlossen.

Dabei hat der Notar uns gesagt, dass das Grundstück (sollte es zu einem Streit kommen) auf den Pflichtteil des Erbes meines Kindes angerechnet wird. Mein anderes Kind empfand dies natürlich wie wir auch als ungerecht, weil der Geldbetrag, den es bekommen hat, nicht in einer solchen Art angerechnet wird. Der Notar verwies aber darauf, dass dies nicht anders ginge und wir den Vertrag so abschließen müssen.

Im Nachhinein habe ich das Gefühl der Notar wollte damit nur die Kosten in die Höhe treiben. In der Rechnung finden sich nun nämlich folgende Positionen:

  1. Grundstückswert für Kind 1
  2. Geldbetrag für Kind 2
  3. Pflichtteilsanrechnung Kind 1

Nun meine Frage: Können wir im Nachhinein alle 3 Partein zusammen eine Erklärung aufsetzen, in der steht, dass wir diesem Passus mit der Pflichtteilsanrechnung widersprechen und sowohl der Geldbetrag von Kind 2 als auch das Grundstück von Kind 1 keinerlei Relevanz auf den Pflichtteil haben?

Ich möchte jetzt ungern noch einmal zu diesem Notar gehen und ihm durch eine weitere Erklärung noch einmal Geld in den Rachen schieben! Allerdings möchte ich durch so eine eigene Erklärung nicht die komplette notarielle unwirksam machen. Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde...

Recht, Erbrecht
Wie rechne ich den Pflichtanteil bei einem Berliner Testament aus?

Hallo. Ich spreche mit einem Elternteil über das Thema Erben und uns ist einiges nicht klar.

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. ( Es ist wahrscheinlich ein sog. Berliner Testament)

Ich lese immer wieder, dass ein Pflichtanteil, den das Kind einfordern kann 50 % vom "gesetzlichen Anteil" sind.

Was aber ist denn der "gesetzliche Anteil"? Sind das wiederum 50 % vom gesamten Erblass?

Es sieht so aus:

Sie sind geschieden, aber sind trotzdem noch gegenseitige Alleinerben.

Ich bin das einzige Kind.

Meine Fragen nocheinmal:

1 Was ist in diesem Fall der "Gesetzliche Anteil" für das Kind ( denn die beiden sind nicht mehr verheiratet. Dann müsste der jew. andere als Ex Partner ja nicht mehr ganze 50 % Anteile haben, oder doch? Und dann wiederum ist der jenige ja nuneinmal Alleinerbe.. das verwirrt mich.

2 Welcher Prozentanteil vom Gesamterbe ergibt sich daraus für das einzige Kind, wenn beim Berliner Testament der Pflichtanteil vor dem Tod des zweiten Elternteils eingefordert wird, trotz der eventuellen Strafklausel im Berliner Testament ?

3 Sollte die Strafklausel eintreten, und das Kind nach dem Anfordern des Pflichtanteils beim versterben des ersten Elternteils dann nicht mehr vom zweitversterbenden Elternteil, wie es die Strafklausel vorsieht - Was geschieht dann mit dem Erbe des zweitverstorbenen? Es gibt ja keine Geschwister. Verpufft es dann?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, berliner-testament, Erbrecht Pflichtteil, Wirtschaft und Finanzen
Erbengemeinschaft-ein Mitglied verstorben?

Hallo zusammen..... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid, da er ähnliches erfahren hat.

"7. Fortsetzung der Erbengemeinschaft Miterben können sich aber auch gegen die Auflösung der Erbengemeinschaft aussprechen. Sofern es der Wunsch der Erben ist, bleibt dann die Gesamthandsgemeinschaft bestehen. Das Erbe gehört dann weiterhin allen Beteiligten und die Verwaltung des Nachlasses wird weiterhin gemeinschaftlich bestritten. Sollte einer der Miterben versterben, so wird sein Miterbenanteil an seinen Erben weitervererbt. Dieser nimmt dann für den Verstorbenen die Rolle des Miterben in der Erbengemeinschaft ein."

WAS PASSIERT, WENN DER VERSTORBENE KEINE ERBEN MEHR HAT?

Wir bilden eine Erbengemeinschaft mit unserer Stiefmutter, welche jetzt auch unverhofft verstorben ist. Der Nachlass unseres Vaters ist noch nicht geklärt/aufgeteilt und das Konto noch nicht gekündigt. Da wollte die Stiefmutter sich drum kümmern (mit unserer Vollmacht), kam aber nicht mehr dazu. Die Sparkasse lässt uns Kinder das Konto nicht auflösen, obwohl der Gemeinschafts-Erbschein vorliegt. 50% Stiefmutter und je 10% pro Kind.

Und was passiert jetzt mit den 50% der Stiefmutter, die nun nicht mehr lebt und keine Angehörigen hat?

Das gilt auch für die Mietwohnung unseres Vaters/unserer Stiefmutter hier in Deutschland, sowie Immobilie und Konten im Ausland. Dort habe sie zu 70% gelebt und sind auch beide dort verstorben und beerdigt. Das "alte" Kapitel ist ja noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank im voraus.

Anwalt haben wir, aber so richtig durchblicken kann keiner. :-(

Familie, Recht, Erbrecht, Erbengemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Renovierungsbedarf: Elternhaus kaufen oder den Eltern ein Darlehen anbieten?

Meine „kleine Schwester“ möchte ganz dringend das Haus unserer Eltern kaufen. Eigentlich ein Einfamilienhaus, aber auf der mittleren Etage ist eine abgeschlossene Wohnung, die wir bei unseren Besuchen zum Übernachten nutzen konnten.

In Zwei Monaten soll alles über die Bühne sein. Gedacht hat sie sich, sie zahlt 150.000€ an die Eltern. Von diesem Geld sollen dringende Sanierungsarbeiten (nasser Keller und Wände) sowie ein Behinderten gerechter Umbau des Badezimmers finanziert werden. Evtl. soll die Nachtspeicherheizung ersetzt werden gegen was günstigeres...Das Haus hat Reparaturstau, die Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht bekommen, deshalb kann sie das Haus nicht nutzen. Da ist auch noch die zu erwartende Pflege.

Daher findet meine Schwester den geringen Preis angemessen. Allerdings vergisst sie, das sie in den letzten 8 Jahren auf der mittleren Etage eine Massagepraxis betrieben hat, im Moment einen Bekannten ohne Mietzahlung unterbringt, und im März soll ihre Tochter dort einziehen.

Aktuell wird das Nachbarhaus verkauft. Meine Eltern waren immer stolz darauf, das sie die besseren Fenster (Doppelglas statt Einfachverglasung) die bessere Heizung (Nachtspeicheröfen statt Einzel Öl-Ofenheizung) und sowieso das größere Grundstück (Reihenendhaus statt Mittelhaus) haben. Das Mittelhaus soll 285.000€ bringen. Das das erzielt werden kann bezweifeln wir. Das Kaufangebot meiner Schwester ging nach dieser Info jedoch gleich um 10.000€ nach oben.

Nach den Reparaturen sollen mir anschließend 60.000€ überwiesen werden. 2 weitere Geschwister werden mit dem Pflichteil bedacht, wobei im Testament auch steht, das alle Enkel einen Obolus von jeweils 5000€ erhalten sollen. Auch die 5 Enkel, deren Eltern nur den Pflichtteil bekommen.

Um diesem Desaster zu entgehen haben wir uns überlegt, meinen Eltern 40.000€ als Darlehen anzubieten, und dieses soll als Grundschuld eingetragen werden. Meine Eltern sollen nichts zurückzahlen, sondern erst bei Verkauf des Hauses bzw. nach dem Tod des Länger lebenden soll die Schuld aus dem Gesamterbe beglichen werden. Seltsamerweise sträuben sich die Eltern, unser Angebot anzunehmen, und ein kleiner Mann im meiner Ohr sagt mir: das Haus wurde schon verkauft...

Nun gut, meine Frage:

Ist es rechtens meinen Eltern ein Darlehen anzubieten, das nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden soll? Kann oder muss ich es verzinsen lassen? Irgendwo habe ich was von 3% gelesen, ansonsten wäre es eine Schenkung. Schenken wollen wir aber beim besten Willen nicht.

Das mir zu überweisende Geld stellt ja eine Schenkung dar, muss sich meine Schwester auch noch eine Schenkung anrechnen lassen, obwohl sie 150T bezahlt hat, wenn der Erbfall in den nächsten 10 Jahren eintritt?

Und wie und wann bekommen die Enkel das Geld.?

Kompliziert und viel zu lang, ich hoffe, ich erhalte trotzdem Antworten zu meinem Problem, und wünsche ein erholsames Wochendende.

Recht, Erbrecht, Darlehen, Schenkung, Wirtschaft und Finanzen
Würdet Ihr Eure Schwester anzeigen und wenn ja, wie nennt sich das. Veruntreuung, Betrug?

Folgendes ist passiert. Mein Vater ist im August gestorben und meine jüngere Schwester, die Vollmacht über sämtliche Konten meines Vaters hatte, hat mich lediglich kurz auf einem "Zettel" (anders kann man das nicht nennen), informiert, dass er da und da gestorben ist und sie nichts mehr mit mir zu tun haben möchte. Bei Fragen soll ich mich ausschließlich an ihre Anwältin wenden.

Es gibt ein Testament, wurde mir vom Amtsgericht zugestellt, wo drin steht, dass zu je 1/3 aufgeteilt wird - ich habe noch eine ältere Schwester. Die hat mir gestern in einem Telefonat erzählt, dass meine jüngere Schwester 2 Monate nach seinem Tod einfach alle Möbel aus meinem Elternhaus geworfen hat und die Wohnung vermietet hat, ohne irgendjemand zu informieren. Die Wohnung gehört ihr gar nicht, ich habe Grundbuchauszüge angefordert - wurde ihr also nicht überschrieben.

Ich habe bereits einen Anwältin beauftragt, der meint: Erst mal alle Infos sammeln und dann Termin mit ihr vereinbaren. Eine Anfrage an ihre Anwältin über die Vermögensverhältnisse und was sie bereits bekommen hat, wurde schon vor Wochen losgeschickt. Keine Antwort bis jetzt - dürfen die das einfach aussitzen??

Ich habe eine Stinkwut, also meine Frage nochmal: Kann sich sie anzeigen und wie nennt sich das dann, was sie sich da geleistet hat.

Am Wochenende will ich mal hinfahren und ein Bild vom Klingelschild und dem Briefkasten machen, wo angeblich jetzt jemand einfach wohnt. Ist nicht grade um die Ecke, aber ich glaube, das wäre ganz sinnvoll. Oder würdet Ihr Euch darauf verlassen, was Euch nur erzählt wurde?

Recht, Erbrecht, Anzeige
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Erbschaftsfrage zu meinem Halbbruder, ich bin unsicher?

Also Hallo erstmal an alle hier ;-)

Es verhält sich wie folgt:

Meine Vater hatte vor der Ehe mit meiner leiblichen Mutter noch eine Beziehung aus der ein Sohn hervorging.

Mein Vater hat natürlich den Unterhalt immer bezahlt, aber durfte nie Kontakt zu seinem Sohn haben und dieser hat den auch nach seinem 18. Lebensjahr nie gesucht.

Meine Eltern haben eine gemeinsam erworbene Eigentumswohnung, die zu 100% bezahlt ist und meine Mutter ist dann jetzt im August verstorben. Mein Vater und auch ich machen uns jetzt Gedanken, wenn er dann mal abtritt, welche Forderungen meines noch existierenden Halbbruders da auf mich zukommen könnten.

Mein Vater hat natürlich nicht das große Interesse meinem Halbbruder zu viel zukommen zu lassen und will mich natürlich auch absichern, damit sein Ableben mich nicht in den Ruin treiben könnte. Ich komme ganz gut über die Runden, hätte aber nicht das Geld diesen eventuell auszuzahlen. Da die Hälfte ja meiner Mutter gehörte und ich das einzige Kind aus dieser Ehe bin, ging ich bis heute davon aus, dass mir eh der Großteil davon gehört.

Nun ist aber meine Mutter verstorben und mein Vater erbt natürlich dadurch Ihren Teil.

Weiß irgendjemand was ich Fall des Todes meines Vaters meinem nicht-ehelichen Bruder ausbezahlen muss? Wie gesagt, diese Anschaffungen kamen alle erst in der Ehe zustande...

Ich habe von Erbrecht überhaupt keine Ahnung, was würdet ihr mir eventuell raten noch zu tun, bevor mein Vater stirbt.

Ich liebe und kümmere mich um meinen Vater, aber er hat das auch schon angesprochen und da bin ich jetzt etwas ratlos.

Tom

Muss ich da eventuell Erbschaftsregelungen treffen?

Ach so noch eines mein Vater war nie mit der Mutter meines Halbbruders verheiratet.

Erbrecht, Halbgeschwister
Erpressung durch an Demenz erkrankte Mutter ... was tun?

Ich und meine Frau wohnen in einem Mehrfamilienhaus, bei welchem wir im Obergeschoss und meine Mutter im Untergeschoss wohnt. Meine Mutter wurde letztes Jahr als Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt und wurde darauf mehrmals operiert. Nach den Operationen wurde bei Ihr eine mittelschwere Demenz festgestellt (Arztbrief liegt vor).

Da meine Mutter nun seit Monaten immer boshafter geworden ist und mich und meine Frau mit Psychoterror überzieht (Beleidigung, Bedrohung, Erpressung ("Du tust ... oder Du wirst enterbt!")), stellt sich uns die Frage, was zu tun ist. Wir waren zwar beim Gesundheitsamt, jedoch sind die dort vorgestellten Lösungen nicht praktikabel, da weder ich noch meine Frau mit meiner Mutter normal reden kann, da diese ausschließlich und ohne Provokation aggressiv reagiert. Weiterhin ging sie mit einer Dachlatte auf mich los, wobei ich eine Beule und einen Kratzer an der Brust abgekommen habe. Da ich den Stich mit der abgebrochenen Dachlatte in meine Brust mit meiner Hand abgewehrt habe, ging ihre Brille zu Bruch, da ich sie mit dem Handrücken der offenen Hand am Kinn erwischte. Danach stellte sie es so hin, als hätte ich ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ich schrieb daraufhin einen Brief an die Polizei, da ich mir sicher war, dass sie die Tatsachen verdreht und mich anzeigen will, was sie ja ebenfalls angedroht hat. Die Polizei kam dann paar Tage später auch auf ihren Anruf hin und stellte fest, dass sie lauter Unsinn erzählt (Körperverletzung ohne verletze Körperteile, Diebstahl eines Autoschlüssels von einem Auto, dass inzwischen eingewachsen und bei dem mittlerweile die Batterie leer ist, da sie alle 3 Schlüssel verloren hat). Daraufhin schrieb die Polizei einen Bericht an die Staatsanwaltschaft.

Das Haus gehört zur Hälfte mir und zu Hälfte meiner Mutter. Zu diesem Thema habe ich folgende Fragen:

  1. Gibt es eine Möglichkeit, die Testierfähigkeit meiner Mutter festzustellen? Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, sie auf freiwilliger Basis in irgendeine Praxis zu bringen, da mit ihr kein normaler Umgang mehr möglich ist. Weiterhin finde ich es absolut ungerecht, jemanden mit einer Störung der Geistestätigkeit in einem solchem Maße eine Testierfähigkeit einzuräumen, damit er aufgrund seiner eigenen Bosheit aus niederen Beweggründen jemanden enterbt.

  2. Meine Frau und ich sind inzwischen auch dazu bereit, aus dem Haus auszuziehen, da uns der Psychoterror inzwischen auf die Gesundheit schlägt. Da meine Mutter aber nicht in einen Verkauf des Hauses einwilligen wird, wird es auch hier schwierig. Die Raten nicht zu zahlen ist auch keine Lösung

  3. Beim ersten Anruf bei der Polizei wurde mir abgeraten, eine Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen, da selbst nach der Einweisung durch die Polizei meine Mutter höchstwahrscheinlich nach 72 Stunden wieder auf freien Fuß ist und dann wird es noch schlimmer. Gibt es weitere Alternativen, sich gegen diesen Psychoterror zu wehren?

Ich bin für jeden Tip dankbar.

Demenz, Recht, Erbrecht, Immobilien
Erbengemeinschaft - kann Bruder die Zahlung der Schulden verweigern?

Mein Vater ist verstorben. Meine Eltern sind geschieden, so dass mein Bruder und ich die Alleinerben sind.

Mein Vater hatte eine Immobilie und insgesamt 260.000€ Schulden - bei 2 Gläubigern - einer davon auf die Immobilie eingetragen, der andere auf das Haus meiner Mutter, welches ihr im Rahmen der Scheidung zugesprochen wurde. Dieses Haus hat meine Mutter mir überschrieben. Sie hat Wohnrecht auf Lebenszeit.

Nun wurde die Immobilie meines Vaters für 300.000€ verkauft. 165.000€ forderte die im Grundbuch stehende Bank. Was auch umgehend im Rahmen des Verkaufes über den Notar der Bank angewiesen wurde. 100.000€ Plus Vorfälligkeitszimsen fordert nun auch die andere Bank, bei der mein Vater einen weiteren Kredit besaß - die Bank ist zwar auf das andere Haus eingetragen ist, dass ich nun bewohne, beruft sich jedoch darauf, dass wir als Erben entweder so weiter zahlen oder, da das Kapital nun vorhanden ist, den Kredit komplett ablösen. Ich würde gerne komplett ablösen. Mein Bruder stellt sich nun jedoch quer und sagt: da mir das Haus gehört, soll ich alleine die 100.000€ abzahlen. Das Haus ist nur als Sicherheit für die 100.000€ eingetragen. Das Hausselbst ist komplett abbezahlt. Mein Bruder wird von seinem Erbteil nichts dazu geben. Kann er das einfach so machen?

Die Bank sagt, dass ich als Hausbesitzer der Ansprechpartner bin, sie 100% von mir fordern und ich die Hälfte von meinem Bruder einklagen muss, denn wer ein Erbe annimmt, nimmt auch die gesamten Schulden an.

Wie gehe ich nun am Besten vor?

Wer weiß Rat?

Vielen Dank im Voraus!

Erbrecht
Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

Guten Abend liebe Gemeinde,

mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.

Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).

Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.

Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?

Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?

Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...

Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!

Tod, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Schwester will sich Erbteil nicht auszahlen lassen, was nun?

Hallo,

meine Schwester und ich haben jeweils die Hälfte eines Hauses von meinem Vater geerbt. Da kein Testament vorhanden war, greift die gesetzliche Erbfolge und wir sind eine Erbengemeinschaft.

Ich wohne bereits seit 4 Jahren in den Haus - noch zu Lebzeiten von meinem Vater - und habe viel Geld für einen Umbau und die Kernsanierung in das Haus gesteckt. Man muss dazu sagen, dass meine Schwester und ich vor dem Tod unseres Vater schon Eigentümer zu je 1/4 waren. Sie wurde damals mehrfach gefragt, ob sie nicht in das Haus ziehen möchte. Das hat sie immer abgelehnt und bei der Sanierung gegen Entgelt sogar geholfen. Die Kosten für die Sanierung habe ich alleine getragen und mich um unseren Vater gekümmert und ihn die letzten Jahre gepflegt. Meine Schwester war nur ab und zu mal da, wenn ich im Urlaub war. Auch jegliche anfallende Gartenarbeit oder Winterdienst habe ich übernommen. Auch hat sie sich - trotz, dass sie bereits Eigentümerin war - an keinen Kosten beteiligt, sie hat also nicht einen Cent gezahlt.

Nun möchte sie eine große Wohnung haben, für den Fall, dass sie eventuell vielleicht irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren eine Wohnung braucht. Das möchte ich allerdings nicht, da ich das Haus für mich nutzen möchte. Ich bin bereit sie auszuzahlen um das Alleineigentum zu erwerben und um jeglicher Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, da sie sich die Kosten für das Haus nicht leisten kann, die sie ja zur Hälfte zu tragen hat.

Ich möchte das Haus nicht verkaufen und bin ja bereit auszuzahlen, daher meine Frage was kann ich tun? Ich möchte die Auflösung der Erbengemeinschaft.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbengemeinschaft
Nichtannahme einer Schenkung?

Onkel und Tante  haben mit meiner Frau vor 13 Jahren einen Schenkungsvertrag über ein Haus gemacht. Sinn war es, wenn der erste verstirbt(dann muss man eine Auflassung auslösen,um die Schenkung anzunehmen), dass wir die Raten weiter zahlen. Damit der noch Lebende (mit Niessbrauchsrecht) im Haus bleiben kann, wenn er die Raten nicht zahlen kann und damit das Haus in Familienbesitz bleibt. Sie waren damals sehr allein, der einzige Sohn war bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Die Schwiegertochter/Witwe verbot jeden Umgang mit den 2 Enkeln, es gab null Kontakt.Das hat sich völlig geändert. Die Enkel sind über 30, es gibt innigen Kontakt, die verwitwete Tante ist  oft bei der Enkelin in deren grossem  Haus mit 2000qm Umschwung. Das Wohnzimmer ist voll von Fotos von den Familien, wo früher nur ein Bild von uns stand. Das ist ja gut so.Wir hatten den Onkel öfters gefragt, wie die Abzahlung läuft, er lachte...Super und fand immer einen Vorwand um vom Thema wegzukommen. Nun bekamen wir erstmals Einsicht in die Unterlagen.Das Haus  wurde um 2000 gebaut, praktisch wurden fast nur die Zinsen bedient, es gibt 3 grosse Kredite. So wurde ein hoher 5-stelliger Kredit monatlich nur mit in die 60 Euro monatlich "abgezahlt". Es wurden weitere Kredite aufgenommen, so wurde völlig überteuert ein Neuwagen gekauft, dafür gab es von Autohändlers Bank einen 5-stelligen Extrakredit. Es z.B.wurde ein Bausparvertrag über 100000Euro abgeschlossen mit fast 80jährigen: Einzahlung 10 Euro im Monat??? Ich bin seit einem schweren Autounfall vor 4Jahren arbeitslos und nun völlig ohne Einkommen, meine Frau hat einen normalen Bürojob. Kann man diese Wahnsinns"Schenkung"  noch ablehnen?

Erbrecht, Schenkung
Sind Ausgleichszahlungen erforderlich, wenn die vererbten Objekte unterschiedliche Werte haben?

Liebe Leserin, lieber Leser meiner Fragestellung zum Thema Erbrecht,meine Mutter ist 2014 leider verstorben. Im Jahr 2013 hat sie ein handschriftliches Teiltestament (Inhalt siehe unten) verfasst und dessen Inhalte meinem Bruder mündlich mitgeteilt. Dieser hat dies sowohl im Jahr 2013 als auch aktuell (2017) bestätigt und zweifelt auch ihre Aufteilungsentscheidung nicht an. Uneinigkeit besteht allerdings beim Thema Ausgleichszahlungen.Meine Mutter hat mir bei der Erstellung des Testamentes nur mündlich vermittelt, dass ich bei beiden Objekten als Ausgleich für frühere Schenkungen die wertigere Hälfte erhalte, weil mein Bruder bei der letzten Schenkung die „besseren“ Objekte und einen 1/3-Anteil des Familienunternehmens erhalten hat, das er als Geschäftsführer auch führt.Da dieses Testament nicht öffentlich eingereicht wurde, gehören diese (und vier weitere) Objekte zur Erbengemeinschaft.Mein Bruder hat die betreffenden Objekte von einem Gutachter schätzen lassen und möchte die Wertunterschiede erstattet haben.1.     Muss ich Ausgleichszahlungen leisten, weil meine Mutter in ihrem handschriftlichen Testament (Text siehe unten) nicht schriftlich fixiert hat, dass ihre Entscheidung bezüglich der Aufteilung der vier Objekte als Ausgleich früherer Schenkungen dienen?2.     Gibt es Zweifel an der Gültigkeit des Teiltestaments, weil Formulierungen nicht eindeutig oder umfangreich genug sind?3.     Sind Möbel und Wertgegenstände, die sich im vererbten Haus befinden, Bestandteil des vererbten Hauses und gehören dem Erbberechtigten oder fließen diese Dinge alle in die Erbengemeinschaft mit ein? anonymisierte Abschrift des handschriftlichen Testaments von E. vom 29.11.2013:Verfügung, Teiltestament,Mein Wohnhaus inklusive Grundstück in der K.1, Richtung Spielplatz, Rodgau, soll meine Tochter H. geb. R., geboren am xx.xx.19xx, als Alleinerbin erben.Das Nebengebäude (früheres Büro) soll mein Sohn G. erhalten. Die rechte Garage gehört zum Vorderhaus, die linke Garage zum Nebengebäude.Darüber hinaus verfüge ich, dass mein Haus in G.-H., R. 14b (linkes Haus) meine Tochter H. erhalten soll, mein Sohn G. die R. 14a.Diese Verfügung, Teiltestament, soll wirksam bleiben, unabhängig von späteren Testamenten.E. geb. G.

Testament, Erbrecht

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