Erbengemeinschaft - kann Bruder die Zahlung der Schulden verweigern?
Mein Vater ist verstorben. Meine Eltern sind geschieden, so dass mein Bruder und ich die Alleinerben sind.
Mein Vater hatte eine Immobilie und insgesamt 260.000€ Schulden - bei 2 Gläubigern - einer davon auf die Immobilie eingetragen, der andere auf das Haus meiner Mutter, welches ihr im Rahmen der Scheidung zugesprochen wurde. Dieses Haus hat meine Mutter mir überschrieben. Sie hat Wohnrecht auf Lebenszeit.
Nun wurde die Immobilie meines Vaters für 300.000€ verkauft. 165.000€ forderte die im Grundbuch stehende Bank. Was auch umgehend im Rahmen des Verkaufes über den Notar der Bank angewiesen wurde. 100.000€ Plus Vorfälligkeitszimsen fordert nun auch die andere Bank, bei der mein Vater einen weiteren Kredit besaß - die Bank ist zwar auf das andere Haus eingetragen ist, dass ich nun bewohne, beruft sich jedoch darauf, dass wir als Erben entweder so weiter zahlen oder, da das Kapital nun vorhanden ist, den Kredit komplett ablösen. Ich würde gerne komplett ablösen. Mein Bruder stellt sich nun jedoch quer und sagt: da mir das Haus gehört, soll ich alleine die 100.000€ abzahlen. Das Haus ist nur als Sicherheit für die 100.000€ eingetragen. Das Hausselbst ist komplett abbezahlt. Mein Bruder wird von seinem Erbteil nichts dazu geben. Kann er das einfach so machen?
Die Bank sagt, dass ich als Hausbesitzer der Ansprechpartner bin, sie 100% von mir fordern und ich die Hälfte von meinem Bruder einklagen muss, denn wer ein Erbe annimmt, nimmt auch die gesamten Schulden an.
Wie gehe ich nun am Besten vor?
Wer weiß Rat?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Es ist die Frage von Recht und Gerechtigkeit.
Ihr beide habt gemeinsam das Haus Deines Vaters geerbt 300.000,- und seine Schulden 260.000,-.
Recht ist, von den 300.000,- die 260.000,- zu zahlen udn die 40.000,- zu teilen.
Jeder 20.000,-
Du hast das Haus der Mutter allein, Wert ?, abzüglich Wohnrecht.
Gerechtigkeit? Wäre es eventuell gerechter, wenn du noch etwas, von dem was Du allein erbst, abgibst?
Warum erbst Du allein von eurer Mutter?
du wirst nicht mal 50% von deinem bruder einklagen können
wenn die schulden in dem grundbuch stehen, gehören sie auch zu diesem haus, nicht zu dem anderen
sind also deine schulden
ja, sicher
aber so wie ich das verstehe, sind es nicht seine schulden, sonst wäre dieses haus ja auch erbmasse, wo die schulden drauf sind
dein vater kann doch nicht schulden auf das haus eines anderen machen
wenn es klar die schulden des vaters sind, gehören sie zur erbmasse
ich verstehen die konstelation aber nicht 100%ig
Mein vater hat das Haus als Sicherheit eintragen lassen, als meine Eltern noch verheiratet waren. Auch nach der Scheidung - und dem Zuspruch des Hauses an meine Mutter - hat er monatlich den Abtrag für die Sicherheit bei der Bsnk gezahlt.
Ich dachte du bist hier so der Gescheite ...Wenn das so ist dann musste die " Konstelation " aber verstehen sonst wird das nix mit klugscheißen hier @MaxFap
haben wir am frühen abend schon wieder alkohol genossen?
@rotweinfan67
wirst 50 dieses jahr?
Schrecklich sowas! Ich würde es uns allen gern ersparen:( Vielen Dank für die Ratschläge
ist wirklich so
du bist als eigentümer der sicherheit anspreuchpartner für die bank
das geerbe, muss sie nicht kümmern, da deine immo ihnen als sicherheit dient
du bist ihnen haftbar und intern musst du gucken
ist oft so, auch bei gesamtschuldnerischer haftung zb
oder wenn du mieter bist, ein kollege kommt und macht dir die wohnung kaputt
dann haftest du auch dem vermieter und erst dann der kollege dir, der vermieter geht an dich, der muss nicht an den verursacher gehen, weil du ihm primär aus der miete haftest
das sollte vor gericht realtiv einfach werden, wenn es so ist, wie du schreibst, intern ist natürlich nicht schön
aber vielleicht gitb dein bruder nach, wenn dein anwalt ihn anschreibt
Fakt scheint zu sein:
Dein Vater vererbte Euch ein Haus und zwei Kredite.
Das Haus, in dem Du und deine Mutter lebt, gehört nicht zur Erbmasse. Der das Grundbuch belastende Kredit ist jedoch Erbe.
Nach meiner Meinung werden aus dem Verkauf des Hauses beide Kredite bezahlt.
So war es auch geplant und von Beginn an besprochen. Denn das Geld wäre da und es würde noch immer etwas über bleiben.
Die Frage ist doch:
War das Haus, in dem Du jetzt wohnst, mit Erbe, sprich: Wer ist nach Grundbuch Eigentümer des Hauses?
Im Grundbuch stehe ich und meine Mutter mit dem Wohnrecht.
Dann konnte es dein Vater nicht vererben, im Gegensatz zu dem Kredit, welcher auf ihm lastet. Der Kredit gehört ins Erbe und müsste dann m.E. auch aus dem Erbe, sprich dem Hausverkauf, gezahlt werden.
Ist es nicht immer so, dass man entscheiden darf ob man ein Erbe annimmt?
Ja das haben wir beide ja entschieden ubd das Erbe angenommen.
Die Immobilie unseres Vaters wurde verkauft, Bank 1 ausgezahlt und der Überschuss aufgeteilt.
Nun kommt aber Bank 2 und möchte - völlig zu Recht - auch ihr Geld.
Und hier sagt mein Bruder jetzt NEIN. Ich soll alleine zahlen, weil ich das Haus bewohne.
weil du vor allem der eigentümer bist, nicht weil du es bewohnst
Er kann das Erbe ausschlagen. Dies muss er über einen Notar schriftlich machen.
Das Erbe wurde von uns beiden angenommen!
immer dieses idiotische ausschlagen, weil häuser so wertlos sind
typischer rat von menschen, die nichts haben und auch nie etwas anderes als schulden erben
@MaxFap meinste damit mich mit der Meinung nichts zu haben?
wen sonst?
ohohohoh, du erbst ein haus, das musst du immer auschlagen, so viele böse schulden
Du hast keine Ahnung wer ich bin und was ich mache oder wieviel ich besitze also lass deine Dummen Kommentare.
Aber es sind doch die Schulden meines Vaters gewesen. Und die gehören uns doch zu gleichen Teilen oder sehe ich das falsch.