Erben im Testament ungleich bedacht? Festschreiben des Immobilienwertes?

Meine Mutter, Erblasserin, schreibt Ihr Testament für Ihre zwei Kinder. Sie besitzt Bar- und Aktienvermögen und eine renovierungsbedürftige Immobilie (von Ihren Eltern geerbt). 

Kind A, das bereits ein Haus hat, soll das Barvermögen von derzeit gut 290.000 Euro erben.

Kind B soll die von ihr bewohnte Immobilie erben. Kind B zahlt für die Immobilie Miete und Reparaturen. Die Immobilie hat derzeit einen Verkehrswert von etwa 380.000 Euro.

Beide Erben sind bereits im Rentenalter. 

Einerseits ist der Wunsch der Mutter, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Andererseits wünscht die Erblasserin, dass Ihr Elternhaus in der Familie bleibt. Beide Wünsche lassen sich nur schwer vereinen, denn Sie weiß, dass der Erbe der im Wert steigenden Immobilie die Differenz nicht an den anderen Erben auszahlen kann. Daher möchte sie für Ausgleichzahlungen nicht den aktuellen, sondern den vor drei Jahren gutachterlich ermittelten Verkehrswert von 295,000 Euro im Testament zugrundelegen. 

Ist folgende Formulierung Ihres letzten Willens möglich und rechtens?

Ich setze meine Kinder A und B zu meinen Erben ein:

Kind A erhält alle Forderungen gegen die Volksbank, mein Giro- und mein Bankkonto und meine Wertpapiere.

Kind B bekommt meine Immobilie in Schöneaussicht in Beispielhausen zum Wert von 295.000 Euro.

Für den Fall, dass der Wert der Forderungen gegen die Volksbank vom benannten Wert der Immobilie abweicht, sind die Beträge unter den Erben auszugleichen.”

Mit der Formulierung oben würden eventuell anstehende Ausgleichzahlungen sehr gering ausfallen. Ist das auch rechtens? Angenommen zur Zeit des Erbfalls stehen die flüssigen Mittel bei €300.000 und der Verkehrswert der Immobilie ist z.B. auf 420,000 Euro gestiegen. Gilt dann „Maßgeblich ist der Nachlasswert am Tag des Erbfalls”? Könnte dann Kind A auf dann 60,000 Euro Ausgleichszahlung bestehen (was den Verkauf der Immobilie erforderlich machen würde)?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verkehrswert, Wirtschaft und Finanzen
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen
Kann man notarielle Erklärungen im Nachhinein durch eigene Verträge ergänzen/ändern?

Hallo,

wir haben innerhalb der Familie sozusagen ein vorzeitiges Erbe durchgeführt. Dabei hat ein Kind ein Grundstück erhalten und das andere den entsprechenden Wert des Grundstücks ausgezahlt bekommen. Dies war in aller Einverständnis, wir wollten aber trotzdem die sichere Variante nehmen und haben diesen Vertrag notariell abgeschlossen.

Dabei hat der Notar uns gesagt, dass das Grundstück (sollte es zu einem Streit kommen) auf den Pflichtteil des Erbes meines Kindes angerechnet wird. Mein anderes Kind empfand dies natürlich wie wir auch als ungerecht, weil der Geldbetrag, den es bekommen hat, nicht in einer solchen Art angerechnet wird. Der Notar verwies aber darauf, dass dies nicht anders ginge und wir den Vertrag so abschließen müssen.

Im Nachhinein habe ich das Gefühl der Notar wollte damit nur die Kosten in die Höhe treiben. In der Rechnung finden sich nun nämlich folgende Positionen:

  1. Grundstückswert für Kind 1
  2. Geldbetrag für Kind 2
  3. Pflichtteilsanrechnung Kind 1

Nun meine Frage: Können wir im Nachhinein alle 3 Partein zusammen eine Erklärung aufsetzen, in der steht, dass wir diesem Passus mit der Pflichtteilsanrechnung widersprechen und sowohl der Geldbetrag von Kind 2 als auch das Grundstück von Kind 1 keinerlei Relevanz auf den Pflichtteil haben?

Ich möchte jetzt ungern noch einmal zu diesem Notar gehen und ihm durch eine weitere Erklärung noch einmal Geld in den Rachen schieben! Allerdings möchte ich durch so eine eigene Erklärung nicht die komplette notarielle unwirksam machen. Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde...

Recht, Erbrecht
Wie rechne ich den Pflichtanteil bei einem Berliner Testament aus?

Hallo. Ich spreche mit einem Elternteil über das Thema Erben und uns ist einiges nicht klar.

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. ( Es ist wahrscheinlich ein sog. Berliner Testament)

Ich lese immer wieder, dass ein Pflichtanteil, den das Kind einfordern kann 50 % vom "gesetzlichen Anteil" sind.

Was aber ist denn der "gesetzliche Anteil"? Sind das wiederum 50 % vom gesamten Erblass?

Es sieht so aus:

Sie sind geschieden, aber sind trotzdem noch gegenseitige Alleinerben.

Ich bin das einzige Kind.

Meine Fragen nocheinmal:

1 Was ist in diesem Fall der "Gesetzliche Anteil" für das Kind ( denn die beiden sind nicht mehr verheiratet. Dann müsste der jew. andere als Ex Partner ja nicht mehr ganze 50 % Anteile haben, oder doch? Und dann wiederum ist der jenige ja nuneinmal Alleinerbe.. das verwirrt mich.

2 Welcher Prozentanteil vom Gesamterbe ergibt sich daraus für das einzige Kind, wenn beim Berliner Testament der Pflichtanteil vor dem Tod des zweiten Elternteils eingefordert wird, trotz der eventuellen Strafklausel im Berliner Testament ?

3 Sollte die Strafklausel eintreten, und das Kind nach dem Anfordern des Pflichtanteils beim versterben des ersten Elternteils dann nicht mehr vom zweitversterbenden Elternteil, wie es die Strafklausel vorsieht - Was geschieht dann mit dem Erbe des zweitverstorbenen? Es gibt ja keine Geschwister. Verpufft es dann?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, berliner-testament, Erbrecht Pflichtteil, Wirtschaft und Finanzen
Erbengemeinschaft-ein Mitglied verstorben?

Hallo zusammen..... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid, da er ähnliches erfahren hat.

"7. Fortsetzung der Erbengemeinschaft Miterben können sich aber auch gegen die Auflösung der Erbengemeinschaft aussprechen. Sofern es der Wunsch der Erben ist, bleibt dann die Gesamthandsgemeinschaft bestehen. Das Erbe gehört dann weiterhin allen Beteiligten und die Verwaltung des Nachlasses wird weiterhin gemeinschaftlich bestritten. Sollte einer der Miterben versterben, so wird sein Miterbenanteil an seinen Erben weitervererbt. Dieser nimmt dann für den Verstorbenen die Rolle des Miterben in der Erbengemeinschaft ein."

WAS PASSIERT, WENN DER VERSTORBENE KEINE ERBEN MEHR HAT?

Wir bilden eine Erbengemeinschaft mit unserer Stiefmutter, welche jetzt auch unverhofft verstorben ist. Der Nachlass unseres Vaters ist noch nicht geklärt/aufgeteilt und das Konto noch nicht gekündigt. Da wollte die Stiefmutter sich drum kümmern (mit unserer Vollmacht), kam aber nicht mehr dazu. Die Sparkasse lässt uns Kinder das Konto nicht auflösen, obwohl der Gemeinschafts-Erbschein vorliegt. 50% Stiefmutter und je 10% pro Kind.

Und was passiert jetzt mit den 50% der Stiefmutter, die nun nicht mehr lebt und keine Angehörigen hat?

Das gilt auch für die Mietwohnung unseres Vaters/unserer Stiefmutter hier in Deutschland, sowie Immobilie und Konten im Ausland. Dort habe sie zu 70% gelebt und sind auch beide dort verstorben und beerdigt. Das "alte" Kapitel ist ja noch nicht abgeschlossen.

Vielen Dank im voraus.

Anwalt haben wir, aber so richtig durchblicken kann keiner. :-(

Familie, Recht, Erbrecht, Erbengemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Renovierungsbedarf: Elternhaus kaufen oder den Eltern ein Darlehen anbieten?

Meine „kleine Schwester“ möchte ganz dringend das Haus unserer Eltern kaufen. Eigentlich ein Einfamilienhaus, aber auf der mittleren Etage ist eine abgeschlossene Wohnung, die wir bei unseren Besuchen zum Übernachten nutzen konnten.

In Zwei Monaten soll alles über die Bühne sein. Gedacht hat sie sich, sie zahlt 150.000€ an die Eltern. Von diesem Geld sollen dringende Sanierungsarbeiten (nasser Keller und Wände) sowie ein Behinderten gerechter Umbau des Badezimmers finanziert werden. Evtl. soll die Nachtspeicherheizung ersetzt werden gegen was günstigeres...Das Haus hat Reparaturstau, die Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht bekommen, deshalb kann sie das Haus nicht nutzen. Da ist auch noch die zu erwartende Pflege.

Daher findet meine Schwester den geringen Preis angemessen. Allerdings vergisst sie, das sie in den letzten 8 Jahren auf der mittleren Etage eine Massagepraxis betrieben hat, im Moment einen Bekannten ohne Mietzahlung unterbringt, und im März soll ihre Tochter dort einziehen.

Aktuell wird das Nachbarhaus verkauft. Meine Eltern waren immer stolz darauf, das sie die besseren Fenster (Doppelglas statt Einfachverglasung) die bessere Heizung (Nachtspeicheröfen statt Einzel Öl-Ofenheizung) und sowieso das größere Grundstück (Reihenendhaus statt Mittelhaus) haben. Das Mittelhaus soll 285.000€ bringen. Das das erzielt werden kann bezweifeln wir. Das Kaufangebot meiner Schwester ging nach dieser Info jedoch gleich um 10.000€ nach oben.

Nach den Reparaturen sollen mir anschließend 60.000€ überwiesen werden. 2 weitere Geschwister werden mit dem Pflichteil bedacht, wobei im Testament auch steht, das alle Enkel einen Obolus von jeweils 5000€ erhalten sollen. Auch die 5 Enkel, deren Eltern nur den Pflichtteil bekommen.

Um diesem Desaster zu entgehen haben wir uns überlegt, meinen Eltern 40.000€ als Darlehen anzubieten, und dieses soll als Grundschuld eingetragen werden. Meine Eltern sollen nichts zurückzahlen, sondern erst bei Verkauf des Hauses bzw. nach dem Tod des Länger lebenden soll die Schuld aus dem Gesamterbe beglichen werden. Seltsamerweise sträuben sich die Eltern, unser Angebot anzunehmen, und ein kleiner Mann im meiner Ohr sagt mir: das Haus wurde schon verkauft...

Nun gut, meine Frage:

Ist es rechtens meinen Eltern ein Darlehen anzubieten, das nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden soll? Kann oder muss ich es verzinsen lassen? Irgendwo habe ich was von 3% gelesen, ansonsten wäre es eine Schenkung. Schenken wollen wir aber beim besten Willen nicht.

Das mir zu überweisende Geld stellt ja eine Schenkung dar, muss sich meine Schwester auch noch eine Schenkung anrechnen lassen, obwohl sie 150T bezahlt hat, wenn der Erbfall in den nächsten 10 Jahren eintritt?

Und wie und wann bekommen die Enkel das Geld.?

Kompliziert und viel zu lang, ich hoffe, ich erhalte trotzdem Antworten zu meinem Problem, und wünsche ein erholsames Wochendende.

Recht, Erbrecht, Darlehen, Schenkung, Wirtschaft und Finanzen
Würdet Ihr Eure Schwester anzeigen und wenn ja, wie nennt sich das. Veruntreuung, Betrug?

Folgendes ist passiert. Mein Vater ist im August gestorben und meine jüngere Schwester, die Vollmacht über sämtliche Konten meines Vaters hatte, hat mich lediglich kurz auf einem "Zettel" (anders kann man das nicht nennen), informiert, dass er da und da gestorben ist und sie nichts mehr mit mir zu tun haben möchte. Bei Fragen soll ich mich ausschließlich an ihre Anwältin wenden.

Es gibt ein Testament, wurde mir vom Amtsgericht zugestellt, wo drin steht, dass zu je 1/3 aufgeteilt wird - ich habe noch eine ältere Schwester. Die hat mir gestern in einem Telefonat erzählt, dass meine jüngere Schwester 2 Monate nach seinem Tod einfach alle Möbel aus meinem Elternhaus geworfen hat und die Wohnung vermietet hat, ohne irgendjemand zu informieren. Die Wohnung gehört ihr gar nicht, ich habe Grundbuchauszüge angefordert - wurde ihr also nicht überschrieben.

Ich habe bereits einen Anwältin beauftragt, der meint: Erst mal alle Infos sammeln und dann Termin mit ihr vereinbaren. Eine Anfrage an ihre Anwältin über die Vermögensverhältnisse und was sie bereits bekommen hat, wurde schon vor Wochen losgeschickt. Keine Antwort bis jetzt - dürfen die das einfach aussitzen??

Ich habe eine Stinkwut, also meine Frage nochmal: Kann sich sie anzeigen und wie nennt sich das dann, was sie sich da geleistet hat.

Am Wochenende will ich mal hinfahren und ein Bild vom Klingelschild und dem Briefkasten machen, wo angeblich jetzt jemand einfach wohnt. Ist nicht grade um die Ecke, aber ich glaube, das wäre ganz sinnvoll. Oder würdet Ihr Euch darauf verlassen, was Euch nur erzählt wurde?

Recht, Erbrecht, Anzeige
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Erbschaftsfrage zu meinem Halbbruder, ich bin unsicher?

Also Hallo erstmal an alle hier ;-)

Es verhält sich wie folgt:

Meine Vater hatte vor der Ehe mit meiner leiblichen Mutter noch eine Beziehung aus der ein Sohn hervorging.

Mein Vater hat natürlich den Unterhalt immer bezahlt, aber durfte nie Kontakt zu seinem Sohn haben und dieser hat den auch nach seinem 18. Lebensjahr nie gesucht.

Meine Eltern haben eine gemeinsam erworbene Eigentumswohnung, die zu 100% bezahlt ist und meine Mutter ist dann jetzt im August verstorben. Mein Vater und auch ich machen uns jetzt Gedanken, wenn er dann mal abtritt, welche Forderungen meines noch existierenden Halbbruders da auf mich zukommen könnten.

Mein Vater hat natürlich nicht das große Interesse meinem Halbbruder zu viel zukommen zu lassen und will mich natürlich auch absichern, damit sein Ableben mich nicht in den Ruin treiben könnte. Ich komme ganz gut über die Runden, hätte aber nicht das Geld diesen eventuell auszuzahlen. Da die Hälfte ja meiner Mutter gehörte und ich das einzige Kind aus dieser Ehe bin, ging ich bis heute davon aus, dass mir eh der Großteil davon gehört.

Nun ist aber meine Mutter verstorben und mein Vater erbt natürlich dadurch Ihren Teil.

Weiß irgendjemand was ich Fall des Todes meines Vaters meinem nicht-ehelichen Bruder ausbezahlen muss? Wie gesagt, diese Anschaffungen kamen alle erst in der Ehe zustande...

Ich habe von Erbrecht überhaupt keine Ahnung, was würdet ihr mir eventuell raten noch zu tun, bevor mein Vater stirbt.

Ich liebe und kümmere mich um meinen Vater, aber er hat das auch schon angesprochen und da bin ich jetzt etwas ratlos.

Tom

Muss ich da eventuell Erbschaftsregelungen treffen?

Ach so noch eines mein Vater war nie mit der Mutter meines Halbbruders verheiratet.

Erbrecht, Halbgeschwister

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