Mein Vater ist verstorben wann muss ich meine schwester auszahlen?

7 Antworten

Bin kein Experte, aber warum solltest Du Deine Schwester auszahlen müssen?

Wenn im Testament geregelt ist, dass Ihr (Du und Deine Schwester) das Haus erbt, dann gehört Euch das Haus zusammen.

Ausbezahlen müsstest Du sie doch eigentlich nur, wenn Du ein Interesse hättest, dass Dir das Haus alleine gehört. Habt Ihr eine solche Regelung denn schon getroffen?

Ist meine Meinung. Ich kann falsch liegen damit.

Deine Schwester ist zu gleichen Teilen Erbe wie du! Wer hier wen auszahlt, wird zu regeln sein.

Sie müssen ihre Schwester überhaupt nicht auszahlen, es sei denn Sie möchten den Zuistand ändern, der durch den Tod des Vaters und sein Testament (Erben sind Si und ihre Schwester zu je 1/2; ihre Mutter hat lebenslöngliches Wohnrecht an der einen Wohnung ?) eingetreten ist: Siew und ihre Schwester sind jetzt zu je 1/2 Miteigentümer des Hauses. Wenn ihre Schwester ihren 1/2-Anteil jetzt oder später an Sie verkaufen will, müssten sie ihr den hälftigen Wert des Hauses (vermindert um den kapitalisierten Wert des Wohnrechts der Mutter und um etwa von vorhandene Belastungen des Hauses) auszahlen, ansonsten bliebe es bei dem Zustand des je hälftigen Eigentums.

Du musst deine Schwester zunächst mal gar nicht auszahlen, denn die wird Miteigentümer des Gebäudes.

Wie ihr das dann regelt, müsst ihr untereinander klären

Vielen Dank für die schnelle Hilfe aber wie verhält sich das mit der Mutter zwecks Kosten die hat ja auch ein lebenslanges wohnrecht laut testament zahlt sie auch noch kosten oder ist sie fein raus weil sie ja unten wohnt ect eigendlich müsste es ja alles normal weiter gehen oder weil rausschmeißen kann sie ja keiner und macht auch keiner erst im falle wenn sie nich mehr ist müsste ich mich mit meiner schwester zusammen setzen oder ?

DerCaveman  06.03.2018, 12:06
eigendlich müsste es ja alles normal weiter gehen

Na ja, ganz wie bisher wohl nicht. Schliesslich ist deine Schwester nun Miteigentuemerin des Hauses. Da solltet ihr euch zumindest auf eine angemessene Miete fuer deine Wohnung einigen.

Wenn deine Schwester aber schnell Geld haben will, kannst du dagegen auch nichts tun. Entweder einigt ihr euch dann auf einen Preis fuer den haelftigen Eigentumsanteil und die Zahlungsmodalitaeten und du kaufst ihr ihren Anteil ab, oder aber sie kann einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Das waere dann aber sicher die schlechteste aller Loesungen. Fuer ein mit einem Wohnrecht behaftetes Zweifamilienhaus wird man nur sehr schwer einen Bieter finden (haengt auch ein wenig vom Alter deiner Mutter ab). Wenn es aber einen gibt, wird der nur einen Bruchteil dessen bieten, was das Haus ohne Wohnrecht wert waere.