Wie kann ich mich enterben lassen?

Mein Vater behandelt mich wie Dreck. Nur weil er mich auf die Vornamen der Großväter getauft hat heißt das für ihn, dass er das Recht hat über meine Zukunft zu bestimmen. Seit ich 10 oder 11 bin arbeite ich voll auf dem Betrieb mir, weil er sich mit allen anderen Verwandten zerstritten hat natürlich umsonst und noch neben Schule oder Arbeit etc. und am Wochenede. Und wehe ein Mucks. Geld behält er natürlich alles ein.

Ich habe immer an das Gute im Menschen geglaubt, und dann noch härter gearbeitet, um mir Anerkennung zu verdienen. Aber je mehr ich mich bemüht habe, desto schlechter wurde ich behandelt.

Ich will so nicht mehr leben. Er behandelt alle wie Dreck. Ihm gehört ja "Alles" deswegen kann er das machen. Dass die anderen zu nichts kommen , dafür sorgt er schon. Er verschwendet Menschen, er verschwendet Resourcen,, und am Ende kommt nicht einmal etwas zählbares dabei heraus.

Das schlimmste ist: Meine Mutter ist im Prinzip in der gleichen Situation. Sie hat es versäumt sich bei der heirat als gleichwertiger Eigentümer eintragen zu lassen.

Sie ist am ekelhaftesten zu mir, weil sie fürchtet , der Krug könnte an ihr vorübergehen. das hat angefangen seit ich 13 bin. Sie hetzt auch meine Geschwister gegen mich auf. Oder ist zu Ihnen auch ekelhaft , wenn sie nett zu mir sind.

Ich will so nciht mehr leben , und ich kann auch nicht mehr. Das hat mich so viele Jahre so runtergezogen und soviel lebensfreude gekostet. Und das schlimmste ist, dass es alles nicht hätte sein müssen.

Ich will mich von diesem Hause lossagen , und vollständig enterben lassen. Ich will nicht, dass ich irgendwann auch noch die Verantwortung für die Schulden anderer übernehmen muss , unter denen ich nur gelitten habe.

KANN MIR JEMAND HELFEN???

Schulden, Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Erbschaft, Familienstreit, Streit, Enterben, Erniedrigung
Schwester wohnt seit Jahren kostenfrei im Haus der Eltern. Die Eltern haben dort lebenslanges Wohnrecht - Sie nicht. Wie sieht es nach dem Tod der Eltern aus?

Ich möchte einmal kurz meine Situation schildern. Mein Freund hat vor ca. 10 Jahren den elterlichen Hof übernommen. Zum Hof gehören 2 Wohngebäude. In dem einen wohnen wir und in dem anderen seine Eltern und die beiden Geschwister (ein Bruder sowie die Schwester mit ihren 2 unehelichen Kindern). Seine Eltern besitzen lebenlanges Wohnrecht, die beiden Geschwister besitzen kein Wohnrecht. Beide Geschwister wohnen kostenfrei und beteiligen sich auch nicht an Lebenshaltungs- und Nebenkosten (sie essen auch kostenfrei) sowie Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten. Der Bruder arbeitet vollzeit am Hof mit, die Schwester allerdings hat einen Teilzeitjob und beteiligt sich eigentlich nicht an den Arbeiten am Hof (was Sie ja auch nicht muss!). Für mich ist die aktuelle Situation durchaus in Ordnung. Soweit ich weiß können die Eltern ja auch entscheiden, wer während ihrer Lebzeit mit im Haus wohnen darf.

Mich beschäftigt eher die Frage...was ist nach dem Tod bzw. wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Zur Pflege ist meines Wissens nichts geregelt. Das wird hier noch als selbstverständlich angesehen. Normalerweise müssen die Geschwister nach dem Tod der Eltern raus aus dem Haus, oder? Wenn Sie dort wohnen wollen müssten Sie Miete an uns bezahlen und könnten natürlich auch wegen Eigenbedarf gekündigt werden? Könnte die Schwester Ansprüche erheben falls Sie sich um die Pflege der Eltern kümmern sollte? Ich mag jetzt nicht gemein rüber kommen...aber die Schwester (35) hat noch nie woanders gelebt und noch nie etwas bezahlt oder am Hof mitgeholfen. Mein Freund stemmt den Hof zusammen mit Vater und Bruder. Ich selbst bin vollzeit berufstätig. Der Verdienst, den wir alle erwirtschaften finanziert Sie sein Jahren mit (inkl. Versicherungen, die Kinder und deren Ausbildung etc...). Ich möchte nur gerne über meine Rechte im Klaren sein, dass ich irgendwann einmal einen Schlussstrich unter diese Ausnutzung machen kann! Vielen Dank für Eure Antworten!

Finanzen, Recht, Erbrecht
Vollmacht an Rechtsanwälte? Was bedeuten die Punkte?

Hi,

ich bin immernoch im ziemlichen Streit mit meiner Familie wegen des Erbes. Telefonate sind kaum möglich, sie rasten immer gleich aus, beleidigen und machen mich runter. Ich wurde mit 25% beerbt.

In dem geerbten Haus leben noch 3 Mieter, die nicht zahlen und jetzt rausgeklagt werden sollen. Dazu soll ich eine Vollmacht unterzeichnen, die die vertretenden Anwälte handlungsfähig machen sollen. Ich bekomme immer noch keinen Einblick in irgendetwas, mir wurde einfach dieses Schreiben zugeschickt, das ich unterzeichnen soll, damit es endlich weitergehen kann. Natürlich nicht ohne Vorwürfe, wie dass alles wegen mir so langsam vorangehe. Daher möchte ich das auch möglichst schnell abschicken, jedoch kommen mir einige Punkte komisch vor.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob mein Erbe irgendwie gefährdet werden kann, wenn ich das unterzeichne?

1) Plötzlich sind alle damit einverstanden, dass ich meinen Anteil von 25% bekomme und es wird nicht mehr in den Prozenten gedrückt. Damit ich mich sicher fühle und die Vollmacht unterzeichne?

2) Punkt 6, Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Ich bevollmächtige bereits 9 Anwälte, die einander Arbeit abnehmen könnten. Also wozu müssen sie diese Vollmacht weiter verbreiten können?

3) Punkt 7, Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis. Bezieht sich das auch auf den Rechtsstreit innerhalb der Erbengemeinschaft? Könnte der Anwalt so zum Beispiel entscheiden, wem wie viel des Erbes zusteht und mich so enterben?

4) Punkt 11, die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Also abhängig vom Wert des Erbes? Sozusagen bekommt er einen bestimmten Prozentsatz? Oder heißt das bloß, dass Rechnungen ausbleiben, bis wir das Haus verkauft haben?

Vielleicht findet ihr ja noch mehr zwielichtige Passagen, um die ich mich sorgen sollte oder könnt mir bestätigen, dass ich komplett paranoid geworden bin. :)

Vielen vielen Dank bereits im Voraus!

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Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Jura, Rechtsstreit, Vollmacht
Befreit eine Abschichtung (Entlassung aus der Erbengemeinschaft) meine Mutter vor der Zahlung von Pflichtanteilen, nach dem Verkauf einer Immobilie?

Hallo,

kurz zum Hintergrund: Im November 2015 ist mein Vater verstorben. Leider hat er kein Testament gemacht und wir haben damals nicht gewusst, dass man innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausschlagen muss.

Jetzt stehen meine Mutter sowie wir 5 Kinder (alle volljährig) als Erbengemeinschaft fest und sind in Bezug auf das Haus meiner Eltern auch haftbar.

Nun ist mir ein interessanter Bericht "zugeflogen", welcher die Möglichkeit einer sogenannnten Abschichtung eröffnet. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass wir (alle Kinder) einvernehmlich aus der Erbengemeinschaft austreten und in diesem Zuge alle Ansprüche verlieren bwz. unseren Erbanteil auf meine Mutter überschreiben. Parallel dazu muss allerdings die finanzierende Bank des Hauskredites diesem Schritt zustimmen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Weiß jemand ob man (unter der Voraussetzung das die Bank einwilligt), den Anspruch auf den Pflichtanteil nach dem Hausverkauf verlieren würde, wenn man das Abschichtungsverfahren einleitet?

WIchtig hierbei ist, dass wir das genau so wollen. Die Pflichtanteile wären in Summe zu hoch, als das wir in Verbindung mit der aktuellen Darlehensschuld einen angemessenen Verkaufspreis erzielen könnten. Würde allerdings kein Pflichtanteil seitens meiner Mutter gezahlt werden müssen, würde das enorm helfen, um in dessen Folge auch wirklich schuldenfrei zu sein.

Erbrecht, Erbe
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Ausgleichspflicht unter Geschwistern im Erbfall?

Wer kann Auskunft geben ? 1.) Die Eltern (Gütergemeinschaft) schenken einem Kind vor drei Jahren 30 Tsd. € damit es sein Haus sanieren kann. Jetzt ist der Erbfall eingetreten, die Mutter ist verstorben. Reicht eine damlige schriftliche Vereinbarung (= Verfügung) ohne Notar oder Anwalt aus, in geregelt wurde, daß diese Summe unter den Geschwistern nicht ausgeglichen werden muß, (Thema Pflichtteilergänzung) mit dem Hinweis, daß diese Summe auf den Pflichtteil des Kindes angerechnet werden soll. Oder ist hierfür zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich ? 2.) Die Eltern haben diesem Kind vor einem Jahr ihr gemeinsames Haus überschrieben.
3.) Da Geschwister nun Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils erheben, wir diese Summe dem fiktiven Nachlass zugerechnet. Muß nun der Erlasser oder der Beschenkte auszahlen ( falls Frage 1 nicht greift ) ? 4.) Der Vater hat aber das Geld in Höhe der Pflichtteile nicht mehr, (kostenintensive Pflege der Mutter bis zum Ableben) Können die Schenkungen evtl. zurückgefordert werden um die Ansprüche der Geschwister zu befrieden? Der Vater müßte einen Kredit aufnehmen den er als 91-jähriger vermutlich nicht mehr bekommen würde.
5.) Der Vater regt sich derart über die Forderung seiner Tochter auf ( sie hat per Anwalt eine Vermögensübersicht angefordert ) daß ich Angst habe, daß er einem nächsten Herzinfarkt erliegt. Er will auf die Anfrage des Rechstanwalts nicht reagieren und es zu einem Prozeß kommen lassen. Entstehen ihm dann noch höhere Kosten? Leider ist mit dieser Tochter nicht zu reden, sie hatten seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr.

Danke schon mal vorab wenn jemand Auskunft geben kann

Erbrecht

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