Nach Adoption sofort erbberechtigt?

6 Antworten

sie kann nicht zu Lebzeiten erben. Aber er kann ihr das Haus schenken, ggf. verbunden mit Klauseln über Wohnrecht seinerseits oder ähnlichem.

Zu Lebzeiten des Erblassers kann  nichts vererbt werden.

Der Eigentümer kann zu Lebzeiten verschenken was und wem er will. Vererbt wird nach dem Tode. Eine Erwachsenenadoption muss vom "Vererbenden" ausgehen und seine Erbberechtigten müssen hierüber informiert werden. Ein Mitspracherecht gibt es nicht.

Ab der Adoption ist die Person erbberechtigt.


Ihr bringt etwas durcheinander.

Erben und Schenken sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Zu Lebzeiten wird nichts vererbt. Allerdings kann das Eigentum übertragen werden.