Vater ist letztes Jahr gestorben,ich bin enterbt worden,was würdet ihr da an meiner Stelle tun?

8 Antworten

da such dir mal einen guten Rechtsanwalt für Erbrecht, der dir hier die richtigen Wege aufzeigt.

Wenn die Kinder nämlich Pech haben und das Testament ist geschrieben in einem Zustand wo man noch nachweisen kann das diese Personen nicht mehr zurechnungsfähig sind,dann wird schön geteilt.

Mach dir da mal noch nicht so einen Kopf und lass den Anwalt machen,der übrigens auch Einblick in die Krankenakte eines Arztes haben darf.

Viel Glück

Autohand59 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:00

Ja der Rechtsanwalt ist schon eingeschaltet,ohne machen wir da nichts.

imager761  09.07.2016, 07:24
@Autohand59

Mit dem auch nichts, außer ihn bezahlen. Noch einmal: Ein Pflichtteilsanspruch besteht dem Grunde, nicht aber dem Anspruch nach, wenn man ein Wohnungsrecht in erwartbar fünfstelliger Höhe zugesprochen bekam :-O

Selbstverständlich mindert das den Nachlass mit Jahresmietwert x statistischer Lebenserwartung des Rechteinhabers und senkt damit dessen Pflichtteilsanspruch in Geld auf genau 0 EUR - es sei denn, der Verstorbenen war Millionär.

Pflichtteil kann man einklagen. Ansonsten kannst du nur gucken ob das Testament dich wirklich enterbt.

Wo wohnst Du denn?

In Deutschland kann kein Kind völlig enterbt werden, zumindest der Pflichtteil muss ausgezahlt werden.

Wende Dich bitte schnellst möglich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht. Solltest Du Dir keinen Anwalt leisten können, beantrage sofort Porzeßkosten-Beihilfe.

Als erst Anlaufstelle fällt mir noch die "Öffentliche Rechtsauskunft", findest Du meist beim Bürgeramt / Rathaus; für wenige Euro (für zehn oder zwanzig Euro, musst aber Nachkommensnachweise mit bringen) kann man Dir auch dort weiter helfen.

Autohand59 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:07

Ich wohne in Bayern,der Rechtsanwalt ist schon eingeschaltet,hatten die Möglichkeit uns noch rechtzeitig einen Rechtschutz zu besorgen.Anderseits hätten wir das auch sogar vom Arbeitgeber bezahlt bekommen,auf jeden Fall wird das Pflichtteil eingeklagt,ich brauche das Haus nicht ,mit Geld ist mir mehr geholfen.

Fotografin1958  26.06.2016, 14:54
@Autohand59

Auch aus Deinen anderen Kommentaren habe ich entnehmen können, dass Du zumindest schon mal die ersten richtigen Schritte eingeleitet hast.

Stelle Dich darauf ein, dass es einen sehr harten und lange Kampf geben wird. Du wirst ziemlich viele Nervenstärke benötigen.

Falls Du kein Smartphone haben solltest: Lege Dir so schnell wie mögliche eine kleine, unauffällige Digital-Kompaktkamera zu und sorge dafür, dass Du diese Kamera zum einen immer bei Dir hast und zum anderen ständig für ein geladenes Kamera-Akku (gönne Dir auf jeden Fall ein zweites Kamera-Akku!) ... schon häufig habe ich "Pferde vor der Apotheke kotzen" sehen!

imager761  09.07.2016, 07:29
@Autohand59

Welche Rechtschutzversicherung übernimmt Prozesskostenrisiko in Erbschafssachen?

Ja, ein Pflichtteil steht dir auf alle Fälle zu. Es ist zwar mega ätzend und anstrengend... aber du kannst auf jeden Fall klagen.

Ich meine, seinen eigenen Enkeln missgönnt man es ja nicht und Wohnrecht hast du doch sicherlich bis zu deinem Ableben, oder? Was sagt deine Tochter dazu? Oder haben sich alle zusammen geschlossen und wollen dich raushaben?

Wenn: tut mir wirklich wirklich leid... ich hab auch keine Ahnung, wieso es nach dem Tod eines Familienmitglieds oft so ekelig werden muss :/

Warst du schon mal bei einem Nachlassverwalter / Notar? Hast du ins Testament schauen können?

Autohand59 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:03

Ich habe ja das Schreiben erhalten wie der Hase läuft,war uns schon nicht geheuer ,so das wir uns da dann gleich einen Familienrechtschutz zugelegt haben,Zeit haben wir bis Dezember 2018.Mit der Tochter kann man nicht reden,die will alles und andere brauchen nichts ,ihr beidn Geschwister sind ihr egal.

Kasumix  26.06.2016, 14:08
@Autohand59

Okay... wenn die so sturr ist... würde ich auch mit harten Bandagen vorgehen. Und wenn du erst einmal nur ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmst.

Glaub mir, dass sind Profis und die wissen genau, was sie tun.

Das du dir eine Rechtsschutz zugelegt hast, war ja schon mal das Beste was du tun konntest. Damit kann dir ja nix passieren.

Es ist deine Entscheidung, ja...

Aber wenn die Familie so anfängt... (und solche "wahren Gesichter" habe ich auch schon sehen dürfen...) nö... da ist dann Blut nicht dicker als Wasser. Gehört sich nicht....

Hol dir deinen Anteil!

Zunächst solltest du ein bewertetes Nachlassverzeichnis von den eingesetzten Erben bzw. bei deren Minderjährigkeit von deren gesetzl. Vertreter anfordern.

Ich vermute, dein lebenslanges Wohnungsrecht ist mehr wert als der Pflichtteil von dem durch Verzeichnis ausgewiesenen Reinnachlass. Damit wäre der Drops gelutscht.

G imager761