Mutter hat Sohn ins Grundbuch eintragen lassen (Für Grundstück u. Haus) Tochter geht leer aus!?
Mutter hat ihren Sohn vor ca. 13 Jahren als Eigentümer für Haus u. Grundstück ins Grundbuch eintragen lassen. Die Mutter hat Wohnrecht auf Lebenszeit, der Ehemann nicht. Sollte Mutter vor Ehemann versterben , muß Ehemann raus aus dem Haus , da Sohn im Grundbuch steht. Der Ehemann der Mutter wurde im Grundbuch gelöscht , somit kann er auch keine Ansprüche geltend machen , denn er war einverstanden damit. Die Mutter will nicht , falls Sie Pflegefall wird, das das Haus unter den Hammer kommt. ( Somit auch die Eintragung im Grundbuch) Die leibliche Tochter soll nichts erben , muß aber , wenn die Mutter Pflegefall wird , für Sie Unterhalt bezahlen!!!??? Nun haben wir gehört , auch wenn Sohn als Eigentümer im Grundbuch steht , fällt das Haus in die Erbmasse, da die Mutter Wohnrecht auf Lebenszeit hat , und somit die 10 Jahresfrist gar nicht erst greift.