Erwerbsobliegentheitspflicht beim Volljährigenunterhalt?
Mein Sohn 20 wird im Juli seine Ausbildung abschließen danach wird er arbeitslos sein da er von den Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird . Bisher habe ich Kindesunterhalt bezahlt in voller Höhe nach seinen 18 Lebensjahr auf freiwilliger Basis da die Jugendamtsurkunde befristet war . Ich habe zu meine Sohn seit 18 Jahren keinen Kontakt die Unterhaltszahlungen laufen über seine Mutter und auch das Schriftliche .Vor kurzen hatte ich seine Mutter angeschrieben und angefragt wie es den weiterginge nach Beendigung der Ausbildung diese teilte mir dann mit das er noch keinen Arbeitsplatz hat und ich daher weiterhin Unterhalt zu zahlen habe da er auch nach der Ausbildung kein ALG bekommt und das er Arbeit findet würde nicht so schnell gehen . Meine Frage . Muss ich überhaupt noch Unterhalt zahlen wenn ja was wäre wenn ich mir eine neue Arbeit suche wo ich weniger verdiene um nicht so viel zahlen zu müssen ? Besteht überhaupt von meiner Seite eine gestiegene Erwerbs obliegenheitspflicht ?