Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern?
- Guten Morgen Gemeinde, folgende fiktive Situation sorgt bei uns für Diskussionsstoff: Frau A, schwerbehindert, unverheiratet, 1 erwachsener Sohn, ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses (ihr Elternhaus), welches sie selbst bewohnt. Die andere Wohnung ist vermietet. Vor ein paar Jahren ist der Sohn ausgezogen und hat danach den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen. Die Mutter hat seinen Auszug mit Geld und Möbeln unterstützt. Nun verlangt der Sohn, der eh Alleinerbe ist, die Auszahlung seines Pflichtteils. Dafür müsste die Mutter das Haus verkaufen. Wäre die Mutter dazu verpflichtet, dem Sohn seinen Pflichtteil auszuzahlen, wenn dieser eh der alleinige Erbe ist? Zudem müsste sie selbst ja sehen wo sie bleibt. Kann ein Kind die Auszahlung des Pflichtteils verlangen, wenn in der Konsequenz die Mutter ihren Wohnsitz verkaufen muss?
12 Antworten
Nein - Erbe kann niemals eingefordert werden, solange die Person noch am Leben ist. Das ist wenn eine nette Geste des Erblassers um für die Kinder vorzusorgen oder ähnliches. Tut der Erblasser das nicht, ist das durch nichts auszuhebeln.
Grundsätzlich ist auch ein Kind, welches den Kontakt abbricht zurecht erbberechtigt. Man sollte hier nicht urteilen über das Verhältnis von Eltern/Kindern. Allerdings gibt es auch hier keine Ausnahmen.
Den Pflichtteil könnte er nur für das Erbe seines verstorbenen Vaters einfordern, wenn dieser vor weniger als 3 Jahren verstorben ist. Danach ist dieser "verfallen".
Gegen eine lebende Person kann man keine Erbforderungen stellen. Erben heißt immer, das der Erblasser tot sein muss.
Die Mutter sollte das Haus in eine Stiftung einbringen- dann bekommt er nichts.
Den Pflichtteil zu Lebzeiten zwangsweise einzufordern ist nicht möglich - der Anspruch entsteht erst mit dem Erbfall.
Ein Pflichtteil kann bereits zu Lebzeiten erworben werden (z. B.):
durch Schenkung
durch Pflichteilsverzicht (im Erbfall) gegen Abfindungszahlung
aber nicht unter Zwang, sondern nur freiwillig, wie du auch geschrieben hast
Ein Erbe wird erst fällig, wenn der Erblasser erblaßt ist.
Nein, der Sohn kann den Pflichtteil nicht im Voraus einfordern.
Bei der Vorgeschichte würde ich das Haus verkaufen, eine passende Mietwohnung suchen und das Geld verbraten. So ein paar Reisen auf der Queen Mary kosten einen Riesenhaufen Geld.
Pflichtteil von was? Vom (noch nicht eingetretenen) Erbfall der Mutter? Das kann er vergessen. Oder den Pflichtteil vom Todesfall des Vaters? Darauf hat er Anspruch. Dann bekommt er von Mutti irgendwann aber auch nur noch den Pflichtteil und nicht alles.
Dann kann er zwar viel fordern, hat aber keinerlei Ansprüche.
Auch der Vater lebt noch, hat aber kein Vermögen. Das einzige Vermögen besitzt die Mutter in Form ihres Elternhauses.