Erpressung durch an Demenz erkrankte Mutter ... was tun?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist immer eine schwere Entscheidung, menschlich wie wirtschaftlich. 

Eine Betreuung wird früher oder später angebracht sein, wenn zu befürchten ist, dass sie weiterhin aktiv zu Banken oder Notaren gehen könnte. Aber auch Notare sind angewiesen, zu überprüfen, ob die Person "zurechnungsfähig" ist, also einen klaren Willen formulieren kann. Ich habe einen Fall erlebt, wo die Bank sich geweigert hat, Aufträge auszuführen und auf einer Betreuung bestanden hat. 

Bei der Betreuung ist es wahrscheinlich, das ein Gericht einen externen Betreuer beauftragt, weil ein Interessenskonflikt vorliegen könnte. Das wird nicht nur teuer, sondern kann auch zu ungewünschten Ergebnissen führen, wie frühe Heimunterbringung und Haus verkaufen, um die Kosten zu decken.

Der Vorschlag, einfach ausziehen .. ist leider auch keine Lösung, du bist für deine Mutter verantwortlich, und sie ist nicht böse, sondern krank. Und Demenz ist eine fortschreitende Krankheit, Sie wird früher oder später nicht mehr in Lage sein, alleine zu wohnen, die Wohnung verwahrlosen lassen, schlimmstenfalls Gefahr von Feuer oder Wasserschäden .. spätestens dann kommt es zur Betreuung, Einweisung in ein Heim, und du kannst dich nicht einfach raushalten. 

Unklar ist mir, ob es andere mögliche Erben gibt und wenn Raten gezahlt werden, also ein Kredit besteht, wer die zahlt und ob die Hälfte des Hauses einen grossen Wert darstellt nach Abzug des Kredits. Ein Verkauf könnte auch nachteilig sein, wenn es zur Heimunterbringung kommt und du musst zahlen .. auf Wohneigentum wird nicht zugegriffen, höchstens musst du die Wohnung dann vermieten. Aber Geld auf dem Konto aus dem Hausverkauf, das würde das Amt zugreifen können, wenn die Pflege wie üblich nicht durch Rente und Pflegeversicherung gedeckt ist.

Eine andere Lösung, ohne Betreuung und Vermögensvernichtung wäre, sie vernünftig ärztlich betreuen zu lassen, eine Bankvollmacht braucht man, um die täglichen Zahlungen abwickeln zukönnen, eine Pflegestufe müsste festgestellt werden, solange es geht, müsstest du nach dem Rechten sehen, später ein Pflegedienst, und erst wenn es nicht mehr geht, eine Heimunterbringung. Das Problem mit der Agressivität ist gar nicht so selten, oft geraten die Menschen auch in Panik, wenn sie merken, dass ihnen der Alltag entgleitet. Das kann man aber auch medikamentös in den Griff bekommen, nach meiner Erfahrung kann das jeder Hausarzt verordnen und nach deiner Beschreibung ist die Indikation für ein Verschreiben von Psychopharmaka längst gegeben.

onkeltorty 
Fragesteller
 12.08.2017, 10:42

Die Pflegestufe wurde durch sie beim Besuch des Arztes vehement abgelehnt. Dieser ging kopfschüttelnd vom Hof. Eine Heimunterbringung wird zwangsläufig bald nötig sein. Ich werde nochmal mit ihrem Hausarzt reden. Es ist ja bisher nicht einmal festgestellt worden, welche Art von Demenz sie hat. Allerdings sieht sie bei dem Wort "Arzt" gleich rot.

Vielen Dank für diesen Tip :) !

zu 1: Demenz oder Boshaftigkeit meint nicht testierunfähig, Wäre der beurkunder Notar der Aufassung, das sich die Testierende über (die auch boshaft zulässige) Enterbung und damit Pflichtteilseinsetzung im Klaren ist, wirkt eine entsprechende Verfügung auch.
Bei einem privatschriftlichen Testament würde in einem Anfechtungsverfahren der Vorsitzende nach Befragung von Zeugen (Ärzten) über den gemutmaßten Willen urteilen.

zu 2: Zu dieser Entscheidung kann man euch nur raten:  Kein Erbe der Welt ist es wert, sich möglicherwesie noch jahrelang schikanieren zu lassen. Das geht an die Substanz, auch eurer Bezoehung :-O
Auch wenn hier ein Erkrankung, kein Vorsatz Grund des Psychoterrors iost, so etwas muss man vor allem seinem Partner nicht antun.
Da dürfen auch Raten keine Rolle spielen; zahlt in eurer halbes Haus wie in einen Sparvertrag weiter ein, es gehört euch ja.
Was passiert denn groß im Erbfall? Entweder werdet ihr trotz gegenteiliger Behauptungen doch Erbe der anderen Hälfte oder hättet zunächst einen dazu hälftigen Geldanspruch gegen diue eingesetzten Erben. Würde sie es jemandem sonst vererben, hättet ihr entweder ein Vorkaufsrecht oder bietet euren Anteil zum Kauf an.

zu 3: Auszug. Jetzt.

G imager761


Wendet euch an den Sozialpsychiatrischen Dienst eurer Kommune. Die kennen die Wege und die Bürokratien. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst

Die Krankheit wird fortscheiten. Ihr braucht definitv Hilfe, alle, auch die Mutter.

onkeltorty 
Fragesteller
 12.08.2017, 10:33

Vom Sozialpsychatrischen Dienst habe ich vorher noch gar nichts gehört. Vielen Dank für diesen Tip !

Bitterkraut  12.08.2017, 12:04
@onkeltorty

Viellicht ist das nicht ganz der richtige Ansprechpartner, weil Demenz ja nur bedingt eine psychiatrische Erkrankung ist, aber man ist dort auch gut vernetzt, man wird euch sagen können, wo ihr adäquate Beratung und Hilfe bekommen könnt. Jedenfalls ist ds in meiner Kommune so. Ich hab viele Jahre Gefangenenarbeit (auch nach der Entlassung) gemacht, da haben wir diesen Service öfter mal beansprucht und immer Hilfe und Rat bekommen.

Man kann einem menschenunwürdig Deutschland nicht die testierfähigkeit entziehen. Das funktioniert nicht.

Fraglich ist auch, in die noch so weit geschäftsfähig ist, dass ein Verkauf des Hauses noch in frage kommt oder ob hierzu erstmal ein Betreuer bestellt werden müsste. Darüber sollte man ohnehin mal nachdenken, denn wenn die Demenz weiter fortschreitet und sie keine Vollmacht erteilt hat, wird das ohnehin notwendig werden

Ansonsten: holt euch Hilfe durch Beratungsstellen etc.

Deine Mutter kann dich nicht enterben, da dir nach ihrem Tod zumindest der Pflichtanteil zusteht. Wenn sie nicht verheiratet ist oder keine weiteren Kinder hat, geht das Erbe automatisch auf dich über. Wenn du das Haus verkaufen willst, sie aber nicht, muss sie dich ausbezahlen. Kann sie das nicht, muss das Haus auf jeden Fall verkauft werden