Machts es Sinn die Kindesmutter bei der Polizei anzuzeigen, wenn sie Umgang verwehrt?

17 Antworten

Der Umgangsbeschluss vom Gericht sollte einen Passus haben, der Zuwiderhandlungen maßregelt. Da man in dieser Angelegenheit keinen Anwalt benötigt, kannst du dich direkt an den Richter wenden. Das hat sich bei mir in der Vergangenheit bewährt. Richter werden richtig sauer, wenn sie sich verarscht fühlen...

Leider gibt es da nix zum Anzeigen. Die Polizei ist dazu da, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufzuklären. Keines von dem ist in der Schilderung zu erkennen.

Die richtige Adresse ist das Jugendamt. Dieses kann auf Antrag Ordnunsgeld und ersatzweise Ordnungshaft gegen die Kindesmutter androhen und dann auch verhängen.

In ganz krassen Fällen der Umgangsvereitelung kann dies sogar dazu führen, daß der Mutter deshalb das Sorgerecht entzogen wird.

Menuett  14.12.2012, 22:39

Seit wann kann ein Jugendamt Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anordnen?

Hast Du dazu einen Paragraphen?

skyfly71  14.12.2012, 23:48
@Menuett

Au weia. Da wollt ich "Familiengericht" schreiben und hab ans Jugendamt gedacht :-) Natürlich kann nur das FAmiliengericht Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen.

Was Du wirklich willst ist eine friedliche Kinderzeit.

Aus irgendeinem Grund will Sie Dich strafen, und es gelingt ihr ja auch Dich auf diese Weise in die Enge zu treiben.

Und was steckt da dahinter?

Eine Verletzung? Ein Schmerz? Der Wunsch, dass alles ganz anders wäre?

Wie wäre es, wenn Du den Blick weg von den Kindern zurück auf sie richten würdest?

Ich weiss, jetzt sträubt sich wohl alles zuerst in Dir, wegen der vielen Gängeleien in der letzten Zeit. Aber schiebe das doch mal zu Seite, wenn Du kannst.

Wie wäre es, wenn Du mal eine Zeit lang ihr klar sagen würdest, dass Du jetzt eine Kinder-Pause einlegst, bis sich alles einwenig beruhigt hat und Du wieder klar denken kannst. Vielleicht findet auch sie dann zur Ruhe und zu sich selbst zurück. Und muss sich nicht mehr gegen die Situation irrational auflehnen, sondern kann vielleicht auch wieder konstruktiv auf das eigentliche Problem schauen: ihr seid getrennt, und das ist sch......

du hast die möglichkeit den umgang zur not mit einem gerichtsvollzieher umzusetzen. dies kostet dich allerdings erstmal geld um die vollstreckung durchzusetzen. wenn du die kinder von der schule abholen sollst, dann weißt du wann sie unterrichtsschluss haben und stellst dich dann dort hin und lädst die kinder ins auto. solltest du dies nicht wissen, dann wende dich ans schulsekretariat und trage dort vor. lass dir die stundenpläne deiner kinder geben und sammel sie dort nach der schule ein. wenn die mutter späne macht, dann verweise sie auf das urteil. nachrangig empfiehlt sich hier noch einmal mediation mit der mutter um sie darauf hinzuweisen das sie das urteil zu befolgen hat und es zu unterlassen hat kindeswohlgefährdende aktionen auszuführen. ansonsten bleibt dir nichts weiter übrig, als erneut mit einem anwalt zu klagen und strafandrohungen einzubauen. dazu gehören ordnungstrafen, haftandrohung und die drohung das sorgerecht entziehen zu lassen bei nichtbefolgung. auch ein umgangspfleger könnte durch dich beantragt werden.

So ähnlich läuft es bei mir mittlerweile auch schon. Ich habe auch gemeinsame Sorge und Sie verweigert mir den Umgang durch Arztateste angebelich. Ja jetzt vor Weihnachten muss man ja lieber die gesamte Verwandtschaft besuchen als dem Vater den Umgang zu gewähren ! Ich kann nur sagen feuer frei auf dem Gerichtswege da das Jugendamt auch nicht viel dazu sagen wird ! Die halten sich da raus.....!

Klar wenn Du diesen Umgang so vereinbart hast und das Kind ist nicht da sofort zur Polizei sonst sagt Sie nachher noch das Du Deien Pflicht nicht nachkommst !