Muss ich mir den Denkmalschutz für mein Haus gefallen lassen?
seit über 30 Jahren wohne ich in meinem Eigenheim (Baujahr 1957/58). Habe viel Geld investiert, indem ich Wärmedämmung und neue Fenster mit Isolieverglasung einbauen ließ. Seit 1995 sind mein Haus und die in der Nachbarschaft unter Denkmalschutz gestellt worden. Das bedeutet, dass ich für jede kleine Veränderung außen am Haus eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde einholen muss. Ich fühle mich ein Stück enteignet und frage mich, ob es überhaupt zulässig ist, Eigentümern, die ein Haus ohne Denkmalschutz erworben haben, den Denkmalschutz im Nachhinein bzw. Jahre nach dem Erwerb aufzubürden? Es stehen nämlich wieder Entstandsetzungen an, die ich nicht gerne unter Zwang der Denkmalschutzbehörde machen lassen möchte. Mit frdl. Grüßen Kamimal