Da wir unser Haus als Ferienhaus nutzten wollen, möchte mein Sohn in unser Einfamhaus in ein Souterrainzimmer mit licher Höhe von 2,20m mit einziehen. Es wurde schon immer seit seinem Bau vor 28 Jahren als Wohnraum privat genutzt (Parkettfußboden, 2 normalgroße Fenster) im Keller dahinter befindet sich eine Außentreppe als Fluchtweg, die durch eine Stahltüre gesichert ist.
Weil die Nachbarn das Bauamt eingeschaltet haben, müssen wir diesen Raum ggf. nun genehmigen lassen. Gibt es hier soetwas wie Gewohnheitsrecht, Bestandsschutz o.ä. ? Mußten wir diesen auch bei privater Nutzung ohnhin schon immer genehmigen lassen? Sogar beim Bauamt selbst gibt es hierzu, zumindest telefonisch, unterschiedliche Meinungen. Hatte hier jemand schon mal den Fall und könnte uns weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!