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Vermieterin sauer, was soll ich jetzt machen?

Am Anfang des Monats ging in der Wohnung, die ich mir mit Haustieren und meinem Freund teile die Heizung nicht. Also Vermieterin angerufen blah... Handwerker kam und gut war.

Heute geht bei uns das Wasser nicht mehr richtig und wir haben geguckt ob es evtl. abgestellt wurde von irgendwem, aber die beiden Knöpe an der Wand tun nix, sprich in der Küche geht das Wasser nicht auf, egal wie wir drehen und im Badezimmer kommt nur noch aus einem der Zwei Zuläufe Wasser aka. kein warmes, da kommt nichtmal kaltwasser wenn wir Warm aufdrehen, aber im Kaltwasser-teil kommt noch kalt.

Anschließend haben wir die Waschmaschinenzuläufe geprüft und da kommt noch Wasser, auch wenn wir versuchen es abzustellen.

Nun hab ich deswegen meine Vermieterin angerufen und die meint, mein Freund soll nicht dumm an irgendwas rumfummeln, hat der aber gar nicht, weil aufmal Wasser in der Küche weg war und im Bad auch den ganzen Tag schon kein warmes Wasser ging (wieso auch immer) und wir haben ja erst am Schluss kurz geguckt ob das Wasser in der Küche evtl. außversehen abgedreht wurde, also haben wir ja nicht wirklich was kaputt gemacht.

Nun ist die Vermieterin am stenkern, weil sie schon wieder einen Handwerker anrufen muss.

Und als dann mein Freund das Telefon übernommen hat, rief sie "nochmal dieses Jahr und bei euch kommt keiner mehr, es sei denn ihr hohlt euch wen"

Nun dazu:

Wie oft darf man eigentlich (falls es ein Gesetzt gibt) als Mieter wegen zeugs pro Monat (oder im Jahr) seinen Vermieter anrufen und den einen Handwerker bestellen lassen und ist es rechtens, das meine Vermieterin jetzt schon eigentlich keinen Handwerker mehr kommen lassen will ?

Wasser, Vermieter, Handwerker

Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?

Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :

->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.

nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Vermieter

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