Strafrecht – die besten Beiträge

betrunken e scooter gefahren?

ich wollte gestern nacht mit einem e Scooter zurück in meine Wohnung fahren. jedoch bin ich nur 1 min weit gekommen, weil dummerweise die Polizei direkt hinter mir war und sie mich natürlich angehalten hat. Ich musste einen Alkoholtest machen und hatte 1,2 Promille. Jetzt muss ich noch den Bluttest abwarten. Ich weiß, dass es keine rolle spielt, aber ich war vollkommen klar im kopf und habe mich ganz normal verhalten.

Jetzt frage ich mich, womit ich rechnen muss. Ich bin noch nie polizeilich oder ähnliches irgendwo aufgefallen. Ich bin generell jemand der sich bei allen dingen ans Gesetz hält, ich bin zwar noch jung, aber stehe eigentlich gut im Leben drin und bin jetzt nicht einer der nichts im leben hinbekommt, ein Alkohol/Drogenproblem hat... Dazu habe ich meinen Fehler eingesehen, was ich bei der Polizei klar kommuniziert habe. Ich habe mich die ganze zeit kooperativ gegeben und bin generell der Meinung, dass ich trotz meiner Straftat, einen "guten" Eindruck bei den Polizisten hinterlassen habe.

Ich meine klar, auf dem Papier bin ich alkoholisiert mit einem Fahrzeug gefahren. Ich hatte 1,2 Promille, dass ist eine Straftat. Ich finde aber dass man das alles auch in relation setzen muss. Es war "nur" ein E Scooter, ich war nur eine minute, wenn überhaupt unterwegs und bin ganz normal gefahren. Einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis oder ähnliches finde ich vollkommen übertrieben. Ich sehe es ein meinen Führerschein für einen bis drei Monate abzugeben und eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit zu zahlen. Mehr finde ich da einfach nicht gerecht. Und ich weiß, dass das was im Gesetz steht, nicht automatisch auch so stimmt. Es muss der Sachverhalt geprüft werden.

Gibt es irgendwelche Leute die da ein gutachten der ganzen Situation machen und daraufhin ihre Entscheidung treffen?

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Richtig, dass Behinderte bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) abgetrieben werden (siehe dazu hier und hier). Den Ungeborenen wird dabei durch den Bauch der Schwangeren eine tödliche Kaliumchlorid-Spritze ins Herz injiziert. Anschließend muss diese das tote Kind gebären.

Bis zum 1. Oktober 1995 war die sogenannte "embryopathische Indikation" explizit im Gesetz geregelt und beinhaltete eine Frist von fünf Monaten und zwei Wochen (siehe dazu hier).

In der seit 1995 geltenden Gesetzeslage wird nun in § 218a Abs. 2 StGB ausschließlich auf die seelische Gesundheit der Schwangeren abgestellt und somit verschleiert, dass es um die Tötung aufgrund einer Behinderung geht. Die zeitliche Begrenzung wurde gänzlich aufgehoben.

Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um lebensunfähige Ungeborene, sondern auch etwa um Kinder mit Trisomie-21, die zwischen 60 und 80 Jahre alt werden und ein glückliches Leben haben können. Nach ärztlichen Schätzungen werden 90 Prozent der Trisomie-Babys abgetrieben (siehe hier).

Als der AfD-Politiker Björn Höcke vor einem Jahr äußerte, dass er die Unterrichtung von Behinderten in Förderschulen bevorzuge - über Jahrzehnte Praxis in der Bundesrepublik - wurde ihm ein "Angriff auf die Menschenwürde" vorgeworfen. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, unkte "angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte" (siehe hier).

Offenkundig sollte mit dieser Aussage insinuiert werden, dass Höcke Behinderten das Lebensrecht abspreche. Ironischerweise tut die aktuelle Gesetzeslage genau das. Es ist aus meiner Sicht wenig glaubwürdig, wenn Politiker in Sonntagsreden über schulische "Inklusion" reden und gleichzeitig zuzulassen, dass der Großteil eben jener Behinderten vorgeburtlich getötet wird.

Findet Ihr es richtig, dass behinderte Ungeborene in Deutschland bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

Ja. 65%
Nein. 35%
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