Ist das wahr (Gesetz)?
Info: Das Bild habe ich auf instagram gesehen und würde gerne wissen ob das wahr ist?
9 Antworten
Das ist richtig so.
Nach der Verschärfung 2021 war die Mindeststrafe ein Jahr und somit immer (!) ein Verbrechen. Also auch wenn man Dir unverlangt ein (!) Foto aufs Handy schickt, kommst du für mindestens ein ganzes Jahr ins Gefängnis, einen anderen Spielraum hat ein Richter nicht, da er ans Gesetz gebunden ist. Damit ist man Vorbestraft und kann viele Berufe nie wieder ausüben (Eintrag Führungszeugnis).
Seitdem gab es von Seiten sehr vieler Richter und Staatsanwälte den Wunsch das wieder zu ändern.
Es gibt zu dem Thema einen guten Podcast mit dem Bundesjustizminister, die in 2 Folgen zu ca. 45 Min. ausführlich darüber sprechen. Anlass war eine Mutter, die beim Homeschooling ihres Kindes beobachtet hatte, wie sich die Schülerinnen und Schüler kinderpornografische Bilder hin- und herschicken. Eines dieser Bilder stellte sie in den Elternchat um die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu warnen. Das ist der Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung von KP und muss (!) mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden -> MINDESTstrafe.
Solche Fälle waren es, die die Richter und Staatsanwälte zum Umdenken bewegt hat. Im Mai hat man diesem Wunsch Rechnung getragen und nun kann die Staatsanwaltschaft solche Fälle fallen lassen oder per Strafbefehl erledigen. So haben Richter die Möglichkeit "tat- und schuldangemessen zu reagieren". Die gesamte Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten sich dieser Forderung aus der Praxis angeschlossen!
Es geht nicht darum Täter die massenhaft Bilder und anderes Material hundert- oder tausendfach besitzen oder verbreiten zu schonen - ganz im Gegenteil!
TrueCrime-Podcast mit dem Bundesjustizminister (Staffel 7 - Folgen 28 & 29)
Eine Kleinigkeit, bei der ich dir widersprechen muss:
Also auch wenn man Dir unverlangt ein (!) Foto aufs Handy schickt,
Hier fehlt der Besitzverschaffungswille und damit der erforderliche Vorsatz ⇒ keine Straftat. Strafrechtlich relevant wäre erst das Behalten des Fotos nach Kenntniserlangung über die Art des Inhalts.
Ansonsten hast du aber natürlich absolut Recht. Ein erheblicher Teil (vermutlich sogar die deutliche Mehrheit) der Personen, denen ein Verstoß gegen § 184b StGB vorgeworfen wird, ist nicht die "Zielgruppe" des Gesetzes, sondern ganz normale Menschen, Eltern, Erzieher, Lehrer, Kinder und Jugendliche.
Also, wenn Du das mit der Erklärung nicht verstanden hast ...
Die in dem Post angesprochene Änderung ist eine Rückgängigmachung einer vorherigen massiven Erhöhung des Strafmaßes, nachdem man festgestellt hat, dass man deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist.
Wieso die Rücknahme der Strafmaßerhöhung notwendig und richtig war, habe ich bereits ausführlich hier zusammengefasst: https://www.gutefrage.net/frage/entschaerfung-der-strafbarkeit-von-kinderpornografie#answer-522204698
Bedenken sollte man bei der allgemeinen Empörung zu diesem Thema auch, wer ganz überwiegend die "Täter" sind. Das sind nämlich zu einem ganzen Teil Kinder und Jugendliche, die gar nicht wissen, was sie da tun, die teilweise Bilder von sich selbst verbreiten. Eltern, die wissen wollen, was ihre Kinder so auf Whatsapp hin und her schicken, Lehrer die solche Inhalte aufgreifen, weil die Schüler sich diese in der Schule zusenden oder anschauen.
Zu Recht.
Durch das alte Recht wurden auch schnell Menschen zu "Unrecht" wegen eines Verbrechens bestraft.
Jetzt kann jemand auch wegen einem Vergehen belangt werden.
Hier geht es auch um die leichte Verbreitung von Bildern. So das hier der Wirklichkeit Rechnung getragen wurde.
Kumpel bekommt ein Bild seiner Freundin, schickt es seinem besten Kumpel. Etc.
MINDESTstrafe! Bitte beachten! Das ist das absolute Minimum!
Und nein das ist nicht falsch oder schlimm.
Dieser MINDESTSTRAFE kann man ganz leicht aus dem Wege gehen. Indem man solche Seiten nicht besucht
Und die Mutter, die solche Inhalte im Klassenchat ihres Kindes findet und an andere Eltern weiterleitet, um diese zu warnen? Der Lehrer, der solche Inhalte in der Schule aufgreift und an den Schulleiter weiterleitet, weil er nicht weiß, wie er damit umgehen soll? Für die alle gilt die Mindeststrafe, ohne dass der Richter irgendeine Möglichkeit hat, davon abzuweichen.
Selbst wenn das stimmt! Deutschland ist definitiv kein Land der Pädophilen. Hier darf ich in der Grundschule noch nicht mal ein Kind über den Kopf streichen, wenn ich mich freue, dass es nach langem Probieren endlich geschafft hat, ein schweres Wort zu entziffern.
Dass die Mindeststrafe gesenkt wird, finde ich richtig. Es kann ja immer sein, dass Du Dir nicht bewusst bist, dass Deine Handlung nach Deutschem Gesetz grenzwertig ist, Aber für pädophile Straftäter, die, die hinter Gitter gehören, für die gibts nach wie vor saftige Höchststrafen mit evtl anschließender Sicherheitsverwahrung.
Könntest du das ausführlicher erklären?