Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?
Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.
Hintergrund:
- Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
- Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
- Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.
Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?
Falls nicht: Was spricht dagegen?