In Deutschland ist eine chemische Kastration gegen den Willen des Betroffenen nicht erlaubt. Medikamente zur Senkung des Sexualtriebs dürfen hier nur freiwillig und im Rahmen einer Therapie eingesetzt werden, wenn der Patient zustimmt.
In anderen Ländern hingegen, zum Beispiel in Polen, Südkorea, Schweiz oder einigen US-Bundesstaaten, ist die chemische Kastration bei Sexualstraftätern teils auch zwangsweise per Gesetz möglich.
Auch Großbritanien plant diesen Schritt.
Ich persönlich finde, dass Sexualstraftäter nicht unbedingt beim ersten Verbrechen chemisch kastriert werden sollten sondern erst ab dem 3 Sexualverbrechen.