"§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" - Gilt dieses Gesetz eigentlich auch für einen Fahrlehrer und seine 17-jährige Schülerin?! 🤨
8 Stimmen
5 Antworten
Wo kein Kläger da kein Richter... aber lass dich nicht abzocken, fahrt irgendwo hin wo man euch nicht sieht und verhütet... muss echt scheiße sein so die Punkte auzugleichen aber naja... manche haben eben andere Qualitäten.
Auch im Alter von 17 Jahren haben die Eltern immer noch einiges Mitspracherecht, was einige Sachen angeht. Schutzbefohlene wird dann auch das Mädel in diesem Fall sein.
Natürlich
Eindeutig....
§174 StGB, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen
- an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
Missbraucht dein Fahrlehrer dich? Such dir Hilfe
LG w, 13
Also da gibt es ein Gesetz das sagt “Du darfst als Minderjährige/r keinen Geschlechtsverkehr mit Autoritätspersonen haben”
Autoritätspersonen sind Leute , die für deine Betreuung, Ausbildung , Beaufsichtigung verantwortlich sind, also quasi Lehrer, Betreuer, Erzieher
und sie fragt ob das auch für einen Fahrlehrer gilt. Also ob er auch zu den Autoritätspersonen zählt und ja, er zählt dazu
Nein, es geht nicht darum