Private Dates in der Behindertenwerkstatt geheim halten?
Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt und habe dort eine 32-jährige Frau kennengelernt, die für ein externes Busunternehmen, das die Behindertentransporte übernimmt, arbeitet. In der Lebenshilfe gilt das „Gesetz“, dass Behinderte keine privaten Kontakte mit Nichtbehinderten pflegen dürfen. Ich habe mich privat schon mehrmals mit der Frau getroffen und bei ihr übernachtet. Die Sache ist etwas heikel, obwohl ich als Selbstfahrer mit eigenem Auto von Möglichkeit mit dem Behindertenbus zu fahren, keinen Gebrauch mache.
Gemäß der gesetzlichen Definition kann von „Missbrauch von Schutzbefohlenen“ gar keine Rede sein. Es kann ja nicht angehen, dass ich von jedem “Nichtbehinderten“, der irgendwie mit der Lebenshilfe zu tun hat, quasi deren Schutzbefohlener bin.
Absurd ist, dass es in umgekehrter Richtung gar keine Restriktionen gibt. Es wäre für die Lebenshilfe überhaupt kein Problem, wenn ich mich privat mit einer schwer Geistigbehinderten treffen würde. Dass von Augenhöhe in geistiger Hinsicht gar keine Rede sein kann, spielt keine Rolle. Für mich aber sehr wohl! Ein Kumpel mit kognitiven Defiziten wäre was anderes, eine Geistigbehinderte als Partnerin käme für mich aber nicht in Frage.
5 Antworten
Deine Argumentation ist absolut verständlich und nachvollziehbar. Nur musst Du damit rechnen, dass Konsequenzen zu erwarten sind, wenn Du die Regeln brichst. Und dann geht es ausschließlich darum, dass Du/Ihr Regeln brichst - um nichts Anderes.
wo die liebe hinführt ;-)
Warum arbeitest Du denn in einer Behindertenwerkstatt? Inklusion wo bleibt die denn da bitte? Was hast Du da nicht richtig verstanden? Private Kontakte, was wird denn darunter verstanden? Diese Frau arbeitet ja nicht direkt für das Unternehmen (Werkstatt) und somit besteht dahingehend keine Verbindung.
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Du bist nicht Schutzbefohlener der Busfahrerin und sie nicht Schutzbefohlene von dir. Ihr seid völlig unabhängig voneinander, wenn ich es richtig verstehe. Somit sollte einer Beziehung nichts im Wege stehen.
Selbst, wenn du von den Busfahrten Gebrauch machen würdest, kann euch keine Vorschrift davon abhalten, euch näherzukommen und eine Beziehung zu beginnen. Schlimmstenfalls muß einer von euch beiden den Arbeitsplatz wechseln.
Hallo!
Ich verstehe deinen Einwand & halte von dieser Regelung genauso wenig. Wahrscheinlich geht es in die selbe Richtung wie die, dass ein Lehrer keine Beziehung mit einem Schüler pflegen darf... wobei man das hier nicht vergleichen kann & man mit zweierlei Maß messen müsste. Meine Ansicht.
Die Frage ist -------> welche "KOnsequenzen" droehn dir/euch, wenn das Ganze rauskommt? Damit würde ich mich mal beschäftigen. Wahrscheinlich, wenn es ein "ungeschriebenes Gesetz" ist, letzten Endes keine. Die Leute können euch ja nicht vorschreiben, mit dem ihr eure Freizeit verbringt oder nicht. Ihr seid Erwachsene, ihr könnt dahingehend machen, was ihr wollt. Ihr seid niemandem Rechenschaft schuldig.
Diese "Regelung" ist aber m.E. wieder ein Beispiel dafür, dass man Behinderte versucht kleinzuhalten & absolut nicht okay. Eigentlich gehört das bewusst bei dieser angeblichen "Lebenshilfe", die sich wahrscheinlich mit kirchlicher Nächstenliebe schmückt und mit dem Prädikat, ihrer Ansicht nach armen, minderbemittelten Menschen Arbeit, Brot und Leben zu schenken angeprangert oder gar in einem Zeitungsleserbrief so richtig breit getreten. Sorry, aber das ist echt keine Art.
Besteht für dich eine Möglichkeit, diese Einrichtung zu verlassen & in einer gleichartigen Einrichtung oder einem Projekt zu arbeiten?
Lasst euch die Lebensfreude aber nicht nehmen.