Eine 17-jährige Schülerin darf den Unterricht nicht vollverschleiert besuchen. Was meint ihr?
Eine 17-jährige Schülerin darf den Unterricht nicht vollverschleiert besuchen.
Das Gericht betonte, dass auch nonverbale Kommunikation wie Mimik essenziell sei.
Ich finde: ein schwieriger Balanceakt zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag. Was meint ihr?
46 Stimmen
17 Antworten
Vollverschleierung hat garnichts in der Öffentlichkeit zu suchen. In Österreich wurde es verboten und es ist auch gut so.
In Frankreich ist es auch verboten, in der Schweiz wird nach einem positiven Volksentscheid ein ähnliches Verbot am 1. Jänner 2025 eingeführt.
Von keiner Religion wird eine Vollverschleierung des Gesichtes gefordert, sondern nur von den Taliban. Diese verbieten jedoch komplett den Schulbesuch von Mädchen ab dem Alter von 12 Jahren, so dass die Konstellation einer 17jährigen vollverschleierten Schülerin in Afghanistan gar nicht vorkommt.
Von daher sehe ich keinen "Balanceakt zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag" vorliegen. Die Schülerin könnte schlicht (wie sie es vermutlich seit Jahren schon tut), ein die Haare verdeckendes Kopftuch tragen. Damit wäre dem Ausdruck ihrer muslimischen Identität und der Wahrung ihrer Sittsamkeit ausreichend Genüge getan und die nonverbale Kommunikation über die Mimik wäre nicht gestört.
Es gibt kein Recht auf Gesichtsvermummung im Unterricht.
Kann dann jemand bei einer Klassenarbeit 100% sicher sein, dass sie keine Kopfhörer im Ohr hat?
Fällt eine vollverschleierung wirklich unter die Religionsfreiheit?
Ist diese Person wirklich diejenige, die eigentlich in dieser Schule gemeldet ist?
Viele Dinge, wie in vielen andern Themen, sind nicht durchdacht.
Geschichte
Der Niqab entstammt ursprünglich der Beduinenkultur auf der Arabischen Halbinsel. Dort wurden schon in vorislamischer Zeit von Frauen und Männern Tücher verwendet, um Körper und Gesicht gegen Sonne, Sand und Insekten zu schützen.[1] Ibn al-Waschschāʾ (um 869–937), Autor eines Buches über gutes Benehmen unter gebildeten Leuten, beschreibt den Gebrauch nischapurischer Baumwolle als Gesichtsschleier. Für das Osmanische Reich ist durch Miniaturen die Verwendung eines durchsichtigen Tuches belegt, das über einer Kappe oder Mütze getragen wurde und das Gesicht teilweise bedeckte.[2]
Der schwarze Niqab mit Khimar in der jetzigen Form ist keine traditionelle islamische Frauenbekleidung. Er kam erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zur Regierungszeit des Sultans Abdülhamid II. (1876–1908) in der Hauptstadt Konstantinopel als „Çarşaf“ auf, um westliche Einflüsse abzuwehren, und setzte sich von dort vor allem in entlegenen Landesteilen des damaligen Osmanischen Reiches wie dem Jemen durch. Dort wie auch in Saudi-Arabien ist er noch verbreitet, während in der Hauptstadt durch die Revolution 1908 (bei der der Sultan gestürzt wurde) muslimische Frauen begannen, den Niqab/Çarşaf wieder abzulegen und sich teilweise sogar europäisch zu kleiden. Die traditionelle islamische Frauenbekleidung im Osmanischen Reich war vor 1876 bei weitem nicht so streng wie danach.
Das Toleranzgebot hat Grenzen und in diesem Fall ist die Grenze überschritten, wie das Gericht zurecht festgestellt hat!!
Ich sehe keinen Zusammenhang zw Niqab und Religion.
Dem Wahnsinn nicht nachgeben.