Ist das irgendwie verboten, wenn der 32-jährige Fahrlehrer die 16-jährige Schülerin anbaggert, und dann auch noch irgendwas von einem "guten Preis" erzählt!?

Ja 59%
Nein 41%

22 Stimmen

14 Antworten

ich glaub dazu müsste man wirklich wissen was er genau gesagt hat. die erfahrung hier auf gf is eher, dass die meisten harmlose dinge total überziehen...


chillipalmer89  23.08.2024, 10:31

Danke, ich kann das auch nicht mehr hören. Angeblich nur noch rassistische, aggressive, herum schreiende und notgeile Fahrlehrer unterwegs. Und die Schüler(innen) können natürlich gar nix dazu.

ghost40  23.08.2024, 11:24
@chillipalmer89

Und dazu ist der Fahrlehrer auch immer schuld wenn man bei der Prüfung durchfällt - "der Fahrlehrer hat gebremst obwohl es sich wahrscheinlich noch ausgegangen wäre"

Nein

Das rein verbale Anbaggern und "Angebote machen" scheint nach Durchsicht der Paragraphen 174 bis 184l StGB nicht strafrechtlich relevant zu sein. Da du ü14 und damit kein Kind mehr bist, ist immer von Handlungen die Rede, die verboten sind.

Natürlich wäre es ein sexueller Missbrauch einer Jugendlichen, wenn es dann unter Ausnutzung dieses Abhängigkeitsverhältnisses zu sexuellen Handlungen käme.

Dass es nicht strafrechtlich verboten ist, heißt aber natürlich nicht dass du es dir gefallen lassen musst. Wende dich an die Leitung der Fahrschule, beschwere dich über diesen Fahrlehrer und bitte darum, zukünftig nur noch mit anderen Fahrlehrern zu fahren.


suumcuique5786  24.08.2024, 16:02

das wäre ein Verstoß gegen 182StGB auch der Versuch ist Strafbar.

RedPanther  25.08.2024, 11:36
@suumcuique5786

Und inwiefern sind verbale Wunschäußerungen/Angebote schon ein Versuch?

Mit dem Argument müsste es ja schon als versuchte Körperverletzung gelten, wenn ich jemandem sagen würde dass ich ihm am liebsten eine ordentliche Schelle geben würde.

Nein

Was soll daran verboten sein? Bestenfalls verstößt Der Fahrlehrer hier gegen interne Vorgaben, ansonsten ist das reine Privatsache.

Direkt ist das Anbaggern nicht verboten, aber wenn es als sexuelle Belästigung rüberkommt, sind wir auch schon im Bereich der Strafbarkeit.

Weit ausgelegt wäre das sogar ein Kaufangebot für sexuelle Dienstleistungen; das würde den Fahrlehrer seine Existenz kosten.

Ja

Kommt natürlich auf die Details an.

So oder so würde ich zur Leitung der Fahrschule gehen und fragen, ob ein anderer Lehrer verfügbar ist.

Ich tat das übrigens damals, als meine Fahrlehrerin so hysterisch herumschrie, dass ich überhaupt nicht mehr fahren konnte. Weil sie mich mit dem Geschrei so fertig machte, konnte ich gar nichts mehr und da schrie sie noch mehr. Da dachte ich: Mit der Frau lerne ich es nie und ließ sie austauschen. Mit ihrem Nachfolger gab es keine Probleme und ich holte mir den Führerschein beim ersten Versuch.