Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
Leben, Männer, Mädchen, Menschen, Recht, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jungs, Strafe, Strafrecht, starren
Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 67%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 26%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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Nutzer droht mit Anzeige - realistisch?

Ich habe hier auf gf sehr hitzig mit zwei Nutzern diskutiert, die inhaltlich sehr ähnliche Positionen vertraten. Dabei habe ich versehentlich dem falschen Nutzer geantwort (ich habe aus Versehen beim falschen Kommentar auf "Antworten" geklickt). In der Antwort bin ich auf die Aussagen des Nutzers, dem ich eigtl. antworten wollte eingegangen.

Der Nutzer, dem ich aus Versehen geantwortet habe, wirft mir nun Verleumdung (genauer: eine "Verleumdungskampagne") vor, da ich in meiner Antwort Aussagen zitiert habe, die er nicht getätigt hat (Ich habe die Aussagen von dem Nutzer zitiert, dem ich eigentlich antworten wollte). Er hat mir danach eine Strafanzeige nach § 186 StGB (Verleumdung) angedroht.

Ich habe mich für meinen Zitierfehler entschuldigt und deutlich gemacht, was die eigentliche Intension hinter meinem Kommentar war bzw. an wen der Kommentar eigentlich gerichtet war, aber er hat trotzdem angekündigt, dass er mich anzeigen wird.

Meine Frage: Ist es realistisch, dass bei mir tatsächlich eine Anzeige eintrudeln wird? Reicht so ein Vorfall aus, dass gutefrage.net mich identifizierende Daten herausgibt? (Die betreffenden Kommentare wurden mittlerweile alle gelöscht, ich habe aber keine Nachrichten vom gf-Team bekommen, es liegt also anscheinend kein Richtlinienverstoß meinerseits vor).

Ich frage nach, da ich meinen Account auf jeden Fall anonymisieren müsste, wenn eine solche Anzeige droht (ich habe hier nämlich sehr private Fragen gestellt)

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